Feiern in der Stadt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer und Alexandra Gaßmann (CSU- Fraktion) vom 13.8.2020
Antwort Kulturreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, öffentliche Plätze durch die temporäre Anbringung von Anlagen, die für die Zulassung von Veranstaltungen notwendig sind, für Zusammenkünfte der unkommerziellen Kultur- und Partyszene zu ertüchtigen. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürger meister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.08.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In München wird die Erlaubnis für Eventveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen durch das KVR erteilt, wobei einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Hierzu zählen die Entsorgung des aufkommenden Abfalls, die Bereitstellung von ausreichend Toiletten, eventuell die Bereitstellung von Stromanschlüssen.
Diese Zusatzleistungen kann man bei den Stadtwerken München (Strom), privaten Anbietern (Toiletten) oder der AWM (Straßenreinigung und zusätzliche Müllbehälter) problemlos bestellen. Die Größe der Leistung richtet sich nach der Anzahl der Besucher und wird vom Kreisver
waltungsreferat (KVR) im Bescheid festgelegt.
Von der Pflicht, für jede Veranstaltung – abhängig von der Art der Veranstaltung, den erwarteten Besucher*innen den parallel stattfindenden Veranstaltungen, der Wetterlage und nicht zuletzt der aktuellen Corona Regeln – eine Risikoanalyse vorzunehmen und ein Sicherheitskonzept zu erstellen, kann der Veranstalter nicht entbunden werden. Dieses muss beim KVR zusammen mit einem Grundriss zu den geplanten Aufbauten, Feuerwehr- und Rettungswegen vorgelegt werden. Gerade unter den aktuellen Corona-Bedingungen sind die Aufgabenbereiche „Sicherheit und Hygiene“ mit Absperrung und Ordnungsdienst mit recht hohem Aufwand verbun den. Hier sehen wir Probleme für kleinere Veranstalter.Für die Genehmigung einer Veranstaltung nicht relevant ist der Einsatz von Veranstaltungstechnik; zwar müssen auch hier Vorgaben zum Umwelt- und Gesundheitsschutz eingehalten werden (Lärm), aber es gibt, außer einer bei Großveranstaltungen geforderten Beschallungsanlage für Sicherheitsdurchsagen, keine zwingend geforderte Veranstaltungstechnik. Ausgehend von einer Open-Air-Konzertsituation, definieren wir hier Veranstaltungstechnik als eine Bühne, auf der die meist musikalische Darbietung von Künstler*innen tontechnisch abgenommen und abgemischt in eine Beschallungsanlage für das Publikum eingespielt wird und so verstärkt übertragen wird. Hierfür ist ein über den Köpfen des Publikums angebrachtes Lautsprechersystem und ein Steuerungspult erforderlich. Ergänzt wird das System in der Regel durch eine Beleuchtungsanlage, die ebenfalls vor Ort gesteuert wird, sowie durch Einrichtungen zur Publikumskontrolle, wie zum Beispiel Absperrungen, Bestuhlung etc.
Daneben bestehen diverse andere Veranstaltungs-Settings, bei denen eine andere Art von Veranstaltungstechnik eingesetzt wird, wie zum Beispiel bei Filmvorführungen. In jedem Fall muss Veranstaltungstechnik aber durch fachkundige Personen bedient werden – zum einen wegen der diffizilen Handhabung der meisten Systeme, zum anderen wegen der nicht unerheblichen Risiken, die durch die Bedienung derselben entstehen können, zum Beispiel Stromunfälle.
Wir können uns daher aus folgenden Gründen nicht für den festen Einbau von Veranstaltungstechnik an einigen Veranstaltungsplätzen aussprechen:
- Veranstaltungstechnik ist individuell auf die Veranstaltung angepasst (zum Beispiel Sprachwiedergabe, Musikwiedergabe, Zuschauermenge, Tages- bzw. Nachtzeit etc.),
- Veranstaltungstechnik ist nicht witterungsbeständig,
- Veranstaltungstechnik ist wartungsintensiv,
- Veranstaltungstechnik ist sehr empfindlich gegen Staub, Kot und Kleingetier,
- Veranstaltungstechnik muss durch ausgebildete Techniker*innen bedient werden,
- Veranstaltungstechnik muss gegen Diebstahl gesichert werden,
- Aufbauten wie zum Beispiel Bühnen, PA-Tower oder Absperrungen des Zuschauerbereiches sind im Alltag störende Elemente; ein Teil der Auf- bauten (Bühne, Steuerungszelt, sogenannte FOH, Backstage-Zelt für die Künstler*innen, Absperrungen) müsste jeweils neu an den Veranstal- tungsort gebracht und aufgebaut werden.Alternativ zu fest installierten Einbauten bietet sich die Option, einen entsprechend ausgestat
teten Veranstaltungsbühnen-Lkw anschaffen, der dann
zu den jeweiligen Veranstaltungsorten gefahren werden kann. Das hätte einige Vorteile:
- Hier könnte Veranstaltungstechnik unkompliziert und wenig personalin- tensiv zu den einzelnen Orten verbracht werden.
- Die Technik ist besser gegen Witterung geschützt.
- Das Kulturreferat, Abteilung Veranstaltungstechnik, könnte die Wartung der Veranstaltungstechnik sowie die Instandhaltung des Lkw vornehmen.
- Mit der Anschaffung eines Sets können verschiedene Standorte versorgt werden.
- Der Lkw eröffnet Lagerungsmöglichkeiten für das weitere Equipment (Stühle, etc.).
- Der Anschaffungspreis beträgt grob geschätzt 500.000 Euro.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.