Digitale Versorgung (WLAN) in städtischen Unterkünften
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 2.3.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 2.3.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat hat in seinen Vollversammlungen am 19.10.2016 (14-20/V 06619) und am 24.10.2018 (14-20/V 12145) beschlossen, sämtliche städtischen Unterkünfte, in denen Geflüchtete oder Wohnungslose untergebracht sind, mit WLAN auszustatten.
Während der verschiedenen Phasen der bisherigen Lockdowns hat sich gezeigt, dass die Internetanbindung in den meisten Fällen dort vollkommen unzureichend ist. Gerade für Homeschooling oder teilweise digital abzuwickelnde Verwaltungsvorgänge, ist der Zugang zu WLAN und Internet für alle Bürgerinnen essenziell geworden. Personen, die jedoch nicht über einen eigenen Breitbandanschluss verfügen, geraten ins Hintertreffen.
Die digitale Ausstattung der Unterkünfte entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf: oft stehen nur ein oder zwei Hotspots zur Verfügung, die sich entweder in den Büros der Sozialarbeiterinnen oder in Gemeinschaftsräumen befinden. Die Band- und die Reichweite der Gerätschaften ist bei weitem nicht ausreichend. So berichten Betroffene, dass das Netz zusammenbricht, sobald mehrere Personen eine Anlage downloaden, Videokonferenzen und Homeschooling-Sitzungen brechen immer wieder ab. Auch das Lernen verschiedener Personen(gruppen) in verschiedenen Chats oder Videokonferenzen im gleichen Raum funktioniert - wenig überraschend - nicht. Zahlreiche Geflüchtete, die sich gerade in Ausbildung befinden, scheitern derzeit in den Prüfungen und verlieren damit ihre Ausbildungsduldung. De facto haben sie durch die sich abwechselnden neuen Unterrichtsformate und den fehlenden Zugang dazu den Stoff von bis zu einem Jahr verpasst und damit den Anschluss verloren.
Im Jungen Quartier in der Schertlinstraße, einer neu gebauten Einrichtung in der ausschließlich junge Geflüchtete in Ausbildung wohnen, gibt es bis heute keinen Internetzugang im Haus. Eine Teilnahme am Homeschooling oder vergleichbaren digitalen Formaten ist damit für die (bei Vollbelegung 156) Bewohner unmöglich. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.“Zu Ihrer Anfrage vom 2.3.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie stellt sich die Versorgungslage in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften mit Internet dar: Art der Versorgung, Bandbreite, Flächendeckung? Wie viele Endgeräte mit welchen Kapazitäten wurden in welchen Bereichen der Unterkünfte installiert? Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung nach den jeweiligen Einrichtungen.
Antwort:
Eine aktuelle Erhebung des Amtes für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte ergab, dass in den 22 dezentralen Unterkünften für Geflüchtete mit Ausnahme einer Unterkunft alle mit einer kostenlosen WLAN-Versorgung (Vollausleuchtung) ausgestattet sind. Die Unterkunft in der Meindlstraße 14a verfügt über sechs WLAN-Router. Die Ausleuchtung wurde dadurch verbessert. Eine Vollausleuchtung ist in Arbeit.
Gewerbliche Beherbergungsbetriebe:
Bei der Ausstattung von WLAN in gewerblichen Beherbergungsbetrieben handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Betreiber*innen, die nicht vertraglich vorgeschrieben ist. Eine Aufnahme in bereits bestehende Verträge ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. In Ausschreibungen für neue Belegungsvereinbarungen wurde eine WLAN-Versorgung für die Bewohner*innen als Standard mit aufgenommen.
In 20 von 38 Unterkünften stellen die Betreiber*innen den Bewohner*innen WLAN zur Verfügung. Die von den Bewohner*innen zu bezahlenden Kosten für die WLAN-Nutzung, die Höhe des zur Verfügung gestellten Datenvolumens und die Geschwindigkeit sind von Unterkunft zu Unterkunft unterschiedlich.
Clearinghäuser:
Aufgabe des Clearinghauses ist es, zusammen mit den betreuten Haushalten abzuklären, warum sie wohnungslos geworden sind und was getan werden muss, damit sie nach spätestens sechs Monaten wieder in eine Wohnung ziehen können. Vorrangiges Ziel ist es zu prüfen, ob die Haushalte eigenständig wohnen und den Verpflichtungen eines Mietvertrages nachkommen können. Daher wird den Haushalten weder in den städtischen noch in den verbandlich geführten Clearinghäusern WLAN zur Verfügung gestellt und sie müssen sich eigenständig um einen Internetvertrag kümmern.
