Kinderbetreuung in München verbessern IV – Anerkennung Ausländischer Qualifikationen beschleunigen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 28.8.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dem Stadtrat darzustellen, wie das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Erzieherinnen und Erzieher sowie anderer reglementierter Berufe, die in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können, optimiert und beschleunigt werden kann. Es soll aufgezeigt werden, wie viele Anträge gestellt werden, wie lange das Verfahren durchschnittlich dauert und wie viele Anträge positiv beschieden wurden. Außerdem sollen die anfallenden Kosten erläutert werden und die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt München/die Träger dargestellt werden.
In Bayern stehen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit ausländischen pädagogischen Abschlüssen einer Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung nachzugehen. Zu unterscheiden sind:
- Anerkennungen von pädagogischen Qualifikationen, die in Deutschland mit einem Referenzberuf verglichen werden können und zu einer Gleichwertigkeitsanerkennung führen, und
-Einzelfallzustimmungen nach §16 AVBayKiBiG.
1. Anerkennung einer im Ausland erworbenen pädagogischen Qualifikation
Seit 1. August 2013 gilt das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, kurz BayBQFG („Anerkennungsgesetz“).
Eine Anerkennung ist bei sogenannten reglementierten Berufen für die Berufsausübung zwingend erforderlich. Das sind im Bereich der Kindertagesbetreuung Berufe wie Erzieherin/Erzieher, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge, bei denen die Ausübung durch besondere Vorschriften an das Vorliegen bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.Voraussetzung für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist, dass im Vergleich mit dem inländischen Referenzabschluss keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Diese Gleichwertigkeit wird auf Antrag in einem Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Behörden überprüft. Sonstige Befähigungsnachweise wie z.B. Weiterbildungen, Zusatzausbildungen oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrungen werden berücksichtigt. Im Falle festgestellter wesentlicher Unterschiede werden Ausgleichsmaßnahmen wie z.B. Prüfung, Anpassungslehrgang im Rahmen der Berufszulassung gefordert. Mit erfolgreich absolvierten Ausgleichsmaßnahmen werden die gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen.
Es gilt eine Entscheidungsfrist der Behörde von drei Monaten ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. In bestimmten Fällen, wenn beispielsweise Gutachten eingeholt werden müssen, kann diese Frist verlängert werden.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweiligen Referenzberuf.
Die Landeshauptstadt München hat keinen Einfluss auf das Anerkennungsverfahren.
1.1 Anerkennung nach dem BayBQFG: Erzieherin/Erzieher, Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Heilpädagogin/Heilpädagoge, Heilerziehungspflegerin/Heilerzieher; Zeugnisanerkennung für ausländische Abschlüsse Lehramt Grund- und Mittelschule
Zuständige Stelle im sozialpädagogischen Bereich ist das Bayerische Landesamt für Schule, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen.
Bearbeitungsdauer
Antragsbearbeitung zwischen 6 Wochen und 3 Monaten
Kosten
Die Kosten für den Erstbescheid betragen ca. 200 Euro.
Hinzu kommen Kosten für Anpassungslehrgänge, je nach Bescheid. Folgebescheid: ca. 20 Euro.
1.2 Anerkennung nach dem Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (BaySozKiPädG): Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge
Zuständige Stelle für die Bereiche Sozialpädagogik/Kindheitspädagogik ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg.Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller relevanten Unterlagen ca. 3 Monate
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt derzeit zwischen 360 Euro und 1.080 Euro. Hinzu kommen Kosten für Anpassungslehrgänge.
Antragszahlen und Aussagen zur Erfolgsquote der Anträge wurden vom Landesamt für Schule und vom ZBFS nicht zur Verfügung gestellt. Weitere reglementierte Berufe stehen über das Anerkennungsverfahren für einen Einsatz in Kindertageseinrichtungen nicht zur Verfügung.
2. Einzelfallzustimmung nach § 16 AVBayKiBiG
Möchte eine Trägerin/ein Träger einer Kindertageseinrichtung Personal beschäftigen, das keine der oben genannten Qualifikationen (Punkte 1.1, 1.2) nachweisen kann, kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall von den gesetzlichen Anforderungen abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann (§ 16 Abs. 6 AV-BayKiBiG). In die Bewertung einer Einzelfallentscheidung werden neben Bildungsabschlüssen oder Qualifikation berücksichtigt:
-praktische Erfahrungen,
-Zusatzqualifikationen (Fort- und Weiterbildungen, Zertifikate),
-Zusatzausbildungen,
-besondere Schwerpunkte der pädagogischen Konzeption der Einrichtung.
