Augen-Belegabteilung auf dem Campus Harlaching weiterführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 9.1.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Am 9.1.2020 haben Sie folgenden Antrag gestellt:
„Dem bisherigen Betreiber der Augen-Belegabteilung werden im Rahmen der medizinnahen Nachnutzung der freiwerdenden Flächen auf dem Gelände des Krankenhauses Harlaching Möglichkeiten eröffnet, um das bisherige erfolgreiche Modell weiterzuführen und damit dem Münchner Süden die augenärztliche Versorgung zu sichern.“ In Ihrer Begründung geben Sie an, dass der medizinische Fortschritt es zwar ermöglicht habe, dass die Augenheilkunde überwiegend ambulant erfolgen könne, es aber gleichwohl für eine operative Augenversorgung weiterhin stationärer Krankenhausbetten bedürfe, die am Standort Harlaching auch nach Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben sollten:
„Am Krankenhaus Harlaching hat sich seit über 30 Jahren die augenärztliche Versorgung regional und überregional entwickelt. Die Augen-Belegab- teilung mit zehn Betten deckt das gesamte operative Spektrum auf Universitätsniveau ab. Station, Ambulanz, Patientenaufnahme, Verwaltung und Funktionsdiagnostik sind räumlich auf einer Ebene aufs engste verbunden. In einem Operationssaal werden täglich bis zu 30 Operationen durchgeführt. Dort konnte schon sehr frühzeitig die Schnittstelle ambulant/stationär überwunden werden. Im Sanierungsplan für die städtischen Kliniken, jetzt München Klinik, ist die Augenbelegabteilung im Krankenhaus Harlaching auf Null gestellt. Im Juli 2019 hat der Stadtrat die MRG beauftragt, einen Masterplan für die medizinnahe Nachnutzung freiwerdender Flächen in Harlaching zu erarbeiten. Das erfolgreiche Modell Augenbelegabteilung im Münchner Süden soll dabei weitergeführt werden können. Im Rahmen der Nachnutzung auf dem Campus Harlaching sollen mit dem bisherigen Betreiber der Augenbelegabteilung (Investor) Gespräche geführt werden mit dem Ziel, die augenärztliche klinische Versorgung zu erhalten. München und der Landkreis werden in den kommenden 20 Jahren um zirka 10% wachsen. Der Bevölkerungsanteil über 65 Jahre wird dabei von bisher einem Fünftel auf ein Viertel ansteigen. Der Bedarf an augenheilkundlicher Versorgung wird also zunehmen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit imStadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworten wir den Antrag mit einem Schreiben, da es sich bei der Augen-Belegabteilung um eine vertragliche Beziehung der München Klinik gGmbH handelt. Die München Klinik gGmbH sowie das Referat für Gesundheit und Umwelt wurden um eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten.
In der Augen-Belegabteilung am Krankenhaus Harlaching werden derzeit 10 Betten vorgehalten und ca. 700 Patientinnen und Patienten pro Jahr stationär versorgt. Insgesamt werden in München jedes Jahr ca. 12.700 Patientinnen und Patienten stationär in Augenabteilungen oder Spezialkliniken an sechs Standorten behandelt. Der Anteil der in Harlaching betreuten Patientinnen und Patienten beträgt somit 5,5% aller in München stationär in Augenabteilungen versorgten Patientinnen und Patienten.
Der Bedarf an einer augenheilkundlichen stationären Versorgung sinkt trotz der demographischen Entwicklung stetig. Dies zeigt auch die Entwicklung in der München Klinik:
Die Konzentration der Fachabteilungen ist ein zentraler Baustein des vom Stadtrat am 29.7.2015 beschlossenen Sanierungsumsetzungskonzepts (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V03572). Die Vorhaltung kleiner Fachabteilungen an verschiedenen Standorten in München bringt einen hohen Koordinations- und Organisationsaufwand mit sich, der für die Kliniken unwirtschaftlich ist. Der Standort Harlaching war bislang kein Schwerpunktversorger für die augenheilkundliche Versorgung und ein entsprechender Ausbau ist auch im Medizinkonzept des Sanierungsumsetzungskonzepts nicht vorgesehen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) sieht zwar aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur zukünftig ebenfalls einen Bedarf, der aber nach Einschätzung des RGU nicht zwingend am Standort Harlaching vorgehalten werden muss:
„Bei der Augenheilkunde handelt es sich um eine fachärztliche Spezialdisziplin. Daher ist es hier nicht zwingend erforderlich, eine wohnortnahe stationäre Versorgung vorzuhalten, sofern die Erreichbarkeit entsprechender Angebote im Umkreis gegeben ist. So gibt es in München u.a. mit der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde des Klinikums der Universität München mit ca. 5.500 stationären Patientinnen und Patienten pro Jahr eine leistungsstarke und zentral gelegen Fachklinik. Zudem handelt es sich bei Eingriffen im Bereich der Augenheilkunde überwiegend nicht um akutmedizinische, sondern um geplante Eingriffe.Für weitere Überlegungen bleibt zu bedenken, dass aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur im Münchner Süden der Bedarf an augenheilkundlicher Versorgung zunehmen wird und somit auch der Bedarf an stationären Betten zukünftig ansteigen könnte.“
Es gibt deshalb derzeit nach Einschätzung des Referats für Gesundheit und der Stadtkämmerei keinen Anlass, vom bereits beschlossenen Medizinkonzept der München Klinik abzuweichen.
Wie jedoch bereits in der Begründung zu Ihrem Antrag ausgeführt ist, wurde die MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH vom Kommunalreferat gemäß Beschlussvorlage Nr. 14-20/V 15186 beauftragt, für das Klinikareal bis Mitte des Jahres 2020 eine planerische Gesamtschau der baulichen Entwicklungen und Entwicklungspotenziale in Form einer Masterplanung zu erstellen. Der Masterplan wird auch Aufschluss über die mögliche Realisierung weiterer Bedarfe in den von der München Klinik nicht mehr benötigten Gebäuden auf dem Klinikareal Harlaching im Rahmen der entsprechenden Ausschreibungsregularien geben.
Sollten weitere Gebäude für den Ausbau der augenheilkundlichen Versorgung außerhalb der Strukturen der München Klinik auch nach Fertigstellung des Neubaus am Standort Harlaching zur Verfügung stehen, wird selbstverständlich im Rahmen der laufenden Projektgruppe „Nachnutzung“ unter Federführung des Kommunalreferats auf mögliche Interessenten (Investoren) und insbesondere auf die bereits bestehenden Nutzer zugegangen, um bestehende Bedarfe abzuklären und eine medizinnahe Nutzung der Gebäudestrukturen nach Möglichkeit weiterhin zu gewährleisten.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.