Verlängerung Tram 25: Schaffung einer Tram-Osttangente
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) und Johann Sauerer (damals CSU-Fraktion) vom 23.8.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag soll die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) gebeten werden, zu prüfen, ob die Trambahn Linie 25, die bisher von Grünwald zum Max-Weber-Platz fährt, bis nach St. Emmeram verlängert werden kann. Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Wir haben die MVG hierzu um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitgeteilt hat:
„Es trifft erfreulicherweise zu, dass sich die Fahrgastzahlen auf der Strecke nach St. Emmeram kontinuierlich nach oben entwickelt haben und durch den vollständigen Bezug des Prinz-Eugen-Parks aller Voraussicht nach noch weiter ansteigen werden.
Um dieser Nachfrageentwicklung nachzukommen, wird die MVG auf den Linien 16 und 17 sukzessive nur noch vierteilige Trambahnen einsetzen, sobald hierfür die entsprechenden Fahrzeugressourcen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus besteht bei entsprechendem Bedarf die Möglichkeit, die Betriebszeit der bisher nur morgens und ab dem späten Nachmittag bis St. Emmeram geführten Verstärkerlinie 16 nachfragegerecht auszuweiten; bis hin zu einer ganztägigen Bedienung sowie einem Einsatz auch am Wochenende, wodurch sich letztendlich ein ganztägiger 5-Minuten-Takt bis St. Emmeram ergäbe.
Langfristig ist schließlich, wie im Antrag vorgeschlagen, die Verlängerung einer heute am Max-Weber-Platz endenden Linie in Richtung St. Emmeram vorstellbar, sollte das Fahrgastaufkommen dies zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich machen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sowohl die Finanzierung dieser Maßnahme, als auch die Verfügbarkeit der benötigten Fahrzeuge sichergestellt sein müssen. Ein konkreter Zeitpunkt für eine derartige Anpassung kann daher noch nicht genannt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.