Gutachten zum Mikroklima Hachinger Tal – Kommt der Klimawandel schneller als das Gutachten?
Anfrage Stadträte Dirk Höpner und Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.6.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 30.6.2020 hat die Fraktion ÖDP/FW gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen und weiterer dringlicher Erledigungen konnte die Anfrage nicht in der geschäftsordungsgemäßen Frist erledigt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Am 18.12.2019 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats im Zuge des Strukturkonzepts Hachinger Tal beschlossen, ein mikroklimaökologisches Gutachten, als ersten Schritt, zur Abwägung der Auswirkung möglicher Entwicklungen im Umgriff des vorgelegten Strukturkonzepts in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten sollte sowohl der Öffentlichkeit vorgestellt, als auch als Arbeitsgrundlage für weitere Gespräche mit den anliegenden, betroffenen Gemeinden dienen. Bis jetzt liegt dem Münchner Stadtrat ein solches Gutachten nicht vor. Im Antwortschreiben an eine Bürgerinitiative gibt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu, dass ein solches Gutachten noch nicht einmal ausgeschrieben ist.“
Frage 1:
Warum wurde der klare Auftrag des Münchner Stadtrats vom 18.12.2019, ein klimaökologisches Gutachten zu beauftragen, bis jetzt nicht umgesetzt?
Antwort:
Die Projektgenehmigung für das mikroklimaökologische Gutachten wurde sofort eingeholt. Leider verzögerte sich durch die Covid 19-Pandemie die Ausschreibung. Seit 19.8.2020 steht die Ausschreibung des Gutachtens auf der städtischen Vergabeplattform.
Frage 2:
Wie sollen ohne dieses Gutachten die wichtigen Verhandlungen mit den betroffenen Umlandgemeinden fachlich versiert umgesetzt werden?
Antwort:
Das Gutachten wird die Basis für die Abstimmungen mit den Umlandgemeinden darstellen.
Frage 3:
Wann ist mit einer Beauftragung des mikroklimaöklogischen Gutachtens zu rechnen?
Antwort:
Die Beauftragung des mikroklimaökologischen Gutachtens ist für Herbst 2020 geplant. Voraussetzung ist natürlich, dass es Angebote dafür von geeigneten Gutachtern gibt.
Frage 4:
Ist davon auszugehen, dass die Umlandgemeinden ihre Planungen zum Hachinger Tal ohne ein solches Gutachten und ohne weitere Gespräche mit der Landeshauptstadt München forcieren?
Antwort:
Alle bayerischen Kommunen haben die Planungshoheit für ihre jeweiligen Bauleitplanungsverfahren. Die Landeshauptstadt München und ihre Nachbarkommunen werden jedoch als Träger öffentlicher Belange an den Verfahren der Bauleitplanung der jeweils anderen Nachbarkommunen beteiligt. Darüber hinaus gibt es freiwillig eine ausgeprägte interkommunale Gesprächskultur, so dass nicht von forcierten Planungen der Umlandgemeinden ohne frühzeitige Gespräche mit der Landeshauptstadt München auszugehen ist.
Frage 5:
Sind die in der Süddeutschen Zeitung vorgestellten Planungen der Gemeinde Unterhaching der Verwaltung bekannt?
Antwort:
Die Planungen der Gemeinde Unterhaching sind dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bekannt.
Frage 6:
Wurden hierzu Gespräche geführt?
Antwort:
Die Gemeinde Unterhaching wurde auf ihre Planungen, die allerdings außerhalb des Regionalen Grünzugs liegen, angesprochen. Allerdings gilt auch für die Gemeinde Unterhaching die kommunale Planungshoheit.
Frage 7:
Ist dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bekannt, dass sowohl der regionale Planungsverband als auch der Landrat von München-Land die Entwicklung des Hachinger Tals kritisch sehen?
Antwort:
Dass der Regionale Planungsverband München (RPV) als Träger der Regionalplanung sowie der Münchner Landrat Planungsüberlegungen für den Umgriff des Regionalen Grünzugs im Hachinger Tal kritisch sehen, ist dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bekannt. Dies kann aber nicht pauschal auf jegliche Entwicklung im Hachinger Tal übertragen werden. Es ist jedenfalls nicht bekannt, dass der RPV oder der Landrat kritisch weiteren Verbesserungen des Hochwasserschutzes, der verkehrlichen Anbindung (auch des Radverkehrsnetzes und der ÖPNV-Erschließung), der verbesserten Schulversorgung, der bedarfsgerechteren Wohn- und Gewerbeflächenversorgung im Hachinger Tal gegenüberstünden. Daher wurde mit dem interkommunalen Strukturkonzept 2019 eine Untersuchung vorgelegt, die alle diese Belange untersucht und mögliche Perspektiven dazu aufzeigt. Wenn das mikroklimaökologische Gutachten vorliegen wird, wird den Kommunen damit eine Planungsgrundlage an die Hand gegeben sein, welche Ansätze für die nachhaltige Entwicklung des Hachinger Tals im Rahmen ihrer jeweiligen Planungshoheit weiterverfolgt oder gegebenenfalls nicht weiterverfolgt werden sollten.