Radeln im Grünen IV: Unvermeidliche Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr in Grünanlagen optisch erkennbar machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 19.6.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 19.6.2019 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Markierung zu entwickeln, mit der Konfliktzonen von sich schneidendem Fuß- und Radverkehr in Grünanlagen optisch erkennbar gemacht werden können. Das Ziel ist eine aufmerksame und auf andere Verkehrsteilnehmer gerichtete Wahrneh- mung und vorsichtigere Nutzung der Wege. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Verkehrsteilnehmer die Markierung als ,Vorfahrt‘ missverstehen kann.“
Als Beispiele für Konfliktzonen führen Sie „… die Aufgänge bzw. Auffahrten des Pasinger Wolkentunnels oder die Kreuzung der Untermenzinger Friedhofsbrücke (von der Kirche zum Friedhof) und der Behringstraße ...“ an.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2019 teilen wir Ihnen aber in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat Folgendes mit:
Öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu. Im Unterschied zu Straßen dienen Wege in öffentlichen Grünanlagen und Parks hauptsächlich der inneren Erschließung und nicht dem Durchgangsverkehr. Radfahren ist gemäß Grünanlagensatzung in allen städtischen Parks und Grünanlagen außerhalb der für diese Zwecke ausgeschilderten Wege und Flächen untersagt. Alle für das Radfahren freigegebenen Wege sind als solche durch Beschilderung als gemeinsamer Geh- und Radweg kenntlich gemacht.
Im städtischen Radlstadtplan als „ausgeschildertes Radlnetz“ ausgewiesene Radrouten führen in der Regel nicht durch städtische Grünanlagen. Bei der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes für den Radver-kehr (VEP-R) wird darauf geachtet, dass insbesondere Hauptrouten des Radverkehrs möglichst nicht durch Grünanlagen geführt werden. Wenn dies aufgrund von räumlichen Gegebenheiten dennoch notwendig ist, wird eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr angeboten um Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Im Bereich von Hauptrouten des Radverkehrs kommt auch eine Beschilderung als Radweg ohne Freigabe für den Fußverkehr in Betracht.
Konflikte treten zumeist in den größeren Parks wie z.B. dem Westpark, dem Olympiapark oder dem Stadtpark in Pasing auf. In der Regel ist das Problem die hohe Geschwindigkeit der einzelnen Radlerinnen und Radler bei gleichzeitig vielen Parkbesucherinnen und Parkbesuchern, die zu Fuß unterwegs sind. Davon sind dann immer längere Wegstrecken betroffen. Diese Konflikte sind jedoch nicht auf eine mangelhafte Beschilderung oder Markierung der Wege zurückzuführen, sondern erfahrungsgemäß auf Fehlverhalten oder mangelnde Rücksichtnahme einzelner Verkehrsbeteiligter.
Die Markierung ganzer Wegeabschnitte ist daher nicht zielführend. Im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich die Nutzung der Wege in Grünanlagen, wie oben dargelegt, nach der Grünanlagensatzung. Bodenmarkierungen sind hingegen allgemein aus dem Straßenverkehr bekannt. Dort sind sie zur Verkehrsabwicklung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung verbindlich. Außerdem werden damit auch Vorfahrtsregelungen zum Ausdruck gebracht. Gewöhnlich sind speziell markierte Radwege, z.B. in Rot, ein Signal an den Autoverkehr, auf die Radlerinnen und Radler Rücksicht zu nehmen und dem Radverkehr Vorfahrt zu gewähren. Der Einsatz von Markierungen im Bereich von Grünanlagen, ohne hierdurch den Vorrang für eine Verkehrsart anzudeuten, ist daher nicht vorstellbar und würde vermutlich zu Missverständnissen führen. Zudem sind Grünanlagenwege überwiegend mit wassergebundenen Sandstreudecken befestigt, die sich nicht für eine farbige Beschichtung zur Bodenmarkierung eignen. Ein durchgängiges Markierungssystem für alle Konfliktzonen könnte schon alleine aus diesem Grund nicht geschaffen werden.
Als Maßnahme gegen das rücksichtslose Radfahren in Grünanlagen setzt das Baureferat zum einen auf Aufklärung und zum anderen auf bauliche Maßnahmen:
Die Aufklärungsarbeit erfolgt durch die Anlagenaufsicht des Baureferates oftmals in gezielten Aktionen an identifizierten problematischen Streckenabschnitten. Die Anlagenaufsicht spricht rücksichtslos Radfahrende an und macht sie auf mögliche Folgen ihres Fehlverhaltens aufmerksam. Erwach-sene Radfahrerinnen und Radfahrer werden auf ihre Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Uneinsichtige müssen mit Bußgeldern rechnen.
Umlaufsperren, Pflanzgefäße und Korrekturen von Wegeverläufen sind bauliche Maßnahmen, mit denen Stellen entschärft werden, die zu schnell befahren werden bzw. als unübersichtlich erkannt wurden. Die Prüfung dieser Maßnahmen erfolgt dabei im Einzelfall an konkreten Örtlichkeiten und unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde.
Die im Antrag genannten Beispiele liegen außerhalb von öffentlichen Grünanlagen. Der Pasinger Wolkentunnel unter der Bahntrasse mündet auf eine Fläche auf dem Bahnhofsvorplatz. Die Behringstraße ist im Bereich der Kreuzung mit dem Weg zwischen Kirche und Untermenzinger Friedhof ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Die genannten Beispiele sind daher nicht mit Wegeverbindungen in Grünanlagen vergleichbar.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.