In München ist für die freien Träger die Abteilung KITA-FT des Geschäftsbereichs KITA im Referat für Bildung und Sport zuständige Aufsichtsbehörde. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Regierung von Oberbayern zuständig.
2.1 Freie Träger
Zuständige Stelle:
Die Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger (RBS-KITA-FT) hat die Aufsicht über derzeit 987 Einrichtungen in freier und sonstiger Trägerschaft (Stand Dezember 2019) und ist zuständig für die Erteilung der Einzelfallzustimmung. Im Jahr 2019 wurden über 2.000 Anträge auf Personalzustimmung nach § 16 AVBayKiBiG gestellt. Etwa drei Viertel der Anträge betreffen Bewerbungen mit ausländischen Qualifikationen. Mittlerweile wurden Anträge aus ca. 80 Ländern gestellt.Bearbeitungsdauer:
Nach Eingang aller relevanten Unterlagen wird über die Einwertung der vorgelegten Qualifikation in der Regel nach ca. zwei bis drei Wochen entschieden.
Kosten:
Für den Bescheid auf Zustimmung nach § 16 AVBayKiBiG werden keine Gebühren erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
Maßnahmen zur Optimierung:
Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung zu begegnen, erhöhte das Referat für Bildung und Sport in den vergangenen Jahren stetig seine Anstrengungen, die Einstellung von ausländischem pädagogischen Personal bei freien Trägern zu unterstützen und zu beschleunigen, wie z.B. durch:
-Stellenzuschaltung bei der Antragssachbearbeitung
-Befristung der Einzelfallzustimmungen für fremdsprachiges Personal, so dass bereits mit geringeren Deutschkenntnissen der Einstieg in das Berufsleben ermöglicht wird.
Der Nachweis der geforderten Deutschkenntnisse ist innerhalb einer festgelegten Frist nachzureichen. In München gibt es ein vielfältiges Angebot an Deutschkursen, u.a. mit dem Schwerpunkt pädagogisches Deutsch.
-Träger erhalten auf Wunsch ohne aufwändige Antragstellung eine Vorab-Einschätzung der Qualifikation per E-Mail. Dies vermeidet ggf. überflüssige, teure Bewerbungsverfahren. Zusagen an die Bewerberinnen/ Bewerber können schneller erfolgen
-Auf z.T. kostspielige Übersetzungen ausländischer Unterlagen wird verzichtet, sofern die eingereichten Unterlagen der Aufsicht bereits bekannt sind oder im englischen Original gelesen werden können. -Freie Träger können Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, die von der Landeshauptstadt München initiiert wurden, in gleicher Weise nutzen. Zu nennen sind hier z.B.:
-Assistenzkraftmodell: duale Ausbildung mit dem Abschluss staat- lich anerkannte Kinderpflegerin/staatliche anerkannter Kinderpfleger -BEFAS und BEFAS+: Aufbaustudium speziell für ausländisches Personal mit pädagogischem Vorstudium
Die Finanzierung von Fort- und Weiterbildung kann teilweise durch die Münchner Förderformel (MFF) refinanziert werden. Der Zugang zur MFF steht allen freien Trägern offen.Ausblick:
Durch den stetigen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist auch zukünftig keine Reduzierung der Fallzahlen in diesem Bereich zu erwarten. Die Personalkapazitäten müssen deshalb stetig angepasst werden, um die Träger im Vorfeld der Beantragung umfassend beraten zu können und die zeitnahe Bearbeitung der eingehenden Anträge auf Personalzustimmung sicherzustellen. Eine große Chance auf weitere Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung von Verfahren wird in der Digitalisierung der Verwaltung gesehen, die u.a. einen modernen, digitalen Kundenservice ermöglicht.
2.2 Städtischer Träger und Tagesheime
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen hat RBS-KITA in den letzten Jahren durch eine Weiterentwicklung und Standardisierung des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Einstellung von Personal mit ausländischen Qualifikationen erreicht. Insbesondere wurde das Verfahren mit der Regierung von Oberbayern als Bewilligungs- bzw. Aufsichtsbehörde optimiert. Die Regierung von Oberbayern ist bei den städtischen Kindertageseinrichtungen für die Erteilung der Zustimmung zuständig. So kann – mit Ausnahmen bei Einzelfallentscheidungen – eine Einstellung von Personal mit ausländischen Abschlüssen im gleichen Zeitrahmen wie eine reguläre Einstellung erfolgen. Bei einer notwendigen Einzelfallentscheidung kann die Person erst eingestellt werden, wenn die Genehmigung der Regierung vorliegt.
