Kunstarkaden für neue Ausstellungen rund um Street- und Modern Art öffnen
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 17.1.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die Kunstarkaden für neue Ausstellungen rund um Street- und Modern Art zu öffnen. Die Entscheidung über das jährliche Ausstellungsprogramm in den Kunsträumen des Kulturreferates erfolgt durch das Kulturreferat auf Basis der vom Stadtrat am 28.1.2009 und 7.11.2019 beschlossenen Konzeptionen für die Kunsträume. Eine Änderung der grundsätzlichen Konzeption für die Kunstarkaden ist aufgrund des o.g. Stadtratsantrags nicht erforderlich. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmä ßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.1.2020 teile ich Ihnen erfreulicherweise Folgendes mit:
Die bisherigen Ausstellungen in den Kunstarkaden zeigen, dass alle Bereiche der bildenden Kunst gut vertreten sind. Beispielhaft können folgende Ausstellungen genannt werden, in denen auch Künstlerinnen und Künstleraus dem Bereich Graffiti beteiligt waren:
2016: „Aus der Mitte entspringt ein Kreis“
2017:Biennale Ausstellungsreihe „arkadenale/go to paradiese“; „Autodidakten“
2018: „Vollschlanke der Wirtschaftswunder“
2019: Biennale Ausstellungsreihe „arkadenale/wieder sehen“; „The Future of the Comics“
Das Kulturreferat begrüßt daher die Initiative, in Kooperation mit dem Positive-Propaganda e. V. Künstlerinnen und Künstler aus dem (über das Thema Graffiti hinausgehenden) Bereich Street- und Modern Art in das Ausstellungsprogramm der Kunstarkaden zu integrieren.Ich habe bereits ein Gespräch mit dem Vereinsvorsitzenden Sebastian Pohl geführt und wir haben ein gemeinsames Ausstellungsprojekt des Kulturreferats mit dem Verein für das Jahr 2021 ins Auge gefasst. Ganz im Sinne der Konzeption der Kunstarkaden sollen junge Münchner Künstlerinnen und Künstler zusammen mit Künstlerinnen und Künstler aus dem Artist in Residency Format des Verein beteiligt werden.
Denkbar ist dies im Rahmen der 2021 wieder stattfindenden biennalen Ausstellungsreihe „arkadenale“ unter dem Titel „Street- und Modern Art“. Einen festen jährlichen Termin beziehungsweise ein festes Zeitfenster soll es bewusst nicht geben, damit die jährliche Planung für beide Seiten flexibel bleiben kann. Die Idee war daher, frühzeitig eine Kooperation pro Jahr zu planen, wobei das Kulturreferat auch andere Kooperationspartner und Künstler berücksichtigen muss, da das Konzept der Kunstarkaden keine feste Belegung durch einen oder mehrere Gruppen/Kunstvereine vorsieht. Der Verein wird gegebenenfalls noch vor der Sommerpause 2020 mit konkreten Projektvorschlägen für 2021 auf das Kulturreferat zukommen.
Bezüglich der vom Verein bereits für den Herbst 2020 geplanten ersten Einzelausstellung des amerikanischen Künstlers Shepard Fairey in Deutschland (nach Auskunft des Vereins kein Artist in Residency Format und ohne Kooperationen mit Münchner Künstlerinnen und Künstler) habe ich verschiedene Ausstellungsräume vorgeschlagen, von denen zumindest einer auch aus Sicht des Vereins sehr geeignet und auch im vorgesehenen Zeitraum verfügbar ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.