Informationen zu Schwangerenkonfliktberatungen und Schwangerschaftsabbrüchen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.5.2020
Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:
Gemäß o.g. Antrag sollen auf der Homepage der Landeshauptstadt München ausführlichere Informationen über Einrichtungen (außer der städtischen) bereitgestellt werden, die Schwangerenkonfliktberatungen (SKB) vornehmen. Zudem soll zur Unterseite der Bundesärztekammer verlinkt werden, auf der eine Postleitzahlsuche der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 14.5.2020 teilen wir Ihnen aber nach Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München mit, dass der Intention des Antrags bereits entsprochen wurde:
Antragspunkt 1:
Auf der Homepage der Stadt München werden ausführlichere Informationen über weitere Einrichtungen (außer der städtischen) bereitgestellt werden, die Schwangerenkonfliktberatungen (SKB) vornehmen.
Antwort:
Auf der Homepage der Landeshauptstadt München1 sind bereits ausführliche Informationen zu allen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in München zu finden. Hier kann im Feld „Dienstleistungsfinder“ ein Stichwort eingegeben werden (z.B. Schwangerschaftsabbruch), das zu den gewünschten Informationen führt. Neben Bezeichnung, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten jeder Beratungsstelle gibt es unter „Details“ genaue Informationen zum Angebot. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) nimmt Ihren Antrag gerne zum Anlass, die Suchbegriffe zu überarbeiten und ggf. weitere Stichworte aufzunehmen.
Antragspunkt 2:
Auf der Homepage der Stadt München soll zur Unterseite der Bundesärztekammer verlinkt werden. Auf dieser ist eine Postleitzahlsuche nach Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu finden.
Antwort:
Zum Thema „Auskunftserteilung über Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden“, möchte ich auf das Ant-wortschreiben „Recht auf Information ernst nehmen – Betroffene Frauen umfassend und neutral über Adressen zum Schwangerschaftsabbruch informieren – Drohendem Versorgungsengpass bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen entgegensteuern“ vom 17.4.2019 in der Rathaus Umschau 75/2019 hinweisen.
Am 23.3.2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzten ist es seitdem erlaubt, auf ihren Webseiten anzugeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitergehende Informationen zu rechtlichen Fragen, Methoden und Kosten sind nicht zulässig. Vorgeschrieben seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist außerdem die Veröffentlichung einer Liste durch die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dort aufgelistet sind Ärztinnen und Ärzte und medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.
Die Liste enthält Angaben zu Adresse, Methode und eventuellen Fremdsprachenkenntnissen. Bisher sind lediglich elf Ärztinnen und Ärzte aus Bayern, darunter vier aus München, in der Liste eingetragen (Stand: 10.6.2020).2 Die Liste wird monatlich aktualisiert.
Auf der Seite der BzgA sind zudem Informationen zur Beratung und Rechtslage sowie zu den Methoden und den Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu finden.
Das RGU hat Ihre Anregung gerne aufgegriffen und den Link auf die Seiten der Bundesärztekammer und der BzgA gesetzt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1www.muenchen.de/rathaus/home
2https://liste.bundesaerztekammer.de/suche (zuletzt aufgerufen am 10.6.2020) https://www.familien planung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/ (zuletzt aufgerufen am 10.6.2020)