München wird mobiler III – 1 Monat kostenloses MVV-Probe-Abo für
Neukunden
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 6.3.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Antrag Nr. 6939 fordern Sie, der Stadtrat möge beschließen, „Die MVV bietet Interessenten ein einmonatiges kostenloses Probe-Abo an“, um Neukunden einen Anreiz zum Test zu bieten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Planung von Tarifangeboten fällt jedoch in die Zuständigkeit der MVV GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH gebeten, den Antrag im Rahmen der Gremien zur Diskussion zu stellen. Dies ist abschließend in der Gesellschafterversammlung am 3.7.2020 geschehen.
Die MVV GmbH hat dazu wie folgt vorgetragen:
„Die Einführung eines kostenlosen Probeabos halten wir grundsätzlich für einen guten Vorschlag, sofern er finanziert werden kann. Der MVV hat für eine solche Maßnahme kein Budget, um z.B. Neubürgern für einen Monat Freifahrt gewähren zu können.
Würde man nun, wie im Antrag gefordert, nur Neubürgern in München Monatskarten zum kostenlosen Test des MVV anbieten, ließe es sich nicht vermeiden, dass auch jene Kunden, die den MVV heute bereits regelmäßig mit Zeitkarten nutzen, von diesem Angebot Gebrauch machen möchten. Eine Beschränkung der Aktion auf die eigentliche Zielgruppe, bisherige Nicht-Nutzer, wäre aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste im MVV kaum möglich.
Die Verbundgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Verkehrsunternehmen im MVV haben ungeachtet dessen stets die Auffassung vertreten, dass es nicht ihre, sondern die Aufgabe der Stellen ist, die für bestimmte Personengruppen zuständig und verantwortlich sind, den Personenkreisen, denen aus unterschiedlichen Erwägungen Vergünstigungen eingeräumt werden sollen, entsprechende Zuschüsse zu gewähren.Um jedoch den Neubürgern der Landeshauptstadt München eine kostenlose Monatskarte anbieten zu können, gäbe es z. B. die Möglichkeit, diesen Bürgern, über ein Gutscheinverfahren eine kostenlose Monatskarte für die Tarifzone M anzubieten. Die Finanzierung dieser Gutscheine müsste durch die Landeshauptstadt München erfolgen.“
Die Idee eines Freimonats wurde im MVV bereits 2018 im Zuge des
Luftreinhaltungsprogramms des Freistaats umgesetzt, der dafür ein Budget von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt hatte. Um aber tatsächlich einen positiven langfristigen Effekt für das Nutzerverhalten zu erreichen, wurde der Freimonat erst am Ende eines normalen Abo-Zeitraums gewährt. Zudem musste sichergestellt werden, dass die Kunden nicht vorher schon Abonennten waren und diese einfach gekündigt hatten. Bei den vorhandenen Abonnenten stieß die Maßnahme auf wenig Gegenliebe, da diese sich benachteiligt fühlten.
Die Umsetzung war insgesamt relativ aufwändig. Bei der Erstattung eines Freimonats ohne weitere Voraussetzung wären die Mitnahmeeffekte vermutlich hoch, eine dauerhafte Bindung an den ÖPNV aber nicht garantiert.
Die Gesellschafterversammlung hat sich der Argumentation der MVV GmbH angeschlossen und lehnt den Antrag ab, sofern eine Finanzierung nicht durch die Landeshauptstadt München allein erfolgen würde. Aus Sicht des Referats für Arbeit und Wirtschaft kommt dies angesichts der aktuellen Haushaltssituation nicht in Betracht.
Die derzeitigen Einnahmeeinbrüche im ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie machen aktuell alle Angebote, die mit einem Verzicht auf Einnahmen oder einem gesonderten Finanzierungsbedarf verbunden sind, problematisch. Schon die Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen Tarifreform und die Einführung des 365 Euro-Tickets MVV für Schüler sind mit einem jährlichen Ausgleichbedarfs durch die MVV-Gesellschafter in dreistelliger Millionenhöhe verbunden, deren Finanzierung aktuell nur für die nächsten Jahre gesichert ist. Darüber hinaus sind auch Angebote wie der IsarTiger und MVG-Rad schon jetzt nicht kostendeckend zu betreiben. Die MVG wird auch beim eigenwirtschaftlichen Leistungsprogramm Einsparungen vornehmen müssen, wenn keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Daher sehen wir für zusätzliche kostenlose Angebote derzeit leider keinen Spielraum.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.