Seit dem Beginn des neuen Schuljahres ist es auf Grund der Corona-Pandemie leider auch in München zu Klassen- und Gruppenschlie-ßungen an Schulen und Kitas gekommen. Dies ist zwingend notwendig, um Infektketten zu unterbrechen und so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Da es im Zusammenhang mit den Schließungen immer wieder zu Fragen hinsichtlich des Ablaufs kommt, erklärt das Referat für Gesundheit und Umwelt:
Sobald ein Verdachtsfall einer COVID-19-Erkrankung nach RKI-Kriterien* (siehe unten) vorliegt, verfügt das Gesundheitsamt bei Kitas wie Schulen eine vorübergehende Schließung der betroffenen Gruppe oder Klasse. Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird die Schließung wieder aufgehoben. Liegt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung vor, wird die Schlie-ßung für insgesamt 14 Tage verfügt.
Den Einrichtungsleitungen wird mit der Übermittlung der Schließungsverfügung auch ein Anschreiben an die Eltern zur Verfügung gestellt. Die Eltern werden unverzüglich informiert und gebeten, ihre Kinder abzuholen. Dabei dürfen die Kinder unter Beachtung der „AHA-Regeln“ (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) und dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren.
Die betroffenen Kinder gelten als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1). Die Testung der KP1 gemäß dem Hygiene-Rahmenplan des Bayerischen Kultusministeriums** (siehe unten) wird durch das Wohnsitzgesundheitsamt beim Erstkontakt veranlasst und nachverfolgt. Für KP1 gilt grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne, die auch nicht durch negative Testergebnisse abgekürzt werden kann. Wenn der/die Betroffene die 14-tägige Quarantäne eingehalten hat und symptomfrei geblieben ist, kann er/sie wieder normal am Unterricht teilnehmen.
Kontaktpersonen von Kontaktpersonen (KP2) wie Eltern oder Geschwister, die keinen Kontakt zur Indexperson hatten, unterliegen keiner Quarantänepflicht. Wenn Schulen Geschwisterkinder aus Vorsorgegründen bitten, zu Hause zu bleiben, so geschieht dies nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes.
Da Erzieherinnen und Erzieher in Kitas in der Regel den Abstand nicht einhalten können, werden sie ebenfalls als KP1 kategorisiert und damit unter 14-tägige Quarantäne gestellt und getestet. Bei den Schulen ist entscheidend, ob die Lehrerinnen und Lehrer den Abstand einhalten konnten und die Klassenräume gut belüftet waren. Hier erfolgt stets eine Prüfung im Einzelfall. Eine freiwillige Testung steht den Lehrern und Erziehern frei. Eine Kita muss nur dann ganz geschlossen werden, wenn eine Vermischung der Gruppen beziehungsweise des Personals im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Schulen kommt eine Gesamtschließung nur bei einer Durchmischung der Klassen mit unklaren Kontakten und evtentuell diffusem Infektionsgeschehen in Betracht. Dies wird in der momentanen gelben Stufe 2, auf Grund der damit verbundenen Regelungen, nicht der Regelfall sein. Eine Durchmischung kann sich hier im Bereich der Oberstufe ergeben.
Anmerkungen:
*Der Verdacht auf COVID-19 ist nach RKI-Definition begründet, wenn bei einer Person jegliche mit COVID-19 vereinbare Symptome vorliegen UND ein Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19. Als Kontakt gilt der Aufenthalt am selben Ort (zum Beispiel Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war.
** Laut dem Hygiene-Rahmenplan des Bayerischen Kultusministeriums müssen sich alle Kinder, die als KP1 gelten, zweimal testen lassen: an Tag eins sowie an Tag fünf bis sieben nach Erstaussetzung mit der positiv getesteten Person.