Entschärfung des Unfallschwerpunktes Verdistraße/Grandlstraße/ Wöhlerstraße
Antrag Stadtrat Frieder Vogelsgesang (CSU-Fraktion) vom 21.5.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag lautet, kurzfristig ein Linksabbiegeverbot von der Verdistraße stadtauswärts in die Grandlstraße, sowie stadteinwärts in die Wöhlerstraße anzuordnen und einzurichten. Zudem bitten Sie zu prüfen, ob in beiden Fahrtrichtungen Linksabbiegespuren mit ausreichender Vorankündigung und ggf. eigener Ampelschaltung eingerichtet werden können, um Ausweichverkehr durch angrenzende Wohnstraßen zu minimieren. Ferner fordern Sie in geeigneter Weise Sicherheitseinrichtungen und ggf. bauliche Veränderungen im Bereich der beiden Unterführungszugänge, um die Schulwegsicherheit zu verbessern. Zur weiteren Begründung führen Sie an, dass es sich bei der Kreuzung um einen hinreichend bekannten Unfallschwerpunkt handle, an der es bei Abbiegevorgängen zu Unfällen komme. Sie beziehen sich konkret auf den Unfall vom 15.2.2019 und einen Ortstermin vom 12.4.2019 mit Bezirksausschuss, Eltern, Kreisverwaltungsreferat und Polizei.
Ihre Forderung nach einer sofortigen Entschärfung des Unfallschwerpunktes zielt damit dem Grunde nach auf die Erarbeitung von konkreten, praktikablen und schnell oder auch mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen ab – wie dies Aufgabe der Unfallkommission ist.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft in diesem Rahmen Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:Aufgrund der anhaltenden Unfallsituation fand am 17.4.2019 ein Ortstermin der Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats sowie des Polizeipräsidiums München, statt. Ziel dabei war es, Maßnahmen zu erarbeiten, welche zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und somit zu einer Reduzierung von Verkehrsunfällen führen.
Parallel zu der Arbeit der Unfallkommission erreichte das Sachgebiet Schulwegsicherheit am 4.4.2019 eine E-Mail des Bezirksausschusses. Anlässlich eines Verkehrsunfalls am 15.2.2019 wurde in diesem Zusammenhang ein Ortstermin gewünscht und verschiedene verkehrliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Schulkinder vorgeschlagen.
Dem Kreisverwaltungsreferat ist die Schulwegsicherheit ein wichtiges Anliegen. Zusätzlich zu dem Ortstermin der Unfallkommission hat das Kreisverwaltungsreferat daher auch noch kurzfristig zu einem gesonderten Termin der Schulwegsicherheit eingeladen.
Dieser fand – wie von Ihnen erwähnt – am 12.4.2019, im Beisein des Bezirksausschusses und von Elternvertretern, statt. Im Rahmen des Ortstermins wurde durch das Kreisverwaltungsreferat auf die Behandlung in der Unfallkommission verwiesen, da es sich um die gleiche Unfallkonstellation handelt.
An der Kreuzung kommt es überwiegend zu einem Konflikt zwischen Verkehrsteilnehmern, welche die Verdistraße in östliche Fahrtrichtung befahren, an der Kreuzung zur Wöhlerstraße nach links abbiegen wollen und hierbei die Vorfahrt des entgegenkommenden Fahrverkehrs missachten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Kfz-Fahrer sowie für die Fußgänger und Schulkinder im Kreuzungsbereich hat die Unfallkommission einvernehmlich beschlossen, das Linksabbiegen für die Fahrbeziehung Verdistraße östliche Fahrtrichtung in die Wöhlerstraße zu untersagen. Durch diese Maßnahme wird den Vorfahrtsmissachtungen beim Abbiegen in die Wöhlerstraße wirksam entgegengewirkt. Zudem hat damit umgekehrt der Autofahrer, der von der Verdistraße stadtauswärts in die Grandlstraße links einbiegen will, mehr Platz und bessere Sicht auf beide Fahrspuren des Gegenverkehrs. Die Verkehrssituation wird durch das Abbiegeverbot somit insgesamt verbessert. Die Umsetzung inklusive Vorhinweisbeschilderung erfolgte am 3.7.2019.
Separate Abbiegespuren sind aus Platzmangel nicht möglich oder hätten das Wegnehmen einer Fahrspur für das Geradeausfahren zur Folge. Aufgrund des Charakters der Verdistraße als bedeutsame zweispurige Aus- und Einfallstraße des Münchner Westens ist eine einspurige Verkehrsführung für Geradeausfahrer wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht umsetzbar bzw. würde lange Rückstauungen verursachen.
Die Maßnahme wird zunächst probeweise für ein Jahr umgesetzt. Parallel dazu beobachtet das Polizeipräsidium München laufend die Unfallsituation vor Ort. Somit kann auch vor Ablauf des Versuchszeitraumes eingegriffen werden, sofern die Maßnahme nicht zu einer Reduzierung von Verkehrsunfällen führt.
Die zuständige Polizeiinspektion teilte am 16.9.2019 Folgendes mit: „Wir haben im Rahmen der Schulwegsicherung auch das Abbiegeverbot in der Verdi-/Wöhlerstraße überwacht. Dabei kam es lediglich zu vereinzelten Verwarnungen von Verkehrsteilnehmern, welche gegen dieses Vorschrifts- zeichen verstoßen haben. Aus unserer Sicht haben sich die Verkehrsteilnehmer an die geänderte Regelung gewöhnt. Vor allem zu Hol- und Bringzeiten an Schultagen war durch die umgesetzten Maßnahmen ein sicherer Schulweg gewährleistet.“
Eine aktuelle Auswertung des Polizeipräsidiums vom 13.11.2019 zum Unfallgeschehen ergab nach Umsetzung des Linksabbiegeverbotes keine weiteren relevanten Verkehrsunfälle.
Neue Verkehrsführungen bedürfen erfahrungsgemäß immer einer gewissen Eingewöhnungsphase. Der Unfallkommission ist bewusst, dass das Abbiegeverbot für einige Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner einen Umweg bedeutet. Die Maßnahme ist aber zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung weiterer gleichgelagerter Unfälle notwendig.
Zusätzlich und unabhängig von den Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallsituation wurde auch nochmals die Schulwegsicherheit betrachtet. Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit wurde beschlossen, im Kreuzungsbereich ein Schutzgeländer an der Wöhlerstraße, Westseite, sowie an der Verdistraße, Nordseite, zu errichten. Damit soll der Weg der Fußgänger und insbesondere auch der Weg der Schulkinder zur Unterführung besser vom Straßenraum abgegrenzt werden. Die Errichtung eines Geländers ist an dieser Örtlichkeit sachgerecht, da der Gehweg im Kurvenbereich, gerade bei einer Vielzahl von Schulkindern, schmal ist. Die Errichtung durch das Baureferat erfolgte am 31.5.2019.
Nachdem die Platzverhältnisse am Gehweg im Bereich Unterführung Verdistraße/Wöhlerstraße beengt sind, wurde das Baureferat zudem gebeten zu prüfen, ob zur Platzgewinnung eine Überbauung des Luftraums des Fußgängerabgangs möglich ist. Dies wurde als nicht geeignet verworfen.Die Unfallkommission wird die Situation weiterhin beobachten und die Auswirkungen der Maßnahmen evaluieren.
Ich hoffe, dass der Intention Ihres Antrages mit den obigen Ausführungen ausreichend Rechnung getragen werden konnte. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.