Münchner Lebensqualität sichern – Verkehrswende umsetzen 9 „Grüne Pfeile“ für den Radverkehr
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Heide Rieke und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 30.1.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie haben Folgendes beantragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem voraussichtlich erfolgreichen Verkehrsversuch ‚Grüne Pfeile‘ dies schnellstmöglich an geeigneten Am- peln im ganzen Stadtgebiet umzusetzen.“
Und als Begründung angeführt:
„Der Grüne Pfeil, der Radfahrerinnen und Radfahrern das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel ermöglicht, wird zurzeit in mehreren deutschen Städten getestet. Darunter ist auch München, da das Pilotprojekt auf eine Initiative der SPD-Stadtratsfraktion zurückgeht. Nachdem in anderen Ländern ‚Grüne Pfeile‘ für Radfahrende erfolgreich eingeführt wurden, gehen wir davon aus, dass dies auch in Deutschland ein Erfolg wird. Deshalb soll die Stadtverwaltung die Umsetzung auf die ganze Stadt vorbereiten.“
Für die Anordnung von Lichtsignalanlagen (LSA/Ampeln) und ergänzende Beschilderung ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund – wie verkehrliche Anordnungen zu LSA und den dazugehörigen Markierungen im Kreuzungsbereich – nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München nimmt derzeit an einem bis jetzt noch nicht abgeschlossenen Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei Rot für Rad Fahrende“ teil. Für dieses Pilotprojekt wird von dem – von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragten – Ingenieurbüro aktuell die Evaluation erarbeitet. Diese soll in einem Abschlussbericht etwa im April/Mai 2020 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Freigabe vorgelegt werden und nachfolgend als Grundlage für eine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zum „Grünpfeil für Rad Fahrende“ dienen.
Parallel zu diesem Pilotprojekt wurde eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, in welcher der „Grünpfeil für Rad Fahrende“ bereits enthalten ist, ohne das Ergebnis des vorgenannten Pilotversuchs abzuwarten. Die Novelle der StVO soll nach aktuellem Stand im Frühjahr 2020 verabschiedet werden.
Die Landeshauptstadt München war unter Federführung des Kreisverwaltungsreferats – wie bereits im Stadtrat mehrfach und zuletzt am 19.3.2019 berichtet – initiativ tätig, um den Grünpfeil für Rad Fahrende voranzutreiben. Wir freuen uns deshalb besonders, dass die Landeshauptstadt München einen gewichtigen Teil zur Einführung des neuen Schildes beigetragen hat.
Um diese Schilder im Rahmen einer Sonderaktion „flächendeckend“ auszubringen, bzw. die Anordnung stadtweit zu prüfen, müssen wir aktuell jedoch zunächst die Änderung der StVO sowie – verpflichtend – im Anschluss an diese Änderung der StVO die Einführung der zugehörigen VwV-StVO abwarten, bevor wir weitere Grünpfeilschilder für Rad Fahrende anordnen dürfen. Nach telefonischer Auskunft der BASt ist mit einer VwV-StVO frühestens ab dem 3. Quartal 2020 zu rechnen. Die BASt hat mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Übergangszeit zwischen Ende des Pilotversuchs und Erscheinen einer VwV-StVO die Sprachregelung getroffen, dass die Schilder des Pilotversuchs an Ort und Stelle verbleiben können – es sei denn, die Stelle würde Kriterien nicht genügen, die im Abschlussbericht des Pilotversuchs zur Anwendung empfohlen werden.
Jede Örtlichkeit, an der ein solches Schild angebracht werden soll, ist – gegebenenfalls auch mehrfach – vor Ort zu besichtigen und der Verkehr dort zu beobachten. Erst nach einer solchen Ortsbesichtigung kann das Schild angeordnet und montiert werden. Obwohl die dringend benötigten Stellenfür den Radverkehrsbereich innerhalb der Abteilung für Lichtsignalanlagenplanung bereits bewilligt wurden, konnten diese trotz intensiver Bemühungen leider noch nicht besetzt werden. Wichtige notwendige Ressourcen stehen damit nicht zur Verfügung. Die Situation am Arbeitsmarkt bietet derzeit nur ein äußerst geringes Angebot geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, die für die vakanten Stellen in Betracht gezogen werden können.
Somit ist es nicht möglich, die derzeit stark überlasteten Mitarbeitenden des Kreisverwaltungsreferats mit einer weiteren – nicht direkt der Verkehrssicherheit dienenden, sondern dem Komfortbereich zuzuordnenden – Aufgabe zu beauftragen.
Im Rahmen des Möglichen werden wir jedoch bei Umplanungen oder Neuplanungen an Lichtsignalanlagen grundsätzlich auch die Anordnung des neuen Verkehrszeichens „Grünpfeil für Rad Fahrende“ prüfen und gegebenenfalls erlassen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Somit wird nach Einführung des Grünpfeils für Rad Fahrende in der Stra-ßenverkehrsordnung das Schild im Rahmen des laufenden Geschäfts vom Kreisverwaltungsreferat stets mit geprüft und nach Möglichkeit auch angeordnet werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.