Flexiheime:
Alle Flexiheime sind mit WLAN ausgestattet.
Für die Träger, welche die Flexiheime betreiben, ist die Ausstattung der Unterkünfte mit WLAN verpflichtend.
Die Frage, ob für die Bewohner*innen Kosten für die WLAN-Nutzung anfallen und wie hoch diese sind, hängt vom jeweiligen Träger ab.
Notquartiere:
Frage 2:
Welchen Unterkünften fehlt es an entsprechender oder besserer Hardware (bspw. Router und Access Points), um WLAN installieren und eine ausreichende Versorgung aller Bewohnerinnen - insbesondere für Homeschooling und Videokonferenzen - garantieren zu können?
Antwort:
In manchen Wohnprojekten ist das WLAN sehr schwach oder instabil, z. B. im Schreberweg, oder nicht flächendeckend und/oder nicht in den Wohnungen nutzbar, z. B. Reichenhaller Straße.
Allerdings war das WLAN in den kommunalen Unterkünften und Wohnprojekten ursprünglich auch nicht dafür ausgelegt, allen Bewohnerinnen Homeschooling, Videokonferenzen etc. zu ermöglichen. Dieser Bedarf war in Vor-Corona-Zeiten nicht absehbar und daher wurden die Systeme hierfür auch nicht ausgelegt. Es sollte den Bewohner*innen lediglich die Möglichkeit einer temporären Internetnutzung gegeben werden, wofür die Ausleuchtung in den meisten Objekten in der Regel auch ausreicht.
Zum allgemeinen Ausbau: siehe 1.
Neben einem funktionierenden WLAN benötigen Kinder und Jugendliche natürlich auch einen Laptop, ein Tablet oder einen PC sowie einen Internetzugang, um organisatorische Vorgaben ihrer Schule erfüllen zu können. Auch zur Erledigung der Hausaufgaben und sonstiger Arbeiten für die Schule ist eine solche technische Ausstattung erforderlich.
Hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sollen selbstverständlich die gleichen Möglichkeiten haben wie ihre Mitschüler*innen, die finanziell besser gestellt sind.
Aus Fördermitteln des Bundes und der Regierung von Oberbayern wurden bis dato durch das Referat für Bildung und Sport (RBS) 8220 iPads, teils mit Zubehör wie SIM-Karten, Tastaturen und Stifte, geliefert und den Schulen in München zur Verfügung gestellt. Anhand einer Abfrage im Dezember 2020/Januar 2021 an den Schulen wurde eine Bestellung über ca. 8.200 weiterer Leihgeräte (Tablets und Laptops) an den Dienstleister LHM Services GmbH (LHM-S) in Auftrag gegeben, um letztendlich alle Bedarfe an Münchner Schulen mit Leihgeräten abdecken zu können.
In Fällen von Transferleistungsberechtigten ist es auch weiterhin möglich, im Rahmen des SGB II und XII sowie des AsylbLG eine einmalige Geldleistung für die Anschaffung eines Tablets, Laptops oder PCs zu erhalten, soweit eine Bescheinigung der jeweiligen Schule vorgelegt wird, dass ein Leihgerät nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Die Regelungen ab 01.02.2021 im Einzelnen:
Schüler*innen im SGB II- und SGB XII-Leistungsbezug erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine gesetzliche Leistung (Mehrbedarf bzw. Anhebung des Regelsatzes bis zu 350 Euro zum Kauf eines digitalen Endgerätes und Zubehör.
Auch alle Schüler*innen im AsylbLG-Leistungsbereich können auf Weisung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales digitale Endgeräte bewilligt bekommen. Es werden die gleichen Rahmenbedingungen angewendet
wie im Bereich SGB II und XII.
Vor In-Kraft-Treten der vorstehend beschriebenen Neuregelungen zum 1.1.2021 wurden 849 Zuschüsse in Höhe von jeweils 250 Euro an Kinderund Jugendliche bzw. deren Eltern als Freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München zur Beschaffung von digitalen Endgeräten bewilligt (AsylbLG 145, SGB II 699 und SGB XII 5 Zuschüsse).
Das Thema Homeschooling ist ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit von pädagogischen Fachkräften der sozialen Träger in Unterkünften für Flüchtlinge. Durch persönliche Präsenzzeiten, Telefon- und Onlineberatung unterstützen diese Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen. Sie helfen auch bei der Kommunikation der Schüler*innen mit den Lehrer*innen und sorgen dafür, dass die Lernmaterialien bei den Kindern ankommen, ausgedruckt werden und auch wieder an die Schule weitergegeben werden. Zudem unterstützen die pädagogischen Fachkräfte auch die Kinder in der Bearbeitung des Schulstoffes im Homeschooling durch persönliche Einzelberatung sowie Telefon- als auch Onlineunterstützung per Videokommunikation.
