Verkehrssituation in Nymphenburg
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 24.10.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer an den Herrn Oberbürgermeister gerichteten Anfrage geht es um die Verkehrssituation in Nymphenburg nach der Sperre der Laimer Unterführung und der gleichzeitigen Großbaustelle am Romanplatz.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorangestellt:
„Die Laimer Unterführung ist seit 17.9.2019 komplett gesperrt. Der Romanplatz ist eine Baustelle mit umfangreicher Verengung und Schleifen. Die Fahrbahnbreite der Wotanstraße in Richtung Romanplatz wurde von zweispuriger auf einspurige Führung verengt. Der einfahrende als auch der auswärts fahrende Verkehr staut sich. Ein Ausweichen auf den ÖPNV bietet keine Lösung, da auch die Busse von dieser Verkehrssituation und Stauung am Romanplatz betroffen sind.“
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Mit welcher Priorität berücksichtigt die Landeshauptstadt München (LHM) bei der zeitlichen Planung der Baumaßnahmen an Laimer Unterführung und Romanplatz die Bedürfnisse der Anwohner?
Antwort:
Die berechtigten Interessen der Anwohner hatten alle an der Planung Beteiligten stets im Blick. So wurde z.B. darauf geachtet, stets mindestens zwei Fahrspuren bzw. Ein- und Ausfahrmöglichkeiten in das Viertel Nymphenburg Süd bereitzustellen.
Für die längste Zeit der Bauarbeiten waren für die Ausfahrt sogar drei Fahrspuren nutzbar. Die Ausfahrt war zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage einspurig über die Wotanstraße und zusätzlich über die Guntherstraße möglich. Es standen somit immer jeweils zwei Möglichkeiten für die Ein- und für die Ausfahrt aus dem Viertel zur Verfügung. Eine Staubildung konnte trotzdem leider nicht zu allen Zeiten vermieden werden, insbesondere in den Stoßzeiten kam es zu Verzögerungen bei der Passage des Romanplatzes. Durch die Möglichkeit, in das Viertel auf jeweils mindestens zwei Wegen einzufahren bzw. es zu verlassen, sahen die beteiligten Dienststellen dieBelange der Anwohner ausreichend berücksichtigt und auch die Zufahrt für Rettungsdienste gegeben.
Frage 2:
Ist im Notfall die zeitnahe Zufahrt bzw. Abfahrt von Rettungsdiensten und Feuerwehr gewährleistet?
Antwort:
Dazu nimmt die Branddirektion wie folgt Stellung:
„Vom Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der Branddirektion wurde zur Erreichbarkeit der Grundstücke und Feuerwehrzufahrten folgende Einschätzung abgegeben:
Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes besteht kein Handlungsbedarf, da die Straße im Notfall nutzbar ist. Die entsprechenden Grundstücke und Feuerwehrzufahrten sind erreichbar. Bei einer Großbaustelle wie der am Romanplatz wird die Situation vor Ort im Rahmen einer Risikobewertung beurteilt. Mit der Baufirma werden vor Ort gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Nutzung festgelegt, um die Erreichbarkeit der Objekte zu gewährleisten.
Es handelt sich hier um eine typische Baustellensituation. Eine zeitlich befristete Reduzierung von einer zweispurigen auf eine einspurige Straße findet sich im gesamten Stadtgebiet täglich wieder.
