Versorgung mit Kindertagesstätten im gesamten Münchner Stadtgebiet sicherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Sabine Krieger, Jutta Koller, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 3.12.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Da der Stadtrat in der Vollversammlung am 27.11.2019 bereits umfassend mit der vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung eingebrachten Beschlussvorlage „Task Force Kindertageseinrichtungen Sachstandsbericht“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14672) über die städtische Krippen- und Kindergartenplanung informiert wurde, möchten wir Ihnen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auf diesem Wege ergänzend Folgendes mitteilen:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Stadtverwaltung konkrete Maßnahmen vorstellt, wie das gesamte Stadtgebiet wohnortnah mit Kitaplätzen (Krippe/Kindergarten/Hort) versorgt werden kann. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die aktuell eher schlecht versorgten Gebiete (z.B. Moosach oder Obersendling) zu legen. Die Stadtverwaltung soll darlegen, ob die Schaffung zusätzlicher Plätze vor allem durch Nachverdichtung oder Anmietung von Bestandsimmobilien möglich ist.
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) achtet bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung darauf, dass die geplanten Standorte fußläufig oder durch den öffentlichen Nahverkehr gut erreichbar sind.
Was Kinderkrippen betrifft, so gibt es auch Eltern, die ihr Kind in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreut wissen wollen. Deshalb ist das RBS in Abweichung vom Grundsatz der Wohnortnähe bestrebt, Viertel mit vielen Arbeitsplätzen auch in ausreichender Weise insbesondere mit Krippenplätzen zu versorgen.
Zur Erreichung der städtischen Versorgungsziele können folgende Maßnahmen unterschieden werden:
Städtische Grundstücke:
Aus der Task Force Kindertageseinrichtungen werden dem Referat für Bildung und Sport zuverlässig verfügbare städtische Flächen gemeldet, die für eine Kindertagesstätte in Frage kommen.
Diese Flächen werden – wenn dort Bedarf an Kindertageseinrichtungen besteht – von Baureferat und Planungsreferat auf ihre Eignung als Kita-Standort hin überprüft.Dabei ist das Baureferat bestrebt, auch kleinste Flächen durch eine kreative Überplanung für eine Kitanutzung zu gewinnen. So ist zum Beispiel im 3. Schulbau- und Kitabauprogramm am Standort Gräfelfinger Straße (20. Stadtbezirk Hadern) die Planung einer dreigruppigen Krippe auf einem Grundstück aufgenommen worden, das nicht einmal 900 Quadratmeter misst und polygonal zugeschnitten ist.
Bei der Überplanung der städtischen Schulgrundstücke wird ebenfalls stets der Bedarf an Kindertagestätten mit berücksichtigt.
So ist etwa im 2. Schulbau- und Kitabauprogramm am Standort Weißenseestraße (17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten) neben dem ganztagsgerechten Grundschulneubau auch die Errichtung von zwei großen Häusern für Kinder, davon ein KITZ mit einer Hortgruppe, vorgesehen.
Ebenso ist das RBS auch darauf bedacht, bestehende Kindertagesstätten „nachzuverdichten“, wenn es Bauraum und Freiflächen zulassen. Insbesondere die Kindergartenholzpavillons, die überwiegend vor etwa 30 Jahren errichtet worden sind, werden Zug für Zug durch Neubauten ersetzt. So soll beispielsweise der Kindergartenpavillon (50 Plätze) an der Plecherstraße 3 im 17. Stadtbezirk Obergiesing durch ein größeres Haus für Kinder mit 24 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen ersetzt werden. Auch an Stelle des Kindergartenpavillons (50 Plätze) an der Münsinger Straße 17 im 19. Stadtbezirk, Bezirksteil Obersendling, entsteht ein großes Haus für Kinder mit 36 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen.
Bebauungsplanverfahren:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren meldet das RBS nicht nur den Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen, der zur Versorgung der im Bebauungsplanumgriff geplanten Wohnbebauung erforderlich ist, sondern auch den Bedarf, der in der Bestandsbebauung in nächster Umgebung schon besteht. Damit soll nicht nur der künftig eintretende, sondern auch der bereits vor Ort vorhandene Kitabedarf gedeckt werden.
Private Wohnungsbauvorhaben:
Im Gegensatz zu Bebauungsplanverfahren, die von der Landeshauptstadt München durchgeführt werden, hat das RBS bei privaten Bauvorhaben, die im Rahmen bestehenden Baurechts erfolgen, in der Regel keine Handhabe, eine Kindertageseinrichtung zu fordern.
Hier ist das RBS auf die freiwillige Mithilfe der Bauherren angewiesen. Bei größeren Vorhaben nimmt das RBS mit dem Investor Kontakt auf und versucht ihn dafür zu gewinnen, dass er im Rahmen der Wohnbebauung auch Kitaplätze errichtet.So ist das RBS beispielsweise mit einem Bauherrn in Kontakt, der bereit ist, in seinem größeren Bauvorhaben im Laim auch eine Kindertagesstätte mit zu errichten.
