Unterstützung und weitere Kooperation im Schwimmbadbetrieb des
Salesianums
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Anne Hübner, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 29.10.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 1.2.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Da wir im Zuge der Vertragsanpassung um eine positive Lösung bemüht waren, die während des laufenden Vertrags im Jahr 2019 noch nicht möglich war, benötigten wir eine längere Bearbeitungszeit. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Gem. Ihrem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport gebeten, zu prüfen, wie das Salesianum im Unterhalt seines Hallenbads weiter unterstützt werden kann. Auch Gespräche bezüglich Nutzungskooperationen sind zu führen.
Das Referat für Bildung und Sport unterstützt das Salesianum bereits seit einigen Jahren durch eine Anmietung von Schwimmstunden. Im aktuellen Schuljahr 2019/2020 sind dies ca. 28 Stunden wöchentlich, die für den Schwimmunterricht verschiedener Schulen genutzt werden. Hierfür erhält das Salesianum eine Unkostenerstattung, die sowohl die Miete als auch die entstehenden Betriebskosten mit umfasst.
Das Referat für Bildung und Sport hat den bestehenden Vertrag überprüft und wird eine Anpassung vornehmen, die die gestiegenen Kosten berücksichtigt und sich an den Preisen anderer Anbieter orientiert, bei denen das Referat für Bildung und Sport Schwimmzeiten anmietet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.