Mehr Radabstellflächen am Tierpark!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Bettina Messinger, Jens Röver und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 3.5.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Gemäß o.g. Antrag soll die Stadtverwaltung prüfen, auf welchen Flächen schnellstmöglich im Umfeld des Münchner Tierparks (insbesondere im Bereich der Eingänge) zusätzliche Radlabstellflächen und -stationen errichtet werden können. Da es sich bei der Schaffung von Abstellflächen für Fahrräder um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60Abs.9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Da direkt an den Tierpark-Eingängen wegen bestehender Rettungswege keine Fahrrad-Parkhäuser errichtet werden können und andere geeignete Flächen auf dem Tierparkgelände nicht zur Verfügung stehen, wurden vom Planungsreferat mögliche Standorte für dezentrale Fahrradabstellanlagen rund um den Tierpark untersucht und bewertet. Die Errichtung einer Fahrradabstellanlage an den Standorten „Teilfläche Kleingartenanlage“ und „Teilfläche Rot-Kreuz-Parkplatz“ wurde befürwortet.
Zu den beiden Standorten Teilfläche Kleingartenanlage und Teilfläche Rot-Kreuz-Parkplatz ergibt sich derzeit folgender Sachstand:
Teilfläche Kleingartenanlage
Das Baureferat (Gartenbau) ist Eigentümer des Grundstücks (Bereich 5910), Tierparkstraße 37, FlNr. 12763/0 Sektion VII und würde eine Teilfläche von 185 m² zum Bau einer Fahrradabstellanlage abgeben.
Der Standort befindet sich in Sichtweite des Flamingo-Eingangs und ist über die vorhandene Lichtzeichenanlage sicher zu erreichen. Im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) mit integrierter Landschaftsplanung ist der gesamte Bereich als „Allgemeine Grünfläche“ (AG) dargestellt. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Teilbereich einer großen AG, die sich nördlich der Tiergartenstraße bis zur Isar und entlang dieser nach Norden erstreckt. Die geplante Fahrradabstellanlage ist angesichts des anzunehmenden „Freiflächencharakters“ einer solchen Anlage sowie des geplanten Umfangs der Maßnahme mit der Darstellung AG vereinbar. Eine FNP-Änderung ist lt. Aussage des Planungsreferats nicht erforderlich.Die Untere Naturschutzbehörde hat jedoch darauf hingewiesen, dass sich auf dem vorgesehenen Gelände eine dichte, ca. 20-25 Jahre alte Gehölzstruktur befindet, die sich insbesondere aus Hasel, Spitz- und Bergahorn, Grauweide und Eibe zusammensetzt. Die Gehölze stehen sehr eng, eine Krautschicht hat sich wohl vor allem wegen Lichtmangels nicht entwickeln können. Als am wertvollsten werden eine alte Eibe im Nordwesten der Fläche und zwei Haseln an der Tierparkstraße eingeschätzt. Die Gehölzkulisse ist für das Landschaftsbild im Vorfeld des Auwaldes und für das Straßenbild von Bedeutung. Bei der Aufstellung von Fahrradständern sollte deshalb insbesondere der straßenseitige Gehölzbestand erhalten und zur Kleingartenanlage hin Abstandsgrün – möglichst durch Erhalt von Gehölzen – vorgesehen werden. Hierbei könnten auch beiden Haseln direkt an der Tierparkstraße und die alte Eibe im Nordwesten der Fläche integriert werden.
Zum Ausgleich der wegfallenden Gehölze ist die Neupflanzung einer Gehölzinsel im südlichen derzeit offenen Bereichs des vorgesehenen Standortes erforderlich.
Die zukünftig für die Fahrradabstellanlage genutzte Teilfläche der Kleingartenanlage ist derzeit vermögensrechtlich dem Baureferat-Gartenbau zugeordnet. Sie wird als eigenes Grundstück heraus gemessen und dem zukünftigen Träger der Unterhaltslast zugeordnet. Aktuell ist noch nicht geklärt, wer der Träger der Unterhaltslast sein wird. Die verschiedenen Referate/Fachbereiche befinden sich hier noch im Abstimmungsprozess. Bei der Fläche handelt es sich um eine Altlasten-Verdachtsfläche. Für die vor der Bebauung mit einer Fahrradabstellanlage erforderliche Dekontamination und die hierfür gegebenenfalls gesondert vorzusehenden Entwässerungseinrichtungen werden voraussichtlich zusätzliche Kosten in noch nicht abschätzbarer Höhe entstehen.