Der Fachbereich Einsatzplanung schätzt die Situation der allgemeinen Nutzbarkeit der Straßen zur Anfahrt von Einsatzfahrzeugen wie folgt ein:
Die Einsatzplanung war in die Spartenumfrage zur Sperrung der Laimer Unterführung im Mai 2019 eingebunden. Die Sperrung der Unterführung war wegen der Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG und im Anschluss der LH München ab dem 7.9.2019 bis 20.12.2019 angezeigt worden. Daraufhin hat die Einsatzplanung die Auswirkungen der Sperrung dieser Nord-Süd-Verbindung auf den Brandschutz und die Notfallrettung geprüft. Das Ergebnis der Simulationen war, dass es durch die Sperrung zu keiner signifikanten Verschlechterung der Eintreffzeiten im Bereich nördlich der Stammstrecke kommt. Eine Veränderung der räumlichen Zuständigkeiten der Feuerwachen war nicht erforderlich. An die Integrierte Leitstelle ging der Hinweis, dass die Sperrung im Routing des Rettungsdienstes berücksichtigt und die Datenversorgung entsprechend angepasst werden sollte.“Die Stadtwerke München äußern sich zu dieser Frage wie folgt:
„Die Zu- und Abfahrt von Rettungsdiensten ist selbstverständlich jederzeit gewährleistet. Ebenso sind wir mit der Ansprechpartnerin seitens des Krankenhauses Barmherzige Brüder in Kontakt. Probleme bei Rettungsanfahrten oder -abfahrten sind bis dato nicht bekannt oder an uns herangetragen worden.“
Ergänzend dazu weist das Kreisverwaltungsreferat darauf hin, dass die Zufahrt in das Viertel westlich der Wotanstraße stets auch über die Romanstraße gewährleistet ist und somit zwei Zufahrtswege zur Verfügung stehen. Die Branddirektion erhielt von sämtlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen einen Abdruck.
Frage 3:
Ist die Beschleunigung des Umbaus Romanplatz geplant, so dass wieder zwei Spuren aus der Wotanstraße hinaus führen?
Antwort:
Die einspurige Verkehrsführung in der Wotanstraße war für den Straßenbau im Kreuzungsbereich notwendig. Am 12.11.2019 konnten die Arbeiten dort abgeschlossen werden, so dass seitdem wieder zweispurig aus der Wotanstraße ausgefahren werden kann.
Um den Baufortschritt zu beschleunigen, werden verschiedene Arbeiten nachts und auch an Wochenenden durchgeführt. Am Romanplatz betrifft das samstags die Richt- und Schweißarbeiten sowie die Weichensystemtechnik am Gleisbau. Auch der eigentlich nicht geplante Kanalbau findet im Sechs-Tage-Betrieb statt. Die Montage der Oberleitungen und die Maststellungen für die Tram erfolgen nachts. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Terminplan eingehalten werden kann und trotz unvorhergesehener Mehrarbeiten die Tram seit dem 15.12.2019 wieder fahren kann. In der Laimer Unterführung werden zahlreiche Maßnahmen parallel ausgeführt. So werden neben den Abbrucharbeiten, Spartenverlegungen der Telekom und der Stadtwerke, Kanalbaumaßnahmen und Bauwerksprüfungen durchgeführt. Zudem wird durch das Baureferat die Beleuchtung erneuert.
Frage 4:
Ist die Veränderung der Verkehrsführung am Romanplatz geplant, so dass von der Arnulfstraße möglichst bald wieder direkt in die Wotanstraße ein- gefahren werden kann ohne die „Schleife“ an der Notburgastraße fahren zu müssen?
Antwort:
Um den Verkehr auf dem Romanplatz aufrecht erhalten zu können, ist eine sehr kleinteilige Arbeitsweise erforderlich. Das hat zur Folge, dass es häufig zu Änderungen in der Verkehrsführung kommt und die Arbeiten langsamer voran gehen als bei einer Vollsperre.
Das direkte Abbiegen aus der Arnulfstraße in die Wotanstraße ist seit dem 15.12.2019 wieder möglich.
Frage 5:
Ist eine Beschleunigung der Baumaßnahmen in der Laimer Unterführung (z.B. durch Spät- & Wochenend-Arbeit) geplant, so dass die Sperrung früher beendet werden kann?
Antwort:
Eine Beschleunigung der Baumaßnahme wurde und wird, soweit es geht, bereits jetzt vorgenommen.
