Die Vollversammlung des Stadtrats hat in ihrer heutigen Sitzung finanzielle Erleichterungen für Betriebe mit Freiflächen mit gastronomischer Nutzung auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München (MHM) beschlossen. Die MHM werden beauftragt zu prüfen, wie im Sinne einer stadtweiten Gleichbehandlung die Erleichterungen für die Gastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund auf das Satzungsgebiet der MHM angewendet werden können.
Die Corona-Pandemie stellt die Landeshauptstadt München vor große Herausforderungen. Um die Gastronomie als wesentlichen Teil des Münchner Wirtschaftslebens sowie des Münchner Lebensgefühls nachhaltig zu unterstützen, hat die Vollversammlung des Stadtrats bereits am 17. Juni Entlastungen für Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auf das Satzungsgebiet der MHM übertragen werden: Viktualienmarkt, Elisabethmarkt, Markt am Wiener Platz, Pasinger Viktualienmarkt sowie Viehhof-, Schlachthof- und Großmarktareal. Die MHM prüfen, wie die Regelungen des Stadtratsbeschlusses vom 17. Juni bei der Gebührenabrechnung für das Jahr 2020 übertragen werden können. Hierzu sollen Gebühren für gastronomische Außenflächen möglichst analog zu den Entlastungen auf öffentlichem Straßengrund reduziert werden. Da die Gebührensatzung der MHM eine eigene Systematik hat und beispielsweise „Freischankflächen“ nicht kennt, sollen die MHM ein eigenes Modell zur finanziellen Entlastung entwickeln.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Auch im Krisenmodus darf die Stadt nicht ungleich behandeln. Auf öffentlichem Verkehrsgrund gibt es bereits finanzielle Entlastungen für Gastronomiebetriebe mit Freischankflächen. Nun sollen diese auch für die Gewerbetreibenden auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München greifen. Der Eigenbetrieb entwickelt ein umfassendes Konzept, wie rückwirkend die Händler*innen entlastet werden können. München steht an der Seite seiner Vertragspartner, denn nur gemeinsam starten wir gut in die Zukunft. Wir halten zusammen.“