Online-Erinnerungen zur Ausleihe bei den Stadtbibliotheken
Antrag Stadrats-Mitglieder Kathrin Abele, Renate Kürzdörfer, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 2.7.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Einrichtung einer Erinnerungsfunktion in der Verwaltungssoftware der Münchner Stadtbibliothek über das Leihfristende von ausgeliehenen Medien. Eine solche Funktion ist nicht satzungsrelevant, wirkt sich aber auf die Erzielung der Einnahmen der Münchner Stadtbibliothek aus.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 2.7.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In der Tat ist die Erinnerung über das Leihfristende von ausgeliehenen Medien ein häufig an die Münchner Stadtbibliothek herangetragener Wunsch. Diesem sind wir aus unterschiedlichen Gründen in der Vergangenheit nicht nachgekommen, da es bereits unterschiedliche Möglichkeiten gibt, sich über den Stand seiner ausgeliehenen Medien zu informieren (online, per Telefon, an den Selbstverbuchungsautomaten etc.). Inwieweit sich eine Einführung einer Erinnerungsfunktion auf die derzeitigen Einnahmen von rd. 800.000 Euro pro Kalenderjahr auswirkt, ist nicht kalkulierbar.
Um nun aber dem vielfachen Wunsch im Sinne einer höchstmöglichen Kundenzufriedenheit nachzugeben, wurde dem Hersteller der Verwaltungssoftware diese Funktion als Vorgabe für die nächste Version mitgegeben. So wird es im Laufe der ersten Jahreshälfte 2020 möglich sein, die Kundinnen und Kunden der Münchner Stadtbibliothek mittels eMail über das Leihfristende zu erinnern.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.