Trixispiegel bei Tiefgaragenaus- und einfahrten
Antrag Stadträtin Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 4.12.2019
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag vom 4.12.2019, Genehmigungen für die Aufstellung von Trixispiegeln auf öffentlichem Grund bei Tiefgaragenaus- und einfahrten, wo das Rolltor direkt an der Hauswand ist, zu erleichtern. Die Spiegel sollen von den Hauseigentümern bezahlt und müssen nur auf öffentlichem Grund aufgestellt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen, nach Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat, aber Folgendes mit:
Zunächst möchten wir klarstellen: Trixispiegel sind eine Sonderform der Verkehrsspiegel und werden im Regelfall unmittelbar am Signalgeber einer Lichtzeichenanlage angebracht.
Wenn die Aufstellung von Trixi- oder Verkehrsspiegeln durch die Hauseigentümer selbst auf öffentlichen Verkehrsgrund erfolgen soll, handelt es sich um eine Straßensondernutzung, die eine Genehmigung des Kreisverwaltungsreferates als zuständige Verkehrsbehörde notwendig macht. Nach Information durch das Kreisverwaltungsreferat plant dieses, dem Stadtrat gegen Ende des Jahres eine aktualisierte Fassung der Sondernutzungsrichtlinien zur Entscheidung vorzulegen. In diesem Zusammenhang soll, in Abstimmung den beteiligten Referaten, eine Änderung bzgl. der Genehmigung privater Verkehrs- oder Trixispiegel geprüft werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.