Frage 3:
Woran liegt es, dass so viele Endgeräte für die derzeitigen Anforderungen offensichtlich nicht ausreichen? Liegt das möglicherweise an einer unzureichenden finanziellen Ausstattung? Wie möchte it@M diesen Zustand beheben? Ist ggf. an Spendenaufrufe oder Kooperationen mit Anbietern von Endgeräten gedacht?
Antwort:
Es gibt derzeit keine Erkenntnisse, dass die in der Beantwortung der Frage 2 dargestellten Endgeräte für die erforderliche Nutzung nicht ausreichend wären.
Frage 4:
Arbeitet it@M mit anderen Anbietern zusammen und wenn ja, wie?
Antwort:
Das IT-Referat hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
it@M arbeitet bei der Bereitstellung von leistungsfähigem Internet in Unterkünften mit folgenden Anbieter*innen zusammen, mit denen eine vertragliche Beziehung besteht:
1. Für die Bereitstellung der benötigten Bandbreite in den Unterkünften greift it@M auf Produkte der Provider Telekom, Vodafone (via Baykom), SWM und M-NET zurück.2. Für die Erbringung des WLAN Service nutzt it@M den Vertrag mit SWM (M-WLAN). An einem Standort findet derzeit ein Pilotversuch mit Vodafone (BayernWLAN) statt.
Frage 5:
Warum werden nicht (vorübergehend) Freifunk oder andere entsprechende Bürger-Initiativen beim Aufbau eines flächendeckenden Netzes für Unterkünfte einbezogen?
Antwort:
Das IT-Referat hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
it@M hat aktuell ein WLAN-Produkt basierend auf dem WLAN der SWM, welches im Rahmen von vom Stadtrat genehmigten Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Lieferung von freien WLAN-Angeboten anderer Bürgerinitiativen und bzw. oder Freifunk liegt im Ermessen der Anbieter*innen dieser Leistung. Die Entscheidung, ob man auf diese Anbieter*innen zugehen will, um sie zu motivieren, Standorte von Einrichtungen zu erschließen, liegt im Ermessen des Sozialreferats.
Seitens des Amtes für Wohnen und Migration wird dies derzeit geprüft, z. B. bei der Ausstattung des Übernachtungsschutzes mit WLAN.
Ehrenamtliche Initiativen wie z.B. Freifunk können dauerhaft den notwendigen Support der W-LAN-Anlagen nicht gewährleisten. Bei diesen frei zugänglichen Anlage kann auch der notwendige Jugendschutz nicht gesichert werden. Das Sozialreferat hat bereits Kontakt zum IT-Referat aufgenommen, um Wege zur Schließung der wenigen noch bestehenden Versorgungslücken zu finden.
Frage 6:
Wie viel müssen Bewohnerinnen (auch ALG-II-Empfängerinnen, Alleinstehende und Familien) der Gemeinschaftsunterkünfte für das Internet monatlich zahlen?
Antwort:
Es werden keine Gebühren für das Internet erhoben.
Frage 7:
Wie viele schulpflichtige Kinder leben derzeit in Asyl-Unterkünften? Sind diese mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt, so dass Homeschooling möglich ist?
Antwort:
In den dezentrale Unterkünften für geflüchtete Haushalte der Landeshauptstadt München wohnten zum 31.12.2020 365 schulpflichtige Kinder und Jugendliche (Altersbereich 6 - 17 Jahre). In den Wohnprojekten für heranwachsende Flüchtlinge waren 128 schulpflichtige Kinder und Jugendliche wohnhaft. Zur Leistung und dem Ausbau des Internets in diesen Objekten: siehe Antworten zu Ziffern 1. und 2.. In den städtischen Notquartieren leben aktuell 96 schulpflichtige Kinder.
Frage 8:
Welche Aktionspläne gibt es, um eine Internetversorgung für alle Personen in Unterkünften, die sich in Ausbildung befinden, auf schnellstmöglichem Weg zu realisieren?
Antwort:
Die dezentrale Unterkunft in der Meindlstraße 14a verfügt über sechs WLAN-Router. Die Ausleuchtung wurde dadurch erheblich verbessert. Eine Vollausleuchtung ist in Arbeit.
In den Wohnprojekten in der Baldurstraße und der Ziegeleistraße soll jeweils eine WLAN Versorgung eingerichtet werden. Diese ist in Planung/ Bearbeitung.
