Digitalpakt des Bundes – viel Geld bereitgestellt, wenig abgerufen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Beatrix Burkhardt, Sabine Bär und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 3.9.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 3.9.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Über ein Jahr nach Beginn des Digitalpakts Schule sind von den fünf Milliarden Euro Fördergeldern des Bundes für digitalen Unterricht nur 15,7 Millionen Euro abgeflossen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage aus dem Bundestag hervor. Diese geringen Zahlen sind gerade im Hinblick auf den durch die Corona-Krise massiv gestiegenen Bedarf an Digitalisierung an den Schulen kaum nachzuvollziehen.“
Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei kann ich Ihnen zu den gestellten Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie hoch ist der Förderbetrag, den München aus dem Digitalpakt abrufen kann?
Antwort:
Die Umsetzung des Digitalpakts Schule erfolgt über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR). Im Rahmen dieser Richtlinie stehen für die Landeshauptstadt München Fördermittel in Höhe von maximal 59.174.758 Euro zur Verfügung. In diesem Betrag ist ein Teilbetrag in Höhe von 7.031.265 Euro enthalten, der ausschließlich zur Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen (IFU) an beruflichen Schulen vorgesehen ist.
Frage 2:
Wieviel Geld wurde bereits von der Landeshauptstadt München abgerufen?
Antwort:
Wie in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Frau Stadträtin Sabine Bär, Anfrage Nr. 20-26/F 00030 vom 30.6.2020 dargestellt, handelt es sich aufgrund von komplexen Förderrichtlinien, verbunden mit den umfassenden Vorgaben des Bundes um einen aufwändigen wie auch langwieri-gen Prozess von der Antragstellung bis zur Mittelauszahlung. Wie ebenso in der Beantwortung dieser Anfrage dargestellt, hat die Landeshauptstadt München, nach umfangreichen Gesprächen mit dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie mit der Regierung von Oberbayern, am 8.7.2020 einen Pilotantrag in Höhe von 2,1 Mio Euro an die Regierung von Oberbayern übersandt.
Frage 3:
Wofür wurden diese Mittel aus dem Digitalpakt verwandt?
Antwort:
Im Pilotantrag wurde im wesentlichen die Förderung für förderfähige Ausstattungsgegenstände aus dem beruflichen Schulbereich beantragt, die im Jahr 2019 angeschafft wurden. Es handelt sich um die gesamte im schulischen Bereich eingesetzte Produktpalette, angefangen bei Peripheriegeräten über Arbeitsplatzcomputer, Tablets und Notebooks bis hin zu bilddarstellenden Geräten wie z.B. Beamer und interaktive Whiteboards. Nach vorliegen des Förderbescheids zum Pilotantrag ist beabsichtigt, noch in diesem Kalenderjahr die Anträge für die förderfähigen Ausstattungen, die 2019 an den allgemeinbildenden Schulen ausgebracht wurden, zu stellen.
Frage 4:
Welcher Bedarf besteht noch?
Antwort:
Die Bedarfe ergeben sich aus den jeweiligen Medienkonzepten der Schulen. Hieraus entwickeln die Bedarfsmanager des RBS und Vertreter der betroffenen Einrichtungen zusammen mit der LHM-S, unter Berücksichtigung des Zukunftskonzepts einerseits und der sich sehr dynamisch entwickelnden Lage andererseits, Ausstattungspläne, auf deren Basis die einzelnen Einrichtungen ausgestattet werden. Im Rahmen dieser Pläne wird berücksichtigt, dass förderfähige Ausstattungsgegenstände zum Einsatz kommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Medienkonzepte als auch die Ausstattungspläne der Einrichtungen auf Grund der langen Laufzeit des Förderprogramms einer ständigen Fortschreibung unterliegen und damit ein abschließender Bedarf noch nicht ermittelt werden kann. Es ist aber jedenfalls davon auszugehen, dass der vollständige Förderbetrag abgerufen wird.