Im Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten werden künftig weit mehr Menschen als bisher in Erhaltungssatzungsgebieten leben. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute beschlossen, das Erhaltungssatzungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ deutlich zu erweitern, mit dem „Scharfreiterplatz“ ein neues Gebiet auszuweisen und das Gebiet „Trauchtberg-/Forggenseestraße“ im gleichen Umgriff beizubehalten.
„Waren Luxusmodernisierungen, Wohnungszusammenlegungen und Umwandlungen in der Vergangenheit vor allen in gefragten Innenstadtlagen ein Problem, so sind inzwischen auch andere Viertel von Aufwertung betroffen“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Unsere Erhaltungssatzungen sind ein wichtigstes Instrument, um erschwinglichen Wohnraum in der Stadt zu erhalten und die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Das ist heute eine gute Nachricht für die Menschen in Obergiesing-Fasangarten.“ Im neuen Erhaltungssatzungsgebiet „Scharfreiterplatz“ leben etwa 2.700 Einwohnerinnen und Einwohner in 1.500 Wohnungen. Es liegt außerhalb des Mittleren Rings zwischen den Straßenzügen Chiemgau-, Schwansee-, Stadelheimer Straße, Scharfreiterplatz, Hohenschwangauplatz und Schloß-Berg-Straße. Der Großteil des Umgriffs war bis vor 15 Jahren bereits Erhaltungssatzungsgebiet.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ wird sich mit etwa 12.100 Einwohnerinnen und Einwohnern, die in 7.200 Wohnungen leben, nahezu verdoppeln. Es befindet sich innerhalb des Mittleren Rings und wird von der St. Bonifatius-Straße, Rotwandstraße, Spixstraße, Tegernseer Landstraße und der Bergstraße begrenzt.
Das dritte Erhaltungssatzungsgebiet im 17. Stadtbezirk ist das Gebiet „Trauchberg-/Forggenseestraße“. Das Gebiet liegt ebenfalls innerhalb des Mittleren Rings zwischen der Untersberg-, Deisenhofener, Schwansee-, Weißensee- und der Sintpertstraße. Der Ausschuss hat beschlossen, es unverändert beizubehalten; etwa 7.900 Personen leben dort in 4.400 Wohnungen.
Die Satzungen treten nach Beschluss der Vollversammlung und der Veröffentlichung im Amtsblatt mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 28 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 171.000 Wohnungen leben.
München erlässt bereits seit 1987 sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten werden bestimmte bauliche Vorhaben und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. 2019 wurden die Methodik und der Kriterienkatalog weiterentwickelt. Aus Gründen der Datenaktualität erfolgt alle fünf Jahre eine erneute Prüfung der Kriterien für das unbefristete Satzungsgebiet und seine Umgebung. Weitere Informationen unter muenchen.de/erhaltungssatzung.