Partnerstädte-Tram in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Richard Quaas und Dorothea Wiepcke
(CSU-Fraktion) vom 3.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag wurde gefordert, die Landeshauptstadt München solle je einen Straßenbahntriebzug mit dem Namen einer ihrer Partnerstädte „taufen“ und in der „Werbebeklebung“ der Tram, neben dem Namenszug und Wappen, großflächig auf die Partnerstadt hinweisen. Eine fristgemäße Beantwortung war aufgrund umfangreicher interner Abstimmungen leider nicht möglich.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die von Ihnen beantragte Kennzeichnung Straßenbahnen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (SWM/MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (SWM/MVG) hierzu um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„München ist nicht nur eine weltoffene, sondern eine auch in der Welt verbundene Stadt. Dies belegt die Vielzahl an Partnerstädten. Grundsätzlich begrüßen wir diese Haltung und unterstützen sie gerne, sofern möglich. Eine Beklebung der Trambahnen mit Wappen oder Namen einer Part-
nerstadt sehen wir jedoch kritisch: Alle vorhandenen Werbeflächen (also diejenigen Flächen, die beklebt werden können und dürfen) werden in der Regel exklusiv über unseren Partner DSM Decaux vermietet und bewirtschaftet.
Eine Partnerstadt-Beklebung müsste also als Werbefläche gebucht werden, wodurch entsprechende Kosten für die Landeshauptstadt entstehen würden. Durch die Vielzahl der Partnerstädte müsste zudem entweder eine hohe Zahl an Fahrzeugen beklebt werden oder nur wenige mit wechselnden Wappen. Letztere Variante führt allerdings ebenfalls zu hohen Kostenaufwendungen für die Ent- und Beklebung.
Gerne stehen wir gegebenenfalls für solche Werbeplatz-Vermittlungen zur Verfügung, sehen jedoch leider aus Kostengründen keine Möglichkeit, die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen selbst umzusetzen.“Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe auf Ihr Verständnis, dass das Budget für solche Maßnahmen leider bei der Stadt München auch nicht vorhanden ist. Wir gehen somit davon aus, dass Ihr Antrag, wenn auch ablehnend, beantwortet ist und als erledigt gelten darf.