Ein attraktives Umfeld für die Pinakothek der Moderne schaffen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Haimo Liebich, Gerhard Mayer und Heide Rieke (SPD-Fraktion) vom 23.11.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit o.g. Antrag beauftragten Sie die Verwaltung, sich beim Freistaat Bayern für eine angemessene Gestaltung der Flächen südlich und östlich der Pinakothek der Moderne einzusetzen.
Der beantragten Fristverlängerung vom 27.5.2019 haben Sie nicht widersprochen.
Die in Ihrem Antrag vom 23.11.2018 angeführten Flächen um die Pinakothek der Moderne befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern. Es besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst möglich. Aus diesem Grund hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die zuständige Stelle, das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, um Stellungnahme gebeten, das sich wie folgt zu der Thematik ge-äußert hat:
„Wie Ihnen bekannt ist, wurde im Hinblick auf eine länger- und langfristige Entwicklung des Kunstareals die Neugestaltung der Freiflächen in den Blick genommen, die das verbindende und identitätsstiftende Element in diesem offenen, parkartigen Stadtraum darstellen soll. Das ‚Büro Vogt Landschaftsarchitekten AG‘ wurde vom Freistaat Bayern in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München mit der Erstellung eines ‚Masterplans Freiflächengestaltung‘ beauftragt. Der vorgelegte Masterplan baut auf den bisherigen Überlegungen auf und enthält ein Entwicklungskonzept für das Kunstareal mit Realisierungsvorschlägen, die als mittel- und langfristige Maßnahmen strukturiert werden. Er stellt dabei zunächst eine Bestandsaufnahme dar, der die Stärken und Schwächen herausarbeitet und mögliche Entwicklungsperspektiven aufzeigt. Er versteht sich nicht als festes Konzept, sondern eher als eine ‚erste Vision‘. Er ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen des bisherigen, iterativen Prozesses, der es erlaubt, einzelne Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen und dabei das Kunstareal in seiner Gesamtheit im Blick zu behalten. Entsprechend ist vorgesehen, dass die Ausformulierung der Ziele und Ideen des Masterplans im Rahmen laufender Maßnahmen erfolgen, so beispielsweise bei der Planung der Au-ßenanlagen im Rahmen der Sanierung der neuen Pinakothek.Was die Außenanlagen der Pinakothek der Moderne anbelangt, so wurde das staatliche Bauamt im August 2019 damit beauftragt, im Anschluss an erforderliche Bodenuntersuchungen auch die Möglichkeit einer interimsweisen Ertüchtigung der Oberflächen zu untersuchen.
Wie im Februar diesen Jahres mitgeteilt, hat die Stiftung Pinakothek der Moderne die Nutzung der Urheberrechte am sog. 2. Bauabschnitt der Pinakothek der Moderne vom Architekten Professor Stephan Braunfels erworben. Im Herzen des Münchner Kunstareals entlang der Theresienstraße werden zudem mittelfristig derzeit von der Ludwig-Maximilians-Universität München genutzte Flächen frei. Dies eröffnet langfristig die Perspektive für den Freistaat, die mit der Errichtung der Pinakothek der Moderne und der Aufwertung des Kunstareals begonnene strategische Entwicklung des Standortes fortzusetzen und diese Flächen gemeinsam mit den weiteren bebaubaren Flächen des Geländes der ehemaligen Türkenkaserne (zwischen Gabelsberger-, Theresien-, Türken- und Barer Straße) einer zukunftsgerichteten Nutzung durch Kunst und kunstnahe Wissenschaften im Rahmen einer Gesamtplanung zuzuführen, die in den 2030er Jahren zu realisieren wäre. Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist der Erwerb der Rechte von Professor Braunfels und damit die Schaffung neuer Gestaltungsspielräume ein herausragender Vorteil bei den weiteren, langfristigen Überlegungen.
In ersten Schritten wird es darum gehen, die vorhandenen Einrichtungen weiterzuentwickeln, zukunftsfähig zu machen und die Bedarfe und Grundlagen für eine bauliche Weiterentwicklung des Areals in enger Zusammenarbeit mit vielen Akteuren zu ermitteln. Dabei wird die Gestaltung der Freiflächen mit dem Ziel der Stärkung des Kunstareals als zusammenhängenden und qualitativ hochwertigen Raum für Kunst und Freizeitaktivitäten im Sinne des Masterplans selbstverständlich ebenfalls Berücksichtigung finden. Wie zuletzt auch im Schreiben von Herrn Staatsminister Sibler an Herrn Oberbürgermeister Reiter verdeutlicht, kommt eine vorgezogene dauerhafte Verwirklichung einzelner Maßnahmen auf diesen Flächen, losgelöst von einem Gesamtkonzept, nicht in Betracht.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.