Erlass und Übernahme der Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen durch den Freistaat sicherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 3.4.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrem Antrag vom 3.4.2020 baten Sie darum, dass der Oberbürgermeister an den Freistaat Bayern herantritt, „damit in der Coronakrise für die Dauer des staatlich verfügten Betretungsverbotes der Einrichtungen (Kin- dertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen) Eltern von den Elternentgelten einheitlich freigestellt werden. Die Träger der Einrichtung sollen als Ausgleich dafür eine staatliche Kompensationsleistung erhalten“.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter ist an Frau Staatsministerin Trautner und Herrn Staatsminister Professor Dr. Piazolo mit der Bitte herangetreten, eine bayernweite Lösung für den Erlass der Elternentgelte für die Dauer der coronabedingten Schließung der Betreuungsangebote anzubieten.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz) erlassen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein Angebot des Freistaats Bayern an die Trägerinnen und Träger der Kindertageseinrichtungen.
Die Gewährung des Beitragsersatzes setzt voraus, dass die Trägerinnen und Träger der BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge im jeweiligen Monat (April, Mai, Juni) für alle Kinder, die in diesem Monat an keinem Tag Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, nicht erhoben bzw. bis 31. Oktober 2020 vollständig zurückzuerstatten haben oder zurückerstatten werden. Auch ein einziger Betreuungstag in den relevanten Monaten führt dazu, dass für das betroffene Kind in diesem Monat kein Beitragsersatz geleistet werden kann.
Der Elternbeitrag umfasst dabei alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an die Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden (davon umfasst sind insbesondere auch die Aufwendungen für das Mittagessen).Der Beitragsersatz beträgt für Krippenkinder 300 Euro, für Kindergartenkinder weitere 50 Euro zusätzlich zum Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100 Euro nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG und für Hortkinder 100 Euro.
Zu den detaillierten Ausführungsbestimmungen darf ich auf die einschlägige „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote (Beitragsersatz)“ 2231-A vom 2. Juni 2020 verweisen, veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt 2020 BayMBl. Nr. 316 vom 3. Juni 2020:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/
Die Mittagsbetreuungen betreffend gilt Folgendes:
Die Bayerische Staatsregierung entlastet Eltern, deren Kinder wegen des Betretungsverbots auf Grund der Corona-Pandemie derzeit nicht betreut werden können. Hierfür werden den Trägern der Mittagsbetreuungen die Elternbeiträge in den Monaten April bis einschließlich Juni 2020 pauschal erstattet, wenn in dieser Zeit auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet wird.
Hinsichtlich genauerer Details sowie einem entsprechenden Antragsformular wurde dem Referat für Bildung und Sport seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus das KMS (Az. IV.8 – BO 4207 – 6a.40720) vom 20.5.2020 zugesandt, welches das RBSallen Mittagsbetreuungen mit E-Mail vom 25.5.2020 weitergeleitet hat. Für den weiteren Ablauf können sich Eltern an die jeweilige Mittagsbetreuung wenden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.