Die Bearbeitungsdauer dafür ist derzeit sehr unterschiedlich.
Von den rund 600 Einstellungen pro Jahr für die städtischen Kindertageseinrichtungen haben ca. 20 Prozent einen Abschluss, bei dem eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde erfolgen muss. Neben den ausländischen Abschlüssen fallen hierunter allerdings auch inländische Abschlüsse wie z.B. Lehramtsstudiengänge. Insgesamt ist die Dauer des Einstellungsverfahrens stark abhängig von der Mitwirkung der Bewerberinnen und Bewerber. Sofern alle Unterlagen vorliegen, ist eine Einstellung innerhalb von vier Wochen möglich. Bei Fehlen von relevanten Unterlagen (wie z.B. Nachweis der Deutschkenntnisse) verzögert sich das Bewerbungsverfahren.
Maßnahmen zur Optimierung:
Damit die Bewerberinnen und Bewerber möglichst frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen informiert sind, hat RBS-KITA eine Verlinkung zu sogenannten „Bewerbungstipps“ bei allen Ausschreibungen etc. eingefügt bzw. prüft die Bewerbung direkt beim Eingang auf Vollständigkeit und fordert ggf. in der Regel noch am selben Tag die fehlenden Unterlagen nach. Damit können lange Verzögerungen weitestgehend vermieden werden.Daneben bietet RBS-KITA ihren Beschäftigten die Möglichkeit an, Deutschkurse an der Münchner Volkshochschule zu besuchen, die gezielt für den pädagogischen Bereich angeboten werden. Diese werden bezuschusst, so dass in der Regel keine Kosten auf die Teilnehmenden zukommen.
Ebenso werden Kosten für Anerkennungsverfahren von RBS-KITA erstattet.
Da sich grundsätzlich alle pädagogischen Fachkräfte auf höherwertige Stellen bei RBS-KITA bewerben können (z.B. Leitungsstellen), hat dabei jemand mit einem ausländischen Studiengang keine Nachteile gegenüber in Deutschland ausgebildeten staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern. Genauso stehen alle Programme und Angebote des Pädagogischen Institutes allen pädagogischen Beschäftigten zur Verfügung. Das Programm „Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher“ ist beispielsweise u.a. besonders an Personal mit ausländischen Abschlüssen (pädagogische Ergänzungskräfte) gerichtet. Hier kann während der Arbeitszeit unter voller Bezahlung der Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher erlangt werden. Mit der Katholischen Stiftungshochschule München wurde in Kooperation von Referat für Bildung und Sport und Sozialreferat, Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der speziell für ausländische Abschlüsse gerichtete Studiengang BEFAS für Personen mit ausländischen Abschlüssen ins Leben gerufen („Bildung und Erziehung im Kindesalter für BewerberInnen mit ausländischem Studienabschluss im pädagogischen Bereich“) und zuletzt auch noch um den Studiengang BEFAS+ erweitert („Bildung und Erziehung im Kindesalter für Personen mit ausländischen, pädagogischen Studienabschlüssen im Sekundarschulbereich“).
Ausblick:
RBS-KITA wird auch in Zukunft seinen Prozess des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens weiter beleuchten und optimieren. Jedoch ist RBS-KITA bei den Einzelfallzustimmungen von der Regierung von Oberbayern abhängig. Hier wird auch in Zukunft versucht, eine weitere Prozessoptimierung zu erzielen, um eine schnellere Entscheidung bei den entsprechenden Einzelfallzustimmungen zu erhalten.
Ausländische Kooperationen z.B. mit Spanien in Verbindung mit der Agentur für Arbeit bestehen und sollen in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.
3. Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen im Amt für Wohnen und Migration
Die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen arbeitet eng mit den Aufsichten im Referat für Bildung und Sport und den bayerischen Anerkennungsstellen für pädagogische Berufe zusammen. Sie berät zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen, erhebt Bedarfe und initiiert Anpassungs- und Brückenmaßnahmen, Letzteres auch im Rahmen des von der Servicestelle für ausländische Qualifikationen koordinierten Projekts MigraNet, Teil des bundesweiten IQ-Landesnetzwerks Bayern1.
Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Seit Bestehen der Servicestelle im Jahre 2009 wurden ca. 17.500 Personen mit ausländischen Qualifikationen beraten. Ein großer Teil davon hatte einen pädagogischen Studien- oder Berufsabschluss und wollte in der Kindertagesbetreuung arbeiten.
In der individuellen Beratung erhalten Ratsuchende alle wichtigen Informationen zu den o.g. Anerkennungsverfahren und Einzelfallzustimmungen sowie zu flankierenden Angeboten wie Anpassungsmaßnahmen, Brückenqualifizierungen, Weiterbildungen und Deutschkursen. Es erfolgt eine Festlegung des Referenzberufs, dem die Herkunftsqualifikation zugeordnet werden kann. Auf dieser Basis werden die individuellen Schritte bis zum beruflichen Ein- oder Aufstieg in der Kindertagesbetreuung erarbeitet. Die Servicestelle unterstützt bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen für ein Anerkennungs- oder Zustimmungsverfahren und der Klärung einer möglichen Kostenübernahme durch den Anerkennungszuschuss des Bundes, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Projekt MigraNet. Die Anerkennungsstellen und Aufsichten werden dadurch stark entlastet, was zu einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren führt.
Pädagoginnen und Pädagogen sind die größte Berufsgruppe, die eine Beratung in der Servicestelle erhalten. Dadurch werden neue Zielgruppen angesprochen und erreicht, die über die Kampagnen und Akquiseaktivitäten des Referats für Bildung und Sport hinausgehen.
Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden zu Verfahren und Einsatzmöglichkeiten ausländischer Berufe beraten und bei Bedarf an die zuständigen Aufsichten verwiesen.Initiierung von Anpassungs- und Brückenmaßnahmen
Im pädagogischen Bereich entstanden z.B. das als städtischer Pilot gestartete und mittlerweile über MigraNet verstetigte „Internationale Brückenseminar Soziale Arbeit Bayern“ für ausländische Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an der Katholischen Stiftungshochschule (KSH) in München. Der Seminarbesuch führt zur staatlichen Anerkennung in Sozialpädagogik. Bislang haben es 212 Personen erfolgreich durchlaufen.
Im Herbst 2019 startete an der KSH der von der Servicestelle initiierte und städtisch finanzierte Studiengang BEFAS+. Ausländische Sekundarschullehrkräfte, die meist keine Möglichkeit für ein Anerkennungsverfahren als Lehrkraft haben, werden berufsbegleitend in fünf bis sechs Semestern zu staatlich anerkannten Kindheitspädagoginnen/-pädagogen qualifiziert. Die vorhandenen Strukturen des von der Servicestelle mitinitiierten Studiengangs BEFAS, der seit 2013 in jeweils drei bis vier Semestern bereits über 100 frühpädagogische Fachkräfte hervorgebracht hat, werden hierzu genutzt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Programme ist eine Tätigkeit bis 25 Stunden/Woche in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, so dass bereits zu Beginn des Studiums Personal für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung steht.
Ausblick – Ausbau pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen Bei entsprechender personeller und finanzieller Ausstattung könnten weitere Maßnahmen, die zu einer Fachkrafttätigkeit in Kindertageseinrichtungen führen, initiiert werden. Vor allem die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer mit ausländischen Abschlüssen dürfte weiteres Potential bergen.
Auch bezüglich der Beratungskapazität der Servicestelle gäbe es noch Optimierungspotential. Die eingehenden Anfragen Ratsuchender übersteigen die Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark, was zu Wartezeiten von mehreren Wochen auf ein Erstgespräch führt.
Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1.3.2020 wird es für nicht akademische Berufe, wozu der Beruf der Erzieherin/des Erziehers gehört, Erleichterungen bei der Einreise und Arbeitsaufnahme für Personen aus Drittstaaten geben.
Ein erneute Betrachtung der Abläufe steht an.
4. Zusammenfassung
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung fordert viel Personal. Dieser Bedarf, der sich zukünftig durch den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz noch erhöhen wird, kann nur mit Unterstützung von Personal mit ausländischenpädagogischen Qualifikationen erfüllt werden. Daher arbeitet das Referat für Bildung und Sport als städtischer Träger und gleichfalls der Bereich der freien Träger, in Zusammenarbeit mit der Servicestelle für Migration, weiterhin an der Förderung der Anstellung und Anwerbung ausländischer Kräfte.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1. Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales