Das Rathaus bekommt einen Still- und Wickelraum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 21.1.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrem Antrag vom 21.01.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rathaus einen Still-/Wickelraum einzurichten. Dieser soll für Beschäftigte der Stadtverwaltung, der Fraktionen sowie für Stadträt*innen und deren Besucher*innen zugänglich sein.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Rathaus verfügt derzeit über eine Wickelmöglichkeit im WC bei der Rathaus-Pforte.
Auch wenn ein Still- und Wickelraum grundsätzlich keinen städtischen Bürostandard darstellt, so ist es mir doch ein Anliegen, eine (weitere) Still-/ Wickelmöglichkeit im Rathaus − trotz des Umstands, dass das Rathaus derzeit räumlich voll ausgelastet ist − zur Verfügung zu stellen.
Als kurzfristige Lösung haben wir mit dem Direktorium als Hauptnutzer des Rathauses vereinbart, dass ein Still- und Wickelraum im derzeit als Sanitätsraum genutzten Zimmer 013 im EG (vgl. Plan Anlage) eingerichtet wird (gemeinschaftliche Nutzung), da dieser beheizte Raum bereits über ein Waschbecken und eine Liege verfügt. Der Raum wird darüber hinaus mit einem Wickeltisch, einem Heizstrahler, einer Sitzgelegenheit zum Stillen sowie einer Ablagemöglichkeit ausgestattet und kann mit einem „normalen“ Toilettenschlüssel für das Rathaus gesperrt werden.
Der Untersuchungsauftrag für die Sanierung des Neuen Rathauses beinhaltet darüber hinaus bereits die Prüfung geeigneter Möglichkeiten zur Einrichtung von festen Ruhe-/Stillräumen im Rathaus; dies wird vom Baureferat im Rahmen der derzeit laufenden Erarbeitung des Sanierungskonzepts mit berücksichtigt.Die Gleichstellungsstelle für Frauen wurde bei der Bearbeitung des Stadtratsantrags beteiligt und hat zu unserem Antwortschreiben folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen sieht die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Still- und Wickelraums im Rathaus. Die vorgeschlagene Lösung (Einrichtung im Sanitätsraum) kann jedoch nur eine vorübergehende Lösung sein, da dieser Raum nur über einen Hof zu erreichen ist. Insbesondere im Winter ist es für Eltern und stillende Mütter sehr unpraktisch und eigentlich unzumutbar, für jedes Wickeln und jedes Stillen sich und das Kind an-, aus- und wieder anziehen zu müssen. Wir möchten daher ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass hier im Rahmen des Sanierungskonzeptes eine andere Lösung gefunden werden muss.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.