Mit einem Grundsatz- und Eckdatenbeschluss hat der Feriensenat des Stadtrats einen wichtigen Schritt für die städtebauliche Entwicklung und Neustrukturierung des insgesamt 26 Hektar großen Großmarktareals in Sendling gesetzt. Neben dem Neubau der Großmarkthalle soll auf den freiwerdenden Flächen ein qualitätsvolles Stadtquartier mit einem Mix an Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein Augenmerk bei den Planungen liegt darauf, den besonderen Charakter des Großmarktgeländes mit seinen denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten und damit die Identität der umliegenden Quartiere zu bewahren.
Der Großmarkt befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München und wird durch den städtischen Eigenbetrieb „Markthallen München“ verwaltet. Im Auftrag der Umschlagzentrum Großmarkt GbR (UGM GbR) hat das Planungsbüro Henn GmbH eine Planung entwickelt, die den Neubau der Großmarkthalle im Südosten entlang der Schäftlarnstraße vorsieht. Die UGM GbR nutzt diese Flächen bereits heute.
Hervorzuheben ist das innovative, flächensparende Konzept, das die Markt-, Verkehrs- und Büroflächen übereinander stapelt und die Dachflächen zum großen Teil als zugängliche Freibereiche ausbildet. Zusätzlich sollen für die Öffentlichkeit zugängliche Bereiche in Form von Gastronomie und Einzelhandel geschaffen werden. Die Erschließung für den Kfz-Verkehr wird gebündelt und ausschließlich über eine zentrale Zufahrt an der Schäftlarnstraße erfolgen. Das Vorhaben wurde bereits der Stadtgestaltungskommission und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Neubau der Großmarkthalle im Kontext der Weiterentwicklung des Stadtteils Sendling erfordert ein sorgsam aufeinander abgestimmtes Vorgehen unter Einbindung der Öffentlichkeit. Der weitere Planungsprozess für das Großmarktareal soll eine möglichst flexible Entwicklung ermöglichen, bei der die neue Großmarkthalle den ersten Baustein darstellt. Die Weiterentwicklung der Planung erfolgt im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens für einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dieses Verfahren wird eng mit den Entwicklungen der durch den Neubau freiwerdenden Flächen verknüpft. Auch für diese Flächen wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wird ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt, der die neue Großmarkthalle berücksichtigt und neben Wohn- und Gewerbenutzung auch die kommunalen Bedarfe, wie soziale und technische Infrastruktureinrichtungen, abbilden soll. Die Planungsprozesse sollen von einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden.