Städtischer Beistand in Krisenzeiten – Wie steht es um die Corona-Hilfen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Hans Hammer, Veronika Mirlach, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 16.7.2020
Antwort Clemens Baumgartner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 16.7.2020 führten Sie als Begründung aus: „Noch immer sind viele Münchner (Gastronomie-) Unternehmen durch die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen. Die endgültigen Auswirkungen sind noch nicht absehbar, weshalb eine Evaluation der bisher be- schlossenen Hilfsprogramme und Maßnahmen unabdingbar ist.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden Stundungen der Gewerbesteuer gewährt?
Antwort:
Die Stadtkämmerei hat hierzu folgende Auskunft erteilt:
„Seit Beginn der Corona-Krise hat die Stadtkasse bis einschließlich 27.7.2020 in 1.755 Fällen mit einem Gesamtbetrag von 79.385.233 Euro Stundungen der Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020 gewährt.“
Frage 2:
Wie vielen Unternehmen wurden in München Ausfallbürgschaften gewährt?
Antwort:
Ausfallbürgschaften werden in Bayern von zwei Banken gewährt. Für den Bereich des Handels, Handwerks, Hotel- und Gaststättengewerbes sowie für Gärtnereien ist die Bayerische Bürgschaftsbank zuständig. Nach Auskunft der Bayerischen Bürgschaftsbank ist es derzeit nicht möglich eine entsprechend regionalisierte Auswertung vorzunehmen, zumal auch nicht zwischen coronabedingt und nicht-coronabedingt unterschieden wird. Für den Bereich des Handels und der Gastronomie ist derzeit keine größere Nachfrage nach Ausfallbürgschaften feststellbar.Die LfA – Förderbank Bayern, zuständig für die anderen Branchen sowie die Freien Berufe hat im Zeitraum 17. März bis 31. Juli 2020 834 Zusagen zu LfA-Produkten mit einem Gesamtvolumen von 95,1 Millionen Euro erteilt. Die LfA-Produkte werden von der LfA entsprechend folgender Tabelle aufgeschlüsselt:
Frage 3:
An wie viele Unternehmen und in welcher Höhe wurden die versprochenen KfW-Kredite und direkten Finanzhilfen ausbezahlt?
Antwort:
Die KfW hat im Zuge der Corona-Krise zwei bestehende Kreditprogramme erweitert, um Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Es handelt sich dabei zum einen um den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die bereits seit mehr als fünf Jahren bestehen und zum anderen um den ERP-Gründerkredit für Unternehmen, Freiberufler und Selbständigen in der Gründungsphase bzw. die noch nicht so lange am Markt existieren.
Nach Informationen der KfW wurden bis zum Ende des ersten Halbjahres 1.358 Zusagen für Münchner Unternehmen/Freiberufler und Selbständige im Rahmen der KfW-Corona-Programme in Höhe von 899.986.000 Euro gemacht (Stand: 30.6.2020).
Überdies stellten im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms ab Mitte März 2020 der Freistaat Bayern und in Folge dann auch der Bund direkte Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen zur Überbrückung Corona-bedingter Liquiditätsengpässe zur Verfügung.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft übernahm die Antragsbearbeitung für die in München ansässigen Unternehmen. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Soforthilfeprogramms 74.979 Anträge von Münchner Unternehmen gestellt, von denen 48.807 positiv bewilligt wurden; die Auszahlungs-summe für Münchens Unternehmen liegt bei 301.663.658 Euro (Stand: 31.7.2020).
Frage 4:
Wie oft und in welchem Umfang wurden während des „Lockdowns“ die anfallenden Pacht- und Mietzinsen in den städtischen Immobilien durch die LHM gestundet oder erlassen?
Antwort:
Die Stadtkämmerei hat hierzu folgende Auskunft erteilt:
„Während des ‚Lockdowns‘ hat die Stadtkasse bis einschließlich 27.7.2020 in 452 Fällen mit einem Gesamtbetrag von 1.907.350 Euro Pacht- und Mietzinsen der städtischen Immobilien bis zum 31.12.2020 gestundet. Erlässe wurden nicht gewährt, da ein Erlass, der zum Erlöschen der Forderung führt, nach § 31 KommHV-Doppik i.V.m. §227 AO nur dann gewährt werden darf, wenn nicht auch eine weniger einschneidende Billigkeitsmaßnahme wie z.B. eine Stundung geeignet ist, einer wirtschaftlichen Notlage zu begegnen. In den vorgenannten Fällen war aber eine Stundung ausreichend. Diese kann auch ggf. noch über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.