Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 5.5.2021: Rechtliche Prüfung von verpflichtenden Zwangstests an Schülern und ggf. sofortiges Einstellen Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 23.6.2021 – Sofortiger Stopp der Test- und Maskenpflicht an Münchner
Schulen
Dringlichkeitsantrag und Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.5.2021 und 15.6.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre beiden Anträge vom 3.5.2021 und 15.6.2021 nehme ich Bezug. Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Am 15.6.2021 beantragten Sie:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Mit sofortiger Wirkung werden aufgehoben:
- Die Testpflicht an Münchner Schulen, ebenso in allen Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen derzeit getestet wird.
- Die Maskenpflicht an Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, unabhängig ob im Freien1 oder in Innenräumen bzw. am eigenen Platz.
Sollte es aufgrund landes- oder bundesweiten Bestimmungen nicht möglich sein, die genannten Punkte vollumfänglich umzusetzen, wird der Oberbürgermeister gebeten, diese Lockerungen im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den jeweils zuständigen Entscheidungsträgern einzufordern.“
Sowohl die Testpflicht als auch die Maskenpflicht an Münchner Schulen (und den weiteren genannten Einrichtungen) finden ihre Rechtsgrundlage in der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) und dem Rahmenhygieneplan Schulen. Für den Erlass der Verordnung bzw. des Rahmenhygieneplans ist der Freistaat Bayern bzw. dessen Behörden und nicht die LHM zuständig.
Die zum Schutz vor Ansteckung mit Covid-19-Viren an den Schulen zu treffenden Maßnahmen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, in enger Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getroffen und sind verpflichtend in allen Schulen des Freistaats Bayern umzusetzen. Die Landeshauptstadt München hat als kommunalerSchulträger ebenfalls diese Vorgaben in den städtischen Schulen umzusetzen.
Die vom Freistaat Bayern ergriffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung unterliegen einer engmaschigen gerichtlichen Kontrolle und werden zudem vom Freistaat Bayern laufend angepasst, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt.
Am 3.5.2021 beantragten Sie:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Die Rechtsabteilung wird gebeten zu prüfen, ob 1.) die städtischen Schulen berechtigt sind, von Schülern das Vorlegen eines PCR- oder POC-Anti- gen-Schnelltests zu verlangen; 2.) zu prüfen, ob überhaupt echte Freiwilligkeit besteht; 3.) zu prüfen, ob es zulässig ist, bei unterlassenen Tests dennoch anwesenden Schülern einen Schulverweis zu erteilen; 4.) zu prüfen, ob der Datenschutz der Schüler gewahrt wird; 5.) zu prüfen, ob Schulleiter und Lehrer ausreichend qualifiziert und berechtigt sind Tests durchzuführen; 6.) zu prüfen, ob das Personal sich persönlich haftbar macht bei Verletzungen der Schüler während der Tests; 7.) zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefahr von den Teststäbchen ausgeht.
Falls die Abteilung zu negativen Ergebnissen kommt, wird der OB aufgefordert, die monierten widerrechtlichen Maßnahmen einzustellen. Bei einem die Zulässigkeit der Maßnahmen bejahenden Ergebnis wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept für Schüler anzubieten, die sich Zwangstests nicht unterwerfen aber dennoch am Präsenzunterricht teilnehmen wollen.
Ziel ist es, normalen Präsenzunterricht für alle Schüler in München herzustellen und keine Schüler mehr im Homeschooling zu verlieren.“
Auf obige Ausführungen wird verwiesen. Ergänzen möchte ich lediglich zur Frage der Haftung: Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler nach den zivilrechtlichen Grundsätzen der Produkthaftung. Sollte sich ein Kind z.B. mit dem Wattestäbchen verletzen, tritt die Schüler*innenunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Das Personal selbst führt keine Tests an den Schüler*innen durch.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheiten damit abgeschlossen ist.