Bedarfsgerechte Lösungen an Wechselrolltreppen anbieten!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 13.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag bitten Sie um Prüfung hinsichtlich der Implementierung einer Funktion zur bedarfsgerechten Steuerung für bestehende Wechselrolltreppen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Implementierung einer Funktion zur bedarfsgerechten Steuerung für bestehende Wechselrolltreppen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„Aus Sicherheitsgründen darf ein Wechsel der Fahrtrichtung nur bei einer unbesetzten und stehenden Fahrtreppe erfolgen. Um aus dem fahrenden in den stehenden Zustand zu gelangen, muss das Stufenband frei sein.
Alle Fahrtreppen, die im Wechselbetrieb betrieben werden, besitzen einen Lichtvorhang. Dieser stellt sicher, ob sich ein Fahrgast auf dem Stufenband befindet. Sobald der Lichtvorhang erkennt, dass sich kein Fahrgast mehr auf dem Stufenband befindet, bremst die Anlage in kürzest möglicher Zeit zu einem Stillstand und ermöglicht eine Richtungsumkehr.
Die MVG setzt dabei nur Fahrtreppen im Wechselbetrieb ein, die eine maximale Förderhöhe von weniger als 6 m haben und deren Zu- und Abgangsbereich durch den Fahrgast ersichtlich ist.
Unserer Erfahrung nach benutzen die meisten unserer Fahrgäste die Roll- treppen sehr umsichtig und nehmen auf mobilitätseingeschränkte Personen Rücksicht.
Eine zusätzliche Signalisierung (Ampel- oder Kamerasystem) hat hohe Installations- und Betriebskosten zur Folge. Zudem bleibt offen, ob dieAnzeigen von den weniger rücksichtsvollen Fahrgästen trotzdem ignoriert werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.