In der Laimer Unterführung werden zahlreiche Maßnahmen parallel ausgeführt. So werden neben den Abbrucharbeiten, Spartenverlegungen der Telekom und der Stadtwerke, Kanalbaumaßnahmen und Bauwerksprüfungen durchgeführt. Zudem wird durch das Baureferat die Beleuchtung erneuert. Gemäß AVV-Baulärm und dem Planfeststellungsbeschluss dürfen aus Rücksicht auf Anwohner lärmintensive Arbeiten in Nachtzeiten nur sehr eingeschränkt und in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Es wurden in den letzten Wochen immer wieder lärmarme Arbeiten nachts im Bereich der Fußgängerröhre durchgeführt, da diese dann deutlich weniger frequentiert ist. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Vorhabenträgern und Baufirmen wurden die Arbeiten gebündelt und auf das Mindestmaß an Zeit zusammengeführt. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen waren nicht mehr möglich, die Dauer der Sperrung beinhaltete nach Aussage der Bahn auch keine Reserven bei Störungen im Bauablauf. Durch all diese Anstrengungen konnte auch die Laimer Unterführung am 15.12.2019 wieder geöffnet werden.
Frage 6:
Ist die Öffnung der Verbindung zwischen südlichem Schlossrondell und der Hirschgartenallee in einer Richtung für den PKW-Verkehr als zusätzliche Ausfahrt aus dem Viertel in Richtung Norden oder Osten geplant?
Antwort:
Einer Öffnung der Verbindung zwischen dem Südlichen Schlossrondell und der Hirschgartenallee stehen vor allem Bedenken der Schulwegsicherheit entgegen, weil dieser Verbindungsweg von den Schülerinnen des Ma-ria-Ward-Gymnasiums und der Maria-Ward-Realschule und den Kindern der Grundschule an der südlichen Auffahrtsallee als Schulweg genutzt wird. Zudem ist dort starker Rad- und Touristenverkehr, der mit ausfahrendem Fahrzeugverkehr nicht rechnet. Überdies ist die Lichtsignalanlage an der Notburgastraße, an der diese Ausfahrt endet, nicht ausgelegt dafür, den dann zu erwartenden zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Frage 7:
Ist die Einrichtung einer temporären Verbindung zwischen der Lierstraße und der Arnulfstraße für den PKW-Verkehr in einer Richtung als Ausfahrt aus dem Viertel in Richtung Westen vorgesehen?
Antwort:
Die Einrichtung einer temporären Verbindung zwischen der Lierstraße und der Arnulfstraße scheitert daran, dass es sich bei dem vorgesehenen Weg um einen Gehweg handelt, der mit Gehwegplatten versehen ist, die für die Belastung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt sind. Zudem stößt die Lierstraße, nachdem sie einen Geh- und Radweg und einen Baumgraben entlang der Arnulfstraße überquert hat, im rechten Winkel auf die Arnulfstraße, was die Aufstellung einer Lichtsignalanlage erforderlich machen würde. Dies ist aber zum einen sehr aufwendig und zum anderen läge diese Lichtsignalanlage zwischen zwei bestehenden Anlagen, so dass auf einer Strecke von ca. 200 m drei Ampeln stünden.
Frage 8:
Wird die Möglichkeit der Einrichtung einer temporären Baustellen-Straße (z.B. mit Stahlplatten, Schnellverlegesystemen wie bei der Bundeswehr) für PKW zwischen dem Parkplatz Hirschgarten und dem Engasserbogen als zusätzliche Ein-/Ausfahrt in Richtung Süden ggf. mit Ampelschaltung geprüft?
Antwort:
Gegen die Ausfahrt über den Parkplatz am Hirschgarten spricht, dass der Verkehr dann über eine Fahrradstraße und Geh-/Radwege in einem als Grünanlage gewidmeten Bereich geführt wird. Die Einrichtung einer Behelfsstraße mit Stahlplatten oder Ähnlichem ist sehr aufwendig und in der Gesamtschau nicht verhältnismäßig.
Die am Bau Beteiligten wissen um die Einschränkungen, die sie den Verkehrsteilnehmern und den Anwohnern zumuten, und gehen sehr
umsichtig mit dieser Verantwortung um. Der Maßnahmeträger und das Kreisverwaltungsreferat beziehen bei all ihren Entscheidungen stets auchdie Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger mit ein. Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats sind mehrmals wöchentlich vor Ort. Leider ist es nicht immer möglich, allen Interessen zu allen Zeiten gleichermaßen gerecht zu werden.