(11.3.2020 – teilweise voraus) Angesichts zahlreicher Medienanfragen zum Coronavirus und der etwaigen Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in Wahllokalen bei der Kommunalwahl am Sonntag, 15. März, gibt das Wahlamt der Landeshauptstadt einordnende Informationen zum Infektionsschutz in Wahllokalen und Auszählungsräumen.
Aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine Desinfektion von Wahllokalen nicht sinnvoll. Wähler und Wahlhelfer sind in vielen Situationen des täglichen Lebens im Kontakt mit Gegenständen, die andere angefasst haben. Eine punktuelle Desinfektion kann laut LGL keinen erhöhten Schutz bieten. Wer möchte, kann zum Wählen seinen eigenen, mitgebrachten Stift verwenden.
Da anzunehmen ist, dass einige Wähler oder Wahlhelfer besorgt sind, dass sie sich anstecken, sollte ihnen gemäß Empfehlung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Möglichkeit zur Handreinigung geboten werden. Händewaschen mit Seife dient grundsätzlich dazu, die Gefahr einer Weiterverbreitung von Infektionserregern zu reduzieren und wird deshalb empfohlen.
In den Gebäuden der Wahllokale und Auszählungsräume sind flächendeckend Möglichkeiten zur Handreinigung vorhanden. Das Tragen von Einweghandschuhen gibt dagegen laut LGL ein falsches Gefühl von Sicherheit, weil eine regelmäßige Handreinigung dann häufig unterbleibt.