Aufzüge inklusiver ausstatten
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 11.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag bitten Sie um Prüfung, welche speziellen Notrufmöglichkeiten in Aufzügen für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung bestehen und wo diese sinnvoll eingesetzt werden können, da die im Notfall zu betätigenden Notknöpfe für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung nicht nutzbar sind.
Dies wurde durch den Defekt eines Aufzuges deutlich, als mehrere Schüler der Samuel-Heinicke-Realschule eingeschlossen waren. Das Betätigen des Notrufknopfes wurde von der zuständigen Notrufstelle als Streich aufgefasst, da sich die Kinder akustisch nicht bemerkbar machen konnten.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Ausstattung von Aufzügen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München unterstützt den o.g. Antrag und führt hierzu ergänzend aus, dass ein Aufzug grundsätzlich nur dann barrierefrei/inklusiv nutzbar ist, wenn dieser nicht nur von körperlich eingeschränkten Personen, sondern auch von Menschen mit Sinnesbehinderungen, kognitiv eingeschränkten Menschen und Menschen mit psychischen Behinderungen im Sinne der rechtlichen Vorgaben ausgestattet ist.
Für Menschen mit psychischen Behinderungen werde derzeit aber keine Möglichkeit gesehen, eine entsprechende barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen seien die vorhandenen Notrufsysteme mit Hörbehinderung ungeeignet, da eine Kommunikation mit der Rettungsleitstelle ausschließlich über eine Sprachfunktion erfolge. Alternative Systeme bieten auch visuelle Kommunikationen über einen Bildschirm mithilfe einer Kamera. Der Einbau eines solchen Systems wäre laut des städtischen Beraterkreises für barrierefreies Planen und Bauen technisch möglich.Der Behindertenbeirat hält es daher im Rahmen der inklusiven Nutzbarkeit für erforderlich, alle neuen öffentlich zugänglichen Aufzüge mit einem visuellen Notrufsystem auszustatten und die vorhandenen Systeme nachzurüsten. Zusätzlich sollten gezielte Schulungen des Personals in den Rettungsleitstellen als sinnvolle Maßnahmen zur Sicherheit und zur Inklusion stattfinden.
Wir haben in diesem Sinne die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„Die Aufzüge der Münchner U-Bahn sind mit Kameras ausgestattet, welche im Fall eines Betätigens des Notrufes aktiv ein Bild auf dem Notfallmonitor in der ständig besetzten Betriebszentrale der MVG erzeugen. Das bedeutet, dass der Kollege in der Leitstelle die Situation im Fahrkorb sehen kann und über die Gegensprechanlage mit den Eingeschlossenen Kontakt aufnimmt. Er ist auch in der Lage, den Zustand des Aufzuges abzufragen, um zu sehen, ob eine Funktionsstörung vorliegt.
Im vorliegenden Fall hat der Mitarbeiter die tatsächliche Situation falsch eingeschätzt und wurde nicht aktiv. Hier ist ein ungeklärter oder nicht eindeutig definierbarer Zustand eingetreten, welcher den Disponenten hätte veranlassen müssen, den Notruf entsprechend zu behandeln.
Wir werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle in der Richtung sensibilisieren und sind zuversichtlich, dass in gleicher Situation richtig gehandelt wird.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.