Prielmayerstraße in Gegenrichtung für Radfahrende öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Jens Röver und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 12.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat die Prüfung, ob die in westliche Richtung einbahngeregelte Prielmayerstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann, zum Inhalt. Dafür sollen die vorhandenen Parkplätze zugunsten eines Fahrradweges aufgelöst werden.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 12.9.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Prielmayerstraße verbindet den Bahnhofplatz beziehungsweise die Luisenstraße mit dem Karlsplatz und ist in westliche Richtung einbahngeregelt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Auf der Südseite der Prielmayerstraße verkehrt die Tram in beide Richtungen. Auf der Nordseite der Prielmayerstraße ist das Parken größtenteils möglich (Längsparkstände als auch Schrägparkstände). Zudem befindet sich in der Prielmayerstraße zwischen Karlsplatz und Luitpoldstraße der Justizpalast und weitere Justizgebäude.
Die Prüfung, ob eine Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden kann, erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-wesen unter Berücksichtigung der jeweiligen straßenräumlichen Gegebenheiten.
Voraussetzung für die Freigabe einer Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr auf der Fahrbahn ist unter anderem eine ausreichende Begegnungsbreite von ca. 3,50 m und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h. Unabhängig von der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist auch die vorhandene lichte Fahrgassenbreite in der Prielmayerstraße mit zum Teil nur 3,20 m aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates zu gering, um den gegenläufigen Radverkehr verkehrssicher abwickeln zu können. Dabei kommt noch hinzu, dass aufgrund der vorhandenen Gleise ein Ausweichen des gegenläufigen Radverkehrs wie in Straßen mit Ausweichstellen in Form von regelmäßigen Zufahrten nicht möglich ist. Besonders problematisch ist der schmale Abschnitt zwischen Bahnhofplatz beziehungsweise Luisenstraße und Luitpoldstraße und die bauliche Engstelle bei der Einfahrt des gegenläufigen Radverkehrs in die Prielmayerstraße.
Die Freigabe des gegenläufigen Radverkehrs in der Prielmayerstraße ist damit im Bestand nicht möglich.
Antragsgemäß wurde die Anlage eines gegenläufigen Radweges geprüft. Dies wäre zwar unter Wegfall der Parkplätze und mit baulichen Anpassungen an der Einmündung Prielmayerstraße/Bahnhofplatz/Luisenstraße grundsätzlich möglich. Die Öffnung der einbahngeregelten Prielmayerstraße setzt allerdings auch die Einbindung des gegenläufigen Radverkehrs in die Lichtsignalanlagen Bahnhofplatz Nord, Luitpold-/Prielmayerstraße und Karlsplatz/Stachus mit einer eigenen Phase voraus. Dies hätte negative Auswirkungen auf die ÖPNV-Beschleunigung und würde diese stark bremsen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus den vorstehenden Gründen von einer Öffnung der in westliche Richtung einbahngeregelten Prielmayerstraße für den gegenläufigen Radverkehr derzeit absehen müssen und Ihrem Antrag damit nicht entsprechen können.
Wir bitten aber auch zu berücksichtigen, dass mit der Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid Teil I (Vorlagen Nr. 14-20/V 15585) der Stadtrat am 18.12.2019 die Verwaltung beauftragt hat, in der parallel zur Prielmayerstraße verlaufenden Elisenstraße als auch Schwanthalerstraße eine Umgestaltung der Straßenräume zugunsten von Radverkehrsanlagen zu prüfen beziehungsweise zu erarbeiten. Dies würde die Anbindung desRadverkehrs aus westlicher Richtung an den Karlsplatz beziehungsweise die Sonnenstraße bereits erheblich verbessern.
Im Übrigen bitten wir von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 14-20/A 05899 damit abschließend behandelt ist.