München Pass für Berechtigte des Notfallkinderzuschlages der Bundesregierung
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 18.6.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Mit dem oben genannten Antrag haben Sie dazu aufgefordert, dass allen Münchner Bezieher*innen des Notfall-Kinderzuschlags der Bundesregierung schnell und unbürokratisch ein München-Pass ausgestellt werden solle.
Aufgrund eines Büroversehens konnte Ihr Antrag leider nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden.
Zu Ihrem Antrag vom 18.6.2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen – wie nachstehend ausgeführt – bereits entsprochen wird. Der sogenannte Notfall-Kinderzuschlag ist keine neue Sozialleistung. Das Bundesfamilienministerium hat lediglich im Rahmen des Sozialschutzpakets vom 27.3.2020 den Zugang zu dem in § 6a Bundeskindergeldgesetz geregelten Kinderzuschlag für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.9.2020 erleichtert. So wird z. B. nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung geprüft und nicht das Einkommen der letzten sechs Monate. Zudem wird auf eine Vermögensprüfung im Wesentlichen verzichtet.
Bezieher*innen des Kinderzuschlages können bereits seit 1.1.2015 einen München-Pass erhalten und die damit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Eine erneute Beschlussfassung des Stadtrates ist damit nicht erforderlich.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.