Finanzierungslösung für Schulbegleitungen während der Corona- Krise
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Rathaus Umschau 172 / 2020, veröffentlicht am 09.09.2020
Finanzierungslösung für Schulbegleitungen während der Corona-
Krise
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Michael Dzeba und Alexan- dra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 9.7.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 9.7.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Das Sozialreferat bietet seit vielen Jahren kompetent und professionell ein umfassendes Angebot in der Schulbegleitung an. Dieses wird durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sichergestellt. Der Malteser Hilfsdienst e.V., der in Oberbayern ca. 300 davon über 50% in der Landeshauptstadt München übernimmt, berichtet nun, dass seit Mitte März aufgrund von COVID – 19 sämtliche Aktivitäten eingestellt werden mussten. Der Bezirk Oberbayern hat umgehend eine schnelle und unkomplizierte Lösung für die Träger der Schulbegleitung angeboten (100% Übernahme der Entgelte in der ersten Phase, 60% Übernahme der Entgelte ab dem 20. April). Trotz konkreter Zusagen seitens der Landeshauptstadt München, die aus einem Schreiben des Stadtjugendamtes vom 27. März 2020 an die freien Träger zu entnehmen war (u.A. ‚Das Stadtjugendamt hat derzeit noch keine eigenen Vereinbarungen mit freien Trägern im Rahmen der Schulbegleitung abgeschlossen, sondern übernimmt die Vereinbarungen des Bezirks Oberbayern...‘), warten die freien Anbieter immer noch auf jeg- liche Zahlung, bzw. auf eine vernünftige Finanzierungslösung. In vielen Bereichen leisten der Malteser Hilfsdienst und vergleichbare Organisationen einen wichtigen Beitrag für die vielfältigen sozialen Herausfor- derungen unserer Stadt.
Um davon auch in der Zukunft profitieren zu können, muss die Landes- hauptstadt München ihre Verpflichtungen wahrnehmen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 9.7.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wann erhalten die Jugendämter die Handlungsanweisung, die Beschlüsse des Bezirks Oberbayern umzusetzen?
Antwort:
Falls Sie mit „Jugendämtern“ die Sozialbürgerhäuser meinen, können wir Ihnen mitteilen, dass eine zentrale Abwicklung der Finanzierung nicht geleisteter Schulbegleiterstunden geplant ist. Eine Handlungsanweisung an die Sozialbürgerhäuser ist deshalb nicht erforderlich. Hinsichtlich der Stun-den, die tatsächlich geleistet wurden, erfolgt die Bearbeitung wie bisher durch die Sozialbürgerhäuser. Dies gilt auch für die Stunden, die in anderer Form, wie z.B. durch schulische Unterstützung im häuslichen Bereich oder über Videotelefonie abgehalten wurden.
Frage 2:
Wann werden die zugesagten Entgelte den freien Trägern ausgezahlt?
Antwort:
Im Schreiben des Sozialreferats vom 27.3.2020 an die freien Träger der Wohlfahrtspflege in München wird zur Schulbegleitung ausgeführt, dass das Stadtjugendamt die Entscheidung des Bezirks Oberbayern zur Kenntnis genommen hat und vorschlägt, diese zu übernehmen, es hierfür jedoch noch einer abschließenden Klärung durch das Sozialreferat bedarf.
Die Übernahme der Finanzierungsregelung des Bezirks Oberbayern bedurfte einer Entscheidung durch den Stadtrat. In der Vollversammlung vom 22.7.2020 hat der Stadtrat der Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 00760 des Sozialreferats zugestimmt, so dass es dem Sozialreferat/Stadtjugendamt nun möglich ist, mit den Trägern Sondervereinbarungen zu schließen, über die eine Finanzierung nicht erbrachter Leistungen von bis zu 100% möglich ist.
Über ein Trägeranschreiben des Sozialreferates wird über das genaue Verfahren informiert. Voraussetzung für eine Finanzierung nicht erbrachter Leistungen ist der Abschluss einer Sondervereinbarung zwischen dem jeweiligen Träger und dem Stadtjugendamt. Die Träger erhalten die Erklärung zum Abschluss einer Sondervereinbarung zusammen mit dem Trägeranschreiben. Zusätzlich wird den Trägern die Erklärung zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz zur Unterschrift zugeleitet, damit für den Fall, dass einzelne Träger die Voraussetzungen der Sondervereinbarung nicht erfüllen sollten, zumindest eine Bezuschussung von bis zu 75% auf Grundlage des SodEG erfolgen kann.
Während der (teilweisen) Schulschließung konnte schulische Unterstützung auch in anderer Form, z.B. im häuslichen Bereich, im Freien oder mittels Videotelefonie erfolgen. Wurde schulische Unterstützung durch die Schulbegleitungen tatsächlich erbracht, so können diese Stunden bereits bisher im bewilligten Umfang über die wirtschaftliche Jugendhilfe in den Sozialbürgerhäusern abgerechnet werden.
Sobald die ausgefüllte und unterschriebene Sondervereinbarung, die Erklärung zu SodEG sowie die Abrechnungen dem Jugendamt vorliegen und geprüft wurden, erfolgt die Anweisung der Zuschüsse für die nicht geleisteten Stunden.