Die Böhmerweiher in München
Anfrage Stadträtin Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 18.12.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit: „Die Stadt München erließ 2006 einen Bebauungsplan für die Böhmerweiher, um die rechtlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Erschließung des Gebiets zu schaffen. Der Bebauungsplan sieht auf einer Fläche von 26 Hektar eine Fortschreibung der bisherigen Nutzungen vor, Schaffung einer landschaftsverträglichen Er- holungsfläche am Großen Böhmerweiher und Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Biotops am Kleinen Böhmerweiher. Am Großen Böhmerweiher soll am West- und Nordufer das Baden erlaubt werden.“
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Ist es möglich, dass im Sommer 2020 Menschen mit Hund am großen Böhmerweiher ihre Hunde in den jetzt mit Badeverbot ausgewiesenen Bereichen baden lassen können?
Antwort:
Bei den Überlegungen zur Vereinbarkeit der Interessen von Hundehalterinnen und Hundehalter sowie den übrigen Besucherinnen und Besucher der Böhmerweiher hat sich das Kommunalreferat bewusst gegen ein Hundeverbot entschieden, da dies eine unverhältnismäßige Einschränkung für die Hundehalterinnen und Hundehalter bedeuten würde. In Wahrnehmung der dem Besitzer und Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflichten wurde daher das Anleingebot im Wege der Zweckbeschränkung durch das Aufstellen von Hinweisschildern „Hunde sind an der Leine zu führen“ umgesetzt. Badeverbotsschilder wurden durch die Landeshauptstadt München, die Gemeinde Gröbenzell und die Stadt Puchheim (Eigentümergemeinschaft) nicht aufgestellt.
Frage 2:
Stimmt es, dass es eine generelle Leinenpflicht gibt? Wenn ja, wie sinnvoll ist sie?
Antwort:
Mit Beschluss des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirks Aubing-Lochhausen-Langwied vom 22.4.2020 wurde das Anleingebot für Hunde auf dem Areal der Böhmerweiher mehrheitlich angenommen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01028). Die Böhmerweiher sind gemäß amtlichem Fachkonzept Naturschutz von regionaler Bedeutung. So gelten die Böhmerweiher zum einen als Erholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger aus München und den angrenzenden Gemeinden, zum anderen sind die Böhmerweiher Bestandteil eines Netzes an Gewässern in und um München, das von Wasservögeln verschiedener Arten als Rückzugs- und Ruhebereich genutzt wird.
Um die unterschiedlichen Interessen der Erholung (z.B. mit oder ohne Hund) als auch des Naturschutzes zu berücksichtigen, ist das Anleingebot ein wichtiger Bestandteil des harmonischen Miteinanders auf dem Gelände der Böhmerweiher.