Im Wohnprojekt Junges Quartier Obersendling (JQO) Modul Mitte (65 Bettplätze) stellt der zuständige Träger derzeit eine Interimslösung zur Verfügung. Seit Eröffnung des Projekts arbeitet die zuständige Fachsteuerung des Sozialreferats mit dem Träger an der Ausweitung des Datenvolumens und an einer tragfähigen und dauerhaften Lösung.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein funktionsfähiges WLAN für die Bewohner*innen des Wohnprojekts JQO Modul 2 (156 Bettplätze) waren vor Ort nicht ausreichend gegeben. Die zuständige Fachsteuerung des Sozialreferats arbeitet bereits seit Eröffnung in enger Abstimmung mit dem Träger des Wohnprojekts an einer tragfähigen und dauerhaften Lösung. So müssen u. a. bereits vorhandene Accesspoints versetzt und weitere Accesspoints montiert und installiert werden. Um eine ausreichend schnelle Internetverbindung für die Bewohner*innen zur Verfügung stellen zu können, hat der Träger einen entsprechenden Vertrag mit einem Kommunikationsdienstleister abgeschlossen.
Frage 9:
Ist das IT-Referat auf die betroffenen Einrichtungen zugegangen und hat – mindestens zur Überbrückung – die Vergabe von Leih-Laptops oder Leih-Tablets inkl. SIM-Karte angeboten, aus den derzeit hierfür aufgebauten Beständen?
Antwort:
Das IT-Referat hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Das IT-Referat stellt bisher keine Leihgeräte zur Verfügung, dahingehend existieren auch keine Prozesse. Schüler*innen-Leihgeräte werden von der LHM-S im Auftrag des RBS in den Schulen zur Verfügung gestellt.
Frage 10:
Ist der Ausländerbehörde bekannt, dass hier seit einem Jahr enorme Bildungsdefizite entstanden sind und berücksichtigt sie das bei ihren Entscheidungen hinsichtlich einer großzügigen Handhabung der Ausbildungsduldung auch bei Verlängerung der Ausbildung durch nachzuholende Prüfungen oder zu wiederholende Ausbildungsjahre?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Die erheblichen zusätzlichen Schwierigkeiten von Auszubildenden wie die von Schüler*innen, Studierenden oder Fortzubildenden aufgrund der CO-VID19-Pandemie sind der Ausländerbehörde bekannt und werden im praktischen Gesetzesvollzug beachtet. Die Ausländerbehörde berücksichtigt schon von Gesetzeswegen alle für die Kund*innen relevanten Umstände. Besondere Härten, wie etwa eine Ausbildungsverlängerung aufgrund schlechterer Prüfungsergebnisse, die nicht im Verschulden der Auszubildenden liegen, werden immer zu Gunsten der Kund*innen herangezogen. Im Falle der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG besteht jedoch keine Gefahr für die betroffenen Kund*innen. Das Aufenthaltsgesetz sieht weder eine „Regel-“ noch eine „Höchst-Ausbildungszeit“ vor. Vielmehr wird die Ausbildungsduldung für die gesamte tatsächliche Dauer der Ausbildung erteilt und – wenn notwendig – entsprechend verlängert. Daher ist es aus ausländerrechtlicher Sicht unerheblich, wenn eine Prüfung oder ein ganzes Ausbildungsjahr wiederholt werden muss. Auch bei Verlust des Ausbildungsplatzes hat die Kundin bzw. der Kunde sechs Monate Zeit, eine andere Ausbildungsstelle zu finden. Die Grenze für die Dauer einer Ausbildungsduldung wird vom Gesetzgeber erst bei offensichtlichem Missbrauch der Regelung gezogen, § 60c Abs. 1 Satz 2 AufenthG.Etwaige Schwierigkeiten im Rahmen der Teilnahme an Tele-Ausbildungslehrgängen werden sich somit nicht negativ auf die ausländerrechtliche Situation der Betroffenen auswirken.
Davon unabhängig ist natürlich die jeweilige Berufs- oder Ausbildungsordnung zu betrachten, die eine Höchstdauer vorschreiben kann. Ein endgültiges Scheitern der Ausbildung aus anderen als ausländerrechtlichen Gründen kann jedoch durch die Ausländerbehörde nicht geheilt werden.
Abschließend versichere ich Ihnen, dass das Sozialreferat und die Landeshauptstadt München alles tun, um die Folgen der Pandemie abzuschwächen. Dies gilt gerade für die Personen, die am stärksten unter den Auswirkungen leiden. Unsere städtischen Beschäftigten unterstützen, wo sie können.