„Saustall“ an der städtischen Bezirkssportanlage Neuherbergstraße 81 beenden
Antrag Stadträtin Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 28.8.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 27.8.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag beauftragten Sie die Stadtverwaltung, die gewerbliche Lkw-Nutzung auf dem Parkplatz der städtischen Bezirkssportanlage zu unterbinden sowie die illegale Müllentsorgung dort zu verhindern.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Um das Abstellen von Firmenfahrzeugen auf dem Parkplatz der städtischen Bezirkssportanlagen zu unterbinden, fand bereits am 26.8.2019 ein Ortstermin mit dem Baureferat, Abteilungen Hochbau und Gartenbau, und dem Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport, statt. Es wurde vereinbart, die Einfahrt des Parkplatzes mit einer Höhenbeschränkung auf 2,10 m zu begrenzen.
Es erfolgte zusätzlich eine neue Beschilderung des Parkplatzes, die die illegale Müllentsorgung verbietet.
Zur Zeit befindet sich nur noch ein unberechtigt parkender Kleintransporter auf dem Parkplatz, mit dessen Halter der Geschäftsbereich Sport im Gespräch ist.
Eine Entsorgung von Möbelstücken und sonstigem Unrat auf Parkplätzen von Bezirkssportanlagen kann jedoch nicht vollständig verhindert werden. Bei Bekanntwerden entsprechender Vorkommnisse wird das Baureferat immer umgehend mit der Entsorgung beauftragt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.