Das Vorfeld des Tierparks wird von Rad- und Autofahrer/-innen stark frequentiert. Es wird daher noch geprüft, in welcher Größenordnung unter Berücksichtigung der notwendigen Bepflanzung Fahrradabstellplätze errichtet werden können. Als Mindestgröße wurde vom Aufsichtsrat der Münchner Tierpark Hellabrunn AG am 20.11.2019 die Schaffung von 50 Fahrradabstellplätzen plus 10 Plätze für Lastenräder genannt. Bei einer geringeren Anzahl regte der Aufsichtsrat an, von einer Errichtung einer Fahrradabstellanlage an diesem Standort abzusehen.
Die Kosten für die Abstellanlage incl. Flächenbefestigungen können vorbehaltlich der Zustimmung durch den Lenkungskreis Radverkehr aus der städtischen Nahmobilitätspauschale finanziert werden. Die Finanzierungder übrigen Kosten der Freimachung sowie für die Neueinzäunung der verbleibenden Kleingartenfläche ist derzeit noch nicht geklärt und ist ggf. ebenfalls über den Hoheitshaushalt zu finanzieren.
Teilfläche Rot-Kreuz-Parkplatz
Eine Teilfläche des heutigen Rot-Kreuz-Parkplatzes (städtisches Eigentum, verwaltet vom Kommunalreferat) kann ebenfalls für Fahrräder genutzt werden. Dieser Standort ist von den bereits vorhandenen Radwegen (teilweise sogar asphaltiert) gut zu erreichen. Eine entsprechende Beschilderung, die zur Abstellanlage hinführt, müsste noch angebracht werden. Zum Isar-Eingang gelangt man allerdings nur über einen, wenn auch kurzen, Fußweg. Der Standort verfügt über eine moderne WC-Anlage und erlaubt auch die zusätzliche Unterbringung von Lastenrädern bzw. Fahrrädern mit Anhänger. Sicherheitsbedenken bzgl. umherlaufender Kinder einerseits und rangierender PKWs andererseits können über einen Zaun entgegengewirkt werden.
In einem am 18.11.2019 stattgefundenen Gespräch zwischen Vertretern der Fa. Rot-Kreuz-Betriebe (BRK), der Münchener Tierpark Hellabrunn AG und dem Kommunalreferat hat sich die BRK bereit erklärt, eine Teilfläche von 325 m² des verpachteten Parkplatzes zugunsten von Fahrrad-Abstellplätzen abzutreten. Auf dieser Fläche können 2 Doppeldächer für Doppelstockparker beidseitig mit 124 Stellplätzen (analog der Anlage am Marienhof) und zusätzlich 10 Stellplätze für Lastenräder aller Art geschaffen werden. Das Kommunalreferat wird hierzu einen Vorabvertrag mit dem BRK abschließen.
Die genaue Lage der abgetretenen Teilfläche muss noch zwischen BRK, Baufreferat und Tierpark abgestimmt werden, da sich an dem bisher angedachten Standort eine Wendeschleife für PKW befindet.
Neben den Kosten für die reine Abstellanlage, in der Ausführung vergleichbar mit den überdachten Doppelstockparkern an der Ungsteiner Straße oder am Marienhof hinter dem Rathaus, von aktuell ca. 2400 Euro/Stellplatz fallen zusätzliche Kosten für die Flächenvorbereitungen, Zuwegungen, Einfriedungen etc. an. Zu Beginn der Planungen ist zudem die Kampfmittel- und Altlastenfreiheit der Flächen sicherzustellen. Der exakte Flächenzuschnitt und die weiteren Planungen sind noch zwischen dem Baureferat, dem Kommunalreferat und der Münchener Tierpark Hellabrunn AG abzustimmen.
Das Baureferat übernimmt die Planung und den Bau der Fahrradabstellanlage auf dem Rot-Kreuz-Parkplatz. Die Kosten hierfür können ebenfalls vorbehaltlich der Zustimmung durch den „Lenkungskreis Radverkehr“ aus derstädtischen Nahmobilitätspauschale finanziert werden. Die Finanzierung der weiteren Kosten ist noch zu klären.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. Da die Standortfrage somit weitgehend geklärt ist und dem Stadtratsantrag entsprochen wird, hoffen wir, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf. Nach Vorlage konkreter Planungen wird das RAW den Stadtrat wieder informieren und mit der Projektfinanzierung befassen.