Feuer im KVR?
Anfrage Stadträte Leo Agerer und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 12.5.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 12.5.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Seit Mitte Oktober 2020 gab es mindestens sechs Feueralarme im Hauptgebäude des KVR (Ruppertstraße).
Daher fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter:“
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt zu Ihrer Anfrage im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist das normal?
Antwort:
Dies ist nicht der Regelfall. Das Dienstgebäude Ruppertstraße wird gerade umgebaut und renoviert. Deshalb führten neben rauchverursachenden Gegebenheiten auch Abbrucharbeiten und sich daraus erwirkende Staubbelastungen zu auslösenden Alarmen.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiter sind durchschnittlich von einem Feueralarm betroffen? Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Beschäftigten wieder zurück an ihrem Arbeitsplatz sind?
Antwort:
Die Anzahl der betroffenen Beschäftigten schwankt je nach Wochentag und ist zusätzlich abhängig davon, ob gerade Parteiverkehr ist oder nicht. Somit können zwischen 50 und 500 Mitarbeiter*innen betroffen sein. Hier spielt auch eine Rolle, dass derzeit viele Kolleg*innen im Homeoffice arbeiten, wenn kein Parteiverkehr stattfindet.
Die Rückkehr zum Arbeitsplatz erfolgt jeweils nach Freigabe durch die Feuerwehr. Durchschnittlich erfolgte die Rückkehr zum Arbeitsplatz nach 30 Minuten.
Frage 3:
Wie viele Jahres-VZÄ (Arbeitszeit) sind allein durch die Alarme in diesen 6 Monaten bisher entfallen?
Antwort:
Diese Angabe kann nicht beziffert werden, da die genaue Anzahl der zur Räumung aufgeforderten Kolleg*innen nicht erfasst wird.
Frage 4:
Wie viele Hochzeiten wurden dadurch gestört/unterbrochen/verschoben?
Antwort:
Von den Alarmen waren rund 20 Trauungen betroffen. Es konnten alle mit zeitlicher Verzögerung weiter durchgeführt werden. Keine Trauung musste wegen den Feueralarmen abgesagt oder unsererseits verschoben werden. Beschwerden seitens der Kund*innen gab es nicht.
Frage 5:
Welche Gründe wurden für die Fehlalarme ausgemacht?
Antwort:
Hier muss festgehalten werden, dass es sich nie um Fehlalarme handelte. Diese wären begründet, wenn ein technischer Fehler vorliegen würde. Im angegebenen Zeitraum sind fünf sog. Täuschungsalarme dokumentiert, bei denen Bauarbeiten als Ursache festgestellt wurden. Ein Einsatz bezog sich auf eine Störung der Sprinkleranlage.
Frage 6:
Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden durch die Fehlalarme gebunden? Entstanden dadurch Probleme bei Paralleleinsätzen?
Antwort:
Bei jedem der sechs Einsätze waren jeweils 18 Einsatzkräfte gebunden. Probleme bei Paralleleinsätzen sind nicht dokumentiert.
Frage 7:
Sind Einsatzkosten seitens der Feuerwehr dem Verursacher in Rechnung gestellt worden? Welche Verursacher wurden ausgemacht?
Antwort:
Bislang wurden die seit Oktober 2020 im KVR stattgefundenen Einsätze der Münchner Feuerwehr noch nicht auf eine Kostenpflicht hin überprüft. Dementsprechend wurden, sollten die Voraussetzungen vorliegen, noch keine Forderungen geltend gemacht.
Sofern die Voraussetzungen einer Verrechnung erfüllt sind, erfolgt beiFalschalarmen, die durch eine Brandmeldeanlage verursacht wurden (hierzu zählen z.B. die Auslösung durch Baustaub, Kochdämpfe, Störung in der Anlage), die Verrechnung grundsätzlich an die Person, welche die Brandmeldeanlage betreibt (vgl. Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 Alternative 1 i.V. mit Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayFwG). Nachdem in den vorliegenden Fällen Betreiber*in der Brandmeldeanlage das Kreisverwaltungsreferat selbst ist, erfolgt keine stadtinterne Gebührenverrechnung. Es werden jedoch ggf. bestehende zivilrechtliche Regressmöglichkeiten ggü. Dritten geprüft und, sofern diese bestehen, geltend gemacht.
Frage 8:
Gibt es Bestrebungen/Überlegungen, wie Fehlalarme künftig reduziert werden können bzw. ggf. nur auf Teile des Gebäudekomplexes eingegrenzt werden können?
Antwort:
Jeder Alarm wird thematisiert und zur Optimierung des Ablaufes genutzt. Da bei Alarmauslösung nicht sofort festgestellt werden kann, ob am Meldeort tatsächlich eine Gefährdung für die Beschäftigten und den Kundenverkehr vorliegt, erfolgt sicherheitshalber eine komplette Räumung. Eine Nachschau und erst dann zu erfolgende Räumung hätte eine kurze aber im Ernstfall unverantwortliche Verzögerung und möglicherweise Gefährdung für die Personen zur Folge.
Aus diesem Grund erfolgt eine Alarmierung auch im gesamten Gebäude, da eine teilweise Beschallung Unsicherheiten in nicht alarmierten Bereichen auslöst.
Da es sich überwiegend um baustellenbedingte Täuschungsalarme handelte, ist nach dem Abschluss der Umbaumaßnahmen mit keiner erhöhten Fehlalarmquote mehr zu rechnen. Die baustellenbedingten Fehlauslösungen werden erwartungsgemäß im 1. bzw. 2. Quartal 2022 entfallen.
Wir hoffen, dass wir die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten.