Friedliches Leben mit den Stadttauben 6 Nutzung der Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Taubenhäusern
Anfrage Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 8.10.2020
Antwort Beatrix Zurek, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Am 10. März 2020 hat der Stadtrat im Umweltausschuss neue Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Taubenhäusern in München beschlossen. Der Kreis der Förderberechtigten wurde erweitert, da der Kreis an Akteurinnen und Akteuren zunehmend breiter geworden sei. Förderberechtigt sind nun unter anderem auch Wohneigentumsgemeinschaften, Mieterinnen und Mieter und sonstige natürliche oder juristische Personen. Die Erweiterung der geförderten Maßnahmen wurde für nötig erachtet, damit die Errichtung von Taubenhäusern nicht an finanziellen Gründen scheitert, die Umsiedlung von Taubenvölkern (die etwa durch den Abriss des Taubenhauses am Hauptbahnhof nötig wird) umgesetzt werden kann und Taubenhäuser saniert werden können.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihre aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Anfragen nach Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Taubenhäusern sind seit Anfang des Jahres beim RGU eingegangen? Sind darunter auch Anfragen aus dem „neuen“ Kreis der Förderberechtigten?
Antwort:
Es gab mehrere telefonische Anfragen nach Förderungsmöglichkeiten durch die Landeshauptstadt München in Zusammenhang mit Anfragen zu Taubenhäusern allgemein.
Frage 2:
Wie viele Anfragen nach Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Tauben- häusern sind seit 2008, als der Stadtrat die Umsetzung des Augsburger Modells beschlossen hat, beim RGU eingegangen?
Antwort:
Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern wurden erst mit dem Stadtratsbeschluss „Stadttauben“, BeschlussvorlageNr. 08-14/V 13973 vom 25.2.2014, geschaffen. Alle bis dahin eingerichteten Taubenhäuser wurden auf private Initiative eingerichtet oder durch Spenden finanziert. Bei Ortsterminen wurde aber regelmäßig nach den Kosten und möglicher Unterstützung durch die Landeshauptstadt München gefragt. Daher beantragte das RGU die Möglichkeit der Förderung der Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern.
Im Jahr 2019 wurde der Bau eines Taubenhauses mit 15.000 Euro unterstützt. Der Neubau des Taubenhauses auf dem Gebäude des RGU durch den Tierschutzverein München e.V. in 2020 wird durch das Förderprogramm unterstützt werden.
Frage 3:
Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Fördermittel seit 2008?
Antwort:
Seit Schaffung der Fördermöglichkeit im Jahr 2014 wurde regelmäßig die Betreuung von zwei bis vier Taubenhäusern mit jährlich 3.000 Euro pro Taubenhaus gefördert. Im Vorgriff des o.g. Beschlusses wurde bereits 2013 die Betreuung von drei Taubenhäusern gefördert. Daraus ergeben sich folgende Fördersummen:
-2013: 9.000 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2014: 9.000 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2015: 7.500 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2016: 9.000 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2017: 9.000 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2018: 9.000 Euro (Betreuung von drei Taubenhäusern)
-2019: 26.250 Euro (11.250 Euro für die Betreuung von vier Taubenhäusern, 15.000 Euro für die Einrichtung eines Taubenhauses)
Frage 4:
Für welche Zwecke wurde die Förderung beantragt? Wie viele neue Taubenhäuser wurden gebaut, wie viele saniert etc.?
Antwort:
Die Förderung wurde für die Betreuung und Einrichtung von Taubenhäusern beantragt. Es wurde ein Taubenhaus am S-Bahnhof Obermenzing gebaut.
Frage 5:
Wie viele Taubenhäuser mussten abgerissen werden? Welche Umsiedlungsmaßnahmen der Taubenvölker wurden unternommen? Sind diese geglückt?
Antwort:
Bisher wurden zwei Taubenhäuser, die nach dem Augsburger Modell geführt wurden, geschlossen. Es fanden bislang keine Umsiedlungen statt.
Frage 6:
Welchen Einfluss nimmt das RGU auf die geförderten Taubenhäuser bzw. geförderten Maßnahmen?
Antwort:
In den Richtlinien für die Gewährung einer Förderung sind unter anderem Standards für die Betreuung von Taubenhäusern festgelegt, an denen sich die Antragstellenden halten müssen. Das RGU behält sich auch vor, die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren, zum Beispiel durch Besichtigungen oder Vorlage der verlangten Statistiken. Auch wird die Einrichtung und Betreuung der Taubenhäuser nur gefördert, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt.
Frage 7:
(Wie) Werden die Maßnahmen während und nach ihrer Umsetzung geprüft und beratend begleitet?
Antwort:
Regelmäßige Besichtigungen und Kontakte zu den Betreibenden der Taubenhäuser werden vom RGU angestrebt, sind aber aufgrund der derzeitigen Personalausstattung (0,35 VZÄ) dafür nur bedingt möglich.
Frage 8:
Welche Maßnahmen unternimmt das RGU, um die Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Taubenhäusern publik zu machen?
Antwort:
Die Förderrichtlinien sind ebenso wie alle anderen Publikationen des RGU zu den Stadttauben auf der Internetseite muenchen.de/stadttauben veröffentlicht. Die Einrichtung der Förderung wurde mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.