Verkehrssicherheit Harthauser Straße südlich ab Kreuzung Menterschwaigstraße endlich mit befestigten Gehbahnen ausbauen
Antrag Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU-Fraktion) vom 21.4.2020
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, die Harthauser Straße ab der Kreuzung Menterschwaigstraße bis zur Holzkirchner Straße auf beiden Seiten mit befestigten Gehbahnen auszubauen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.4.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Am 6.10.2017 haben wir Ihnen zum Antrag Nr. 14-20/A 01437 mitgeteilt, dass das Baureferat den Ausbau der Harthauser Straße vorerst zurückstellt, da sich der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirks gegen eine Kostenbeteiligung durch die bereits erschlossenen Grundstücke ausgesprochen hat.
Mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch den Bayerischen Landtag zum 1.4.2016 wurde das Recht bayerischer Kommunen, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt: Sind seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mehr als 25 Jahre vergangen, kann die Kommune keine Erschließungsbeiträge mehr erheben. Diese Neuregelung wird zum 1.4.2021 wirksam. Da es sich bei der Harthauser Straße um eine Altanlage i. S. d. Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG handelt, können ab dem 1.4.2021 für den Ausbau keine Erschließungsbeiträge verlangt werden.
Daher wird das Baureferat zur Verbesserung der Barrierefreiheit und des Sicherheitsgefühls des Fußverkehrs die Projektplanung zum Ausbau der Harthauser Straße im Abschnitt zwischen Menterschwaigstraße und Holzkirchner Straße wieder aufnehmen. Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirks, der einen Abdruck dieses Schreibens erhält, wird im Zuge der weiteren Projektplanung satzungsgemäß beteiligt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.