Entgelttransparenzgesetz
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Rathaus Umschau 72 / 2020, veröffentlicht am 16.04.2020
Entgelttransparenzgesetz
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 6.3.2020
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Auf Ihre Anfrage vom 6.3.2020 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Immer noch verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Dieses Jahr findet der Equal Pay Day, also der Tag, bis zu dem Frauen durchschnittlich umsonst arbeiten, am 17. März statt. Er zeigt auf, wie groß die Ungerechtigkeit in der Bezahlung von Frauen und Männern immer noch ist. Seit Januar 2018 gibt es einen Auskunftsanspruch durch das Entgelttransparenzgesetz. Das betrifft natürlich ebenso die LH München als Arbeitgeberin.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Auskunftsverlangen wurden seitdem an die Stadt München und ihre Eigenbetriebe gerichtet?
Antwort:
Es wurden drei Auskunftsverlangen an die Stadt München und ihre Eigenbetriebe gerichtet.
Frage 2:
Wie viele dieser Anfragen wurden bereits beantwortet?
Antwort:
Es wurden alle drei beantwortet.
Frage 3:
Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt, z.B. mit der Begründung, dass weniger als sechs Personen in vergleichbaren Positionen arbeiten?
Antwort:
Ein Antrag wurde abgelehnt, da weniger als sechs Personen in der Vergleichsgruppe waren.
Frage 4:
Wie informiert die Stadt ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihren Auskunftsanspruch?
Antwort:
Seit 2018 gibt es in WiLMA unter der Rubrik Geld und Leistungen ausführliche Informationen für die Beschäftigten. Es wird erklärt, wer einen Antrag stellen kann und was in Erfahrung gebracht werden kann. Ferner finden sich auf der Seite ein Musterformular, FAQs sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Frage 5:
Welche freiwilligen Maßnahmen unternimmt die Stadt München, um Transparenz bei Gehältern herzustellen?
Antwort:
Das Personal- und Organisationsreferat hat sich 2013 an einem Projekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beteiligt, bei dem eine Analyse von Entgelten mit dem Instrument „eg-check“ durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieses Projekts sind ausführlich im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.12.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 0080) dar gelegt. Ein wesentliches Ergebnis des Projekts war, dass es im Tarifbereich einen Nachteil für Frauen von 5,43% gibt. Grund hierfür sind in erster Linie Erziehungszeiten und Beurlaubungen, die zu Stufenhemmung und -rückfall nach § 17 Abs. 3 TVöD führen. Da familiär bedingte Berufspausen immer noch primär von Frauen gemacht werden, hat dies nach erfolgtem Wiedereinstieg eine geringere Entgelthöhe zur Folge. Nur kürzere Beurlaubungszeiten können diesen finanziellen Nachteil verringern. Ziel des Personal- und Organisationsreferats ist die Rückkehr innerhalb von drei Jahren, die durch verschiedene Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird.
Für Transparenz bei den Gehältern sorgen die Besoldungs- und Entgelttabellen, die in WiLMA eingestellt sind. Die Auswertung der stadtweiten Vergabepraxis der leistungsorientierten Bezahlung wird ebenfalls in WiLMA veröffentlicht. Für 2019 sind die Ergebnisse hinsichtlich der Verteilung zwischen Frauen und Männern sowie Vollzeit- und Teilzeitkräften wie folgt:
Frauen erhielten zu 59,1% und Männer zu 55,8% eine Zusatzprämie (3,4%-Punkte Differenz). Frauen erhielten pro Kopf durchschnittlich 64,03 Euro weniger Zusatzprämie als Männer. Sowohl die Differenz in den Prämienanteilen als auch in der durchschnittlichen Pro-Kopf-Höhe ist im Ver-gleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben. Es ist somit jedes Jahr festzustellen, dass Frauen häufiger prämiert werden als Männer, Männer jedoch durchschnittlich etwas höhere Prämien erhalten.
Vollzeitbeschäftigte erhielten im gesamtstädtischen Durchschnitt zu 3,9%-Punkten häufiger und 133,03 Euro mehr Zusatzprämie pro Kopf als Teilzeitbeschäftigte. Auch hier sind keine nennenswerten Veränderungen sowohl in den Prämienanteilen als auch in der durchschnittlichen Pro-Kopf-Höhe im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.