Antrag zur Vollversammlung am 9.6.2021
Biberpopulation
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 19.5.2021
Antwort Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Ihr Antrag zielt auf die Ermittlung der Kosten der Biberpopulation entlang der Isar in München seit 2018 ab, welche den zuständigen Referaten entstanden sind. Zudem soll dargelegt werden, wie der Baumschutz in Zusammenhang mit der Biberpopulation gewährleistet werden kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 19.05.2021 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Baureferat und dem Referat
für Klima- und Umweltschutz, der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und dem Wasserwirtschaftsamt München Folgendes mit:
Der Biber (Castor fiber) ist im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt. Er unterliegt somit dem besonderen und strengen Schutz des BNatSchG (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe b), aa) und Nr. 14 Buchstabe b) BNatSchG). Somit gelten u.a. die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG können im Einzelfall oder durch Verordnung von diesen Verboten Ausnahmen, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 BNatSchG auf Antrag Befreiungen erteilt werden.
Damit die Biberpopulation in Bayern und speziell in München nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt, wurden sowohl vom Freistaat Bayern, als auch der Landeshauptstadt München verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurden, vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Richtlinien zum Bibermanagement erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Ziel des Bayerischen Bibermanagements ist es, einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu erhalten und gleichzeitig schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern bzw. zu minimieren.
Für die Umsetzung der Richtlinie haben sich mehrere Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung zum Biberberater ausbilden lassen. So können Betroffene schnell und umfas-send beraten und präventive Maßnahmen festgelegt werden. Zu diesen Maßnahmen, welche meist kostengünstig umgesetzt werden können, gehören die von Ihnen beobachteten Drahthosen (Gitternetze) an wichtigen Bäumen.
Die Biberberatung erfolgt bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Rahmen der üblichen Aufgabenerfüllung. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Die geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der Gefährdung des Altbaumbestandes entlang der Isar werden seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, nicht geteilt.
Die städtischen Flächen entlang der innerstädtischen Isar werden durch das Baureferat betreut. Für die staatlichen Flächen sind im Wesentlichen die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und das Wasserwirtschaftsamt München zuständig.
Das Baureferat (Gartenbau) teilt mit, dass auf den betreuten Flächen entlang der Isar bislang an größeren Bäumen und am Jungwuchs durch den Biber kein nennenswerter Schaden entstanden ist. Sollte eszu einzelnen Beschädigungen kommen, könnte aufgrund der Naturverjüngung durch Samen auf Nachpflanzungen verzichtet werden.
Der im Stadtratsantrag genannte Englische Garten liegt in der Zuständigkeit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass im Englischen Garten Bäume mit Schutzgittern eingefasst wurden. Dies geschah im erster Linie, um dem Gartendenkmal Rechnung zu tragen. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wird vom Staatsministerium für Finanzen und Heimat unterhalten. Deren Maßnahmen führen zu keinen Kosten für die Referate der Landeshauptstadt München. Hinsichtlich der Zuständigkeit für Unterhalt und Pflege der Uferböschungen wird auf das Wasserwirtschaftsamt München verwiesen.
Das Wasserwirtschaftsamt München teilt mit, dass es Maßnahmen der Gewässerunterhaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit durchführt. Im Einzelfall werden dabei durch die Flussmeisterstelle auch besonders erhaltenswerte, für das Landschaftsbild bedeutsame Großbäume mit Drahthosen geschützt. Hinsichtlich der thematisierten Auswirkungen auf die Uferstabilität wird darauf verwiesen, dass die Isar im Stadtgebiet durchge-hend baulich gesichert ist. Ufererosionen durch Bibertätigkeiten sind dem Wasserwirtschaftsamt München nicht bekannt.
Wie die obigen Ausführungen zeigen, sind die bisherigen Maßnahmen für den Schutz des wertvollen Baumbestandes entlang der innerstädtischen Isar ausreichend. Die Biberpopulation führt weder zu unzumutbaren Schäden, noch zu erheblichen Kosten bei den städtischen Referaten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.