Maßnahmen zu Verbesserung für Genehmigungen im Taxigewerbe?
Anfrage Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals Fraktion FDP-HUT) vom 28.6.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihrer Anfrage vom 28.6.2019 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Obwohl das Personal im Kreisverwaltungsreferat deutlich ausgeweitet wurde, werden dringend benötigte Kontrollstellen nicht besetzt. Wie immer wird an der falschen Stelle gespart. Hierdurch ergeben sich nicht nur für die Bürger lange Wartezeiten, auch das Taxigewerbe wird einer unhalt- baren Situation ausgesetzt.
Die Bearbeitungsdauer für verschiedene Anlässe soll sich angeblich verkürzt haben, allerdings nur so lange vorher ein Termin vereinbart wurde. Dabei ist es aber schier unmöglich einen Termin zu ergattern. Rechnet man die Terminvergabezeiten hinzu, erhält man ein Ergebnis der Bearbeitungszeit von über zwei Monaten. Für spezifischere Anliegen wie die Verlängerung oder Neubeantragung von Taxistandplätzen sogar eine Dauer von einem bis drei Jahre. Hier muss dringend personell nachgebessert werden.“
Ihre Anfrage wurde dem Kreisverwaltungsreferat zur Bearbeitung zugeleitet.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen nunmehr Folgendes mitteilen:
Frage 1.1:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für Taxilizenzen?
Antwort:
Die Bearbeitung von Taxilizenzen beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen ab Antragstellung. Die Bearbeitungszeit variiert jedoch im Einzelfall, da das Kreisverwaltungsreferat einerseits externe Stellen, wie z.B. die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, im Antragsverfahren beteiligen muss. Andererseits bedarf es auch der Mitwirkung der Antragstellenden. Soweit diese ihren Mitwirkungspflichten zur Vorlage benötigter Unterlagen nicht (zeitnah) nachkommen, verzögert sich die Sachbearbeitung. Vollständig eingereichte Anträge werden unverzüglich durch das Kreisverwaltungsreferat verbeschieden, um die Wartezeiten für alle so kurz wie möglich zu halten.Um die Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden zu reduzieren, sind für die Abteilung des Gewerblichen Kraftverkehrs 4 weitere Stellen im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für das Jahr 2020 vorgesehen.
Frage 1.2:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für die Verlängerung des Personenbeförderungsscheins?
Antwort:
Die Verlängerung des Personenbeförderungsscheins, d.h. die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr usw., nimmt bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Zeitraum von ca. 6 Wochen in Anspruch. Dabei ist neben der – auch gesundheitlichen – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, zusätzlich die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung (spezielles Zuverlässigkeitserfordernis) zu prüfen. Während sich die Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen insbesondere auf Auffälligkeiten im Straßenverkehr bezieht, ist bei der Gewähr für die besondere Verantwortung eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit Betroffener anhand aller verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger aktenkundig gewordener Vorkommnisse auf der Grundlage eines Führungszeugnisses vorzunehmen, das ca. 3 Wochen nach Antragstellung vorliegt. Für diesen Personenkreis ist es deshalb besonders wichtig, die Verlängerung des Personenbeförderungsscheins zeitlich ausreichend vor Ablauf der Befristung (ca. 6 Monate vorher) zu beantragen.
Frage 1.3:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei Neu- und Änderungsanträgen zu Taxistandplätzen?
Antwort:
Die Bearbeitungsdauer bei Neu- und Änderungsanträgen zu Taxistandplätzen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Einbindung des Taxigewerbes (Bedarfsprüfung) sind neben städtischen Fachdienststellen regelmäßig auch der Bezirksausschuss und die Polizei zu beteiligen. Den Bezirksausschüssen obliegt das Entscheidungsrecht. Je nach Konstellation beträgt die Verfahrensdauer zwischen einem und drei Jahren.
Dies liegt zum einen an den vorhandenen personellen Ressourcen, zum anderen am beschriebenen, oft langwierigen Verfahren selbst.
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Taxistandplätze seit 2017 entwickelt?
Antwort:
Über die Zahl der eingerichteten Taxistandplätze bzw. deren jeweils genaue Stellplatzbilanz führt die Verkehrsbehörde keine jährliche Statistik. Es kann jedoch allgemeingültig und stadtbezirksübergreifend gesagt werden, dass die Anzahl der Taxistandplätze seit 2017 in etwa gleich geblieben ist. In Summe sind ungefähr also genau so viele Taxistandplätze neu eingerichtet worden wie aufgelöst/zurückgebaut. Derzeit umfasst das Stadtgebiet der Landeshauptstadt München 224 Taxistandplätze.
Frage 3:
In welchem Umfang werden Kontrollen im Taxigewerbe, unter anderem zu illegal auf dem Stadtgebiet operierenden Konkurrenten, durchgeführt?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat führt regelmäßig Außenkontrollen im Taxi-, Mietwagen- und Rettungsdienstbereich durch. Insbesondere zu Großveranstaltungen wie z.B. dem Oktoberfest ist das Kreisverwaltungsreferat mit einem erhöhtem Personalkörper zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten im Einsatz. Aber auch außerhalb von Großveranstaltungen finden regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet statt.
Auch illegal operierende Konkurrenten werden durch uns kontrolliert. Wir dürfen an dieser Stelle auf die Antwort zu Ihrer Frage 4 verweisen.
Frage 4:
Welche weiteren Kontrollen werden vorgenommen?
Antwort:
Neben den Außenkontrollen werden überwiegend Betriebsprüfungen in Personenbeförderungsunternehmen durchgeführt. In Zahlen ausgedrückt wurden im Jahr 2017 53 und im Jahr 2018 165 Betriebsprüfungen durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 311%. Es zeigt sich bereits eine erneute Erhöhung der Betriebsprüfungen im Jahr 2019.
Illegal im Stadtgebiet operierende Konkurrenten werden ebenfalls im Rahmen von Betriebsprüfungen, Durchsuchungsmaßnahmen und Außendienstkontrollen kontrolliert. Die Prüfung dieser Unternehmen findet in der Regel unangekündigt bzw. mit Hilfe eines vom Amtsgericht unterzeichneten Durchsuchungsbeschlusses statt, damit einer Verschleierung von Betriebsunterlagen vorgebeugt werden kann.
Auch werden Recherchen bei Betriebssitzen (insbesondere im Mietwagenbereich) vorgenommen, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht aufdecken und ahnden zu können.
Zudem steht das Kreisverwaltungsreferat mit den angrenzenden Landratsämtern regelmäßig im Rahmen der Amtshilfe für Kontrollmaßnahmen und Betriebsprüfungen in Verbindung, um rechtswidrigem Handeln auswärtiger Unternehmen vorbeugen bzw. es sanktionieren zu können.