Private Träger:
Neben der Landeshauptstadt München gibt es auch zahlreiche freigemeinnützige und sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen. Sie erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen Investitionskostenzuschüsse zum Neubau beziehungsweise Umbau von Räumlichkeiten.
Erste Voraussetzung für etwaige Zuschüsse ist, dass die von ihnen geplante Kindertageseinrichtung mit ihrer Lage, ihrem pädagogischen Angebot und der Gebührenstruktur geeignet ist, den Kitabedarf zu decken. Die interessierten Träger werden vom RBS gezielt auf die Stadtviertel hingewiesen, in denen noch großer Bedarf vorhanden ist, und ermuntert, sich dort zu engagieren.
Nutzung von Interimsbauten:
Die Landeshauptstadt München tritt in der Regel nicht als Mieter von Bestandsimmobilien zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf.
Doch kann das RBS im Bedarfsfall auf eigene beziehungsweise angemietete Pavillons auf städtischem Grund zugreifen, die für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt wurden und für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht werden.
So wird derzeit geprüft, ob die Schulpavillonanlage am Schulstandort Grandlstraße (21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing), die zur Auslagerung der Schüler und Schülerinnen während der Baumaßnahmen aufgestellt worden waren, zum Teil als provisorische Kindertagesstätte genutzt werden kann, um Spitzenbedarfe in Ober- und Untermenzing aufzufangen.
Im Folgenden stellen wir dar, welche konkreten städtischen Maßnahmen in den Stadtbezirken 10 (Moosach) und 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln) dieses Jahr geplant sind, um die Kitaversorgung kurzfristig zu verbessern.
Darüber hinaus soll im Herbst diesen Jahres die Grundschule an der Dachauer Straße 164 fertiggestellt werden. Sie ist komplett ganztagsgerecht geplant und in der Lage, eine vollständige ganztägige Betreuung zu gewährleisten.
Darüber hinaus baut die neue Grundschule an der Baierbrunner Straße 61 Jahr für Jahr ihre ganztägige Betreuung aus und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der nachmittäglichen Betreuungssituation.
Ganztagsversorgung:
Mit der Bevölkerungszahl wächst auch der Bedarf an Schulplätzen und die Nachfrage nach Ganztagsangeboten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulstufe. Bauprogramme der Stadt sind das wirksame Instrument, um den notwendigen Ausbau vor allem der Bildungsinfrastruktur voranzutreiben.
Mit dem Beschluss zum „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ (Vollversammlung vom 20.11.2014, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01640) hat der Stadtrat zahlreiche Maßnahmen zur Optimierung und zur Verfahrensbeschleunigung bei Kita- und Schulbauten beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die Bündelung von Maßnahmen in Bauprogrammen. Im Rahmen derSchulbauoffensive 2013-2030 wurde in der Folge vom Stadtrat das größte kommunale Schulbauprogramm in Deutschland auf den Weg gebracht.
Die in der Folge entstandenen Standard-Raumprogramme, zuletzt aktualisiert aufgrund der Vollzugshinweise zur Schulbauverordnung – Flächenbandbreiten (Beschluss der Vollversammlung vom 20.3.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13988), erfüllen die Anforderungen an einen zeitgemäßen und funktionalen sowie zukunftsorientierten Schulbau, vor allem unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen pädagogischen Anforderungen, besonders auch für den schulischen Ganztag und die Inklusion.
Sie zeichnen sich dabei insgesamt durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Zwei Anforderungen an die heutige Schule sind von zentraler Bedeutung: Zum einen der Ganztagsbetrieb und zum anderen der inklusive Unterricht. Hierfür wurden mit dem Münchner Lernhauskonzept integrierte Raumlösungen geschaffen. Die Ganztagsflächen sind so integriert, dass sie den „ganzen Tag“ nutzbar sind. Das Raumprogramm, z.B. im Bereich der Grundschule, ist so ausgelegt, dass alle gängigen Formen der Ganztags-/ Nachmittagsbetreuung möglich sind.
Letztlich waren die vom Referat für Bildung und Sport erarbeiteten Standard-Raumprogramme im Münchner Lernhauskonzept auch ein entscheidender Erfolgsfaktor für den Start und die weitere Umsetzung des vom Freistaat und der Landeshauptstadt München in staatlich-kommunaler Verantwortungsgemeinschaft entwickelten Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung.
Mit Blick auf das Jahr 2025 wurde im Jahr 2019 das Projekt Ganztagsversorgung für Grundschulkinder im Referat für Bildung und Sport etabliert. Im Rahmen dieser Projektstruktur werden notwendige Maßnahmen referatsübergreifend und unter Einbindung externer Partnerinnen und Partner koordiniert, um die Ganztagsversorgung bis 2025 bedarfsgerecht auszubauen.
Für die Landeshauptstadt München ist die Kooperative Ganztagsbildung die zentrale Strategie, die Ganztagsversorgung von Kindern im Grundschulalter weiter auszubauen und sicherzustellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.