München wird mobiler II – MVV Abo: Zusammen macht‘s mehr Spaß!
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 6.3.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Antrag Nr. 6937 fordern Sie, der Stadtrat möge beschließen, „Die MVV-Abonnementkunden dürfen am Wochenende (Samstag und Sonntag) eine weitere erwachsene Person auf ihrem Abo in allen Verkehrsmitteln im Raum München kostenlos mitnehmen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Planung von Tarifangeboten fällt jedoch in die Zuständigkeit der MVV GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH gebeten, den Antrag im Rahmen der Gremien zur Diskussion zu stellen. Dies ist abschließend in der Gesellschafterversammlung am 3.7. geschehen.
Die MVV GmbH hat dazu wie folgt vorgetragen:
„Die Mitnahme von Erwachsenen bei den IsarCard-Zeitkartenangeboten wurde bisher im MVV nicht ermöglicht, da dies zu Einnahmenausfällen geführt hätte. Da aber aus wirtschaftlichen Gründen nur eine einnahmenneutrale Lösung umsetzbar wäre, hätte auch diese Maßnahme zur Folge, dass die Preise an anderer Stelle des Sortiments entsprechend angehoben werden müssten. Damit müsste letztlich die Gesamtheit aller Zeitkartennutzer höhere Preise bezahlen, obwohl nur ein Teil dieser Kunden diese verbesserte Mitnahmeregelung in Anspruch nehmen würde. Dieses Vorgehen wäre der Mehrheit der betroffenen Kunden kaum vermittelbar.
Um den Fahrgästen einen attraktiven Preis anbieten zu können, ist der MVV bisher einen anderen Weg gegangen und hat ein „schlankes Angebot“ mit einem attraktiven Preis konzipiert, das außer der Kindermitnahme bei den Angeboten IsarCard und IsarCard9Uhr keinerlei weitere Zusatznutzen enthält. Steigende Nutzerzahlen seit diesem Zeitpunkt belegen, dass unsere Vorgehensweise für die Mehrheit der Fahrgäste richtig war.
Würden wir hingegen dem Vorschlag folgen und die Mitnahmeregelung für Erwachsene beim IsarCardAbo, beispielsweise am Wochenende und nurfür die Tarifzone M einführen, hätte dies zwangsläufig zur Folge, dass in absehbarer Zeit alle Zeitkartenangebote um diesen Zusatznutzen versehen werden müssten. Da es mit jeder Angebotsmodifikation „Gewinner und Verlierer“ unter den Nutzern des MVV-Systems gibt, sind wir der Meinung, dass eine Mitnahmeregelung für Erwachsene für den überwiegenden Teil der Fahrgäste eher Nachteile als Vorteile bieten würde.“
Die Gesellschafterversammlung hat sich der Argumentation der MVV GmbH angeschlossen und lehnt den Antrag ab. Aus Sicht des Referats für Arbeit und Wirtschaft kommt eine Sonderregelung für den Raum München weder rechtlich noch finanziell in Betracht. Neben der Möglichkeit, zusätzliche Fahrgäste zu erreichen – denen aber keine neuen Einnahmen gegenüberstehen – besteht auch die Gefahr, dass sich bestehende Kunden dadurch entlasten und somit Einnahmen fehlen.
Die derzeitigen Einnahmeeinbrüche im ÖPNV aufgrund der Corona-Pandemie machen aktuell alle Angebote, die mit einem Verzicht auf Einnahmen oder einem gesonderten Finanzierungsbedarf verbunden sind, problematisch. Schon die Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen Tarifreform und die Einführung des 365 Euro-Tickets MVV für Schüler sind mit einem jährlichen Ausgleichbedarfs durch die MVV-Gesellschafter in dreistelliger Millionenhöhe verbunden, deren Finanzierung aktuell nur für die nächsten Jahre gesichert ist. Darüber hinaus sind auch Angebote wie der IsarTiger und MVG-Rad schon jetzt nicht kostendeckend zu betreiben. Die MVG wird auch beim eigenwirtschaftlichen Leistungsprogramm Einsparungen vornehmen müssen, wenn keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Daher sehen wir für zusätzliche Preisreduzierungen derzeit leider keinen Spielraum.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.