Tram-Offensive 2030: Höhere Leistungsfähigkeit durch neue Trambahnwagen und angepasste Bahnsteige
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom 20.2.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, die Stadtwerke München/Münchner Verkehrsbetriebe (MVG) aufzufordern, bei allen neu zu bauenden Trassen für ein erweitertes Trambahn-Netz
-bei den für eine Erweiterung des Streckennetzes nötigen Neuanschaffung von Trambahnzügen nur Züge mit einer Breite von 2,65 m zu bestellen,
-die Schienen so zu verlegen, dass auch Trambahnzüge mit einer Breite von 2,65 m verkehren können,
-die Bahnsteige in angemessener Höhe – d.h. an die Einstiegshöhe der Trambahnwagen angepasste Höhe – von 0,28 bis 0,32 m zu bauen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Trambahnart und die Gleisbeschaffenheit fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben hierzu die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Aufgrund des Stadtwachstums und den politischen Beschlüssen zur Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes gilt es insbesondere, Kapazitäten bei U-Bahn, Trambahn und Bus zu schaffen.
Im besonderen Fokus steht daher auch der Ausbau und die Erweiterung des Tram-Angebots. Dabei arbeitet die MVG bereits an Konzepten für den künftigen Einsatz noch längerer Züge (bis 60 m), die mittelfristig zu einer deutlichen Kapazitätssteigerung beitragen werden. Ebenso prüfen wir die Beschaffung breiterer Fahrzeuge (bis 2,65 m), um unseren Fahrgästen künftig noch mehr Platz anbieten zu können. Beide Zielrichtungen stehenim Kontext mit der erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur und dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen. Die künftige Höhe der Bahnsteige ist detailliert untersucht worden. Derzeit finden diesbezüglich Abstimmungen mit der Technischen Aufsichtsbehörde statt.
Der Einsatz breiterer Trambahnen ist demgegenüber nur langfristig möglich, da ausreichende Gleisachsabstände vorhanden sein müssen. Bei der Planung von Neubaustrecken wäre dies von vornherein zu berücksichtigen.
Zur Anpassung von Bestandsstrecken sind intensive Untersuchungen zur Machbarkeit erforderlich, die wir derzeit vorbereiten. Ein Umbau kann aber nur sukzessive erfolgen. Dabei sind sicherlich in engeren Straßenräumen Kompromisse erforderlich.
Gleichzeitig muss die finanzielle Basis insbesondere über Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes geschaffen werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag vorerst beantwortet ist, die weiteren Planungen bleiben abzuwarten. Wir werden Sie über den Fortgang natürlich informieren.