„Da staubts gewaltig – Großbaustellen in München“
Anfrage Stadträte Andreas Babor und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 24.3.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 24.3.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In München wird an allen Ecken und Enden gebaut. Dies geht nicht selten ohne die Belästigung der Anwohner einher. Aber es gibt viele vermeidbare Einschränkungen und Ärgernisse. Ob es nun durch Wind der Staub und auch teilweise Baustellenmüll ist, der in der Nachbarschaft verteilt wird, oder auch Lärm und Verkehrsbehinderungen, die sich aus den Abläufen von Großbaustellen ergeben. Ein Beispiel ist die Großbaustelle an der Bayernkaserne im Münchner Norden. Hier werden die Anwohner gerade durch tägliche Staubwolken in Mitleidenschaft gezogen. Ansprechpartner auf den Baustellen sind meist nicht greifbar. Viele Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich hier allein gelassen. Daher werden folgende Fragen an den Oberbürgermeister Dieter Reiter gestellt:“
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden in der Regel bei Großbaustellen hinsichtlich der Vermeidung von Lärm, Staub und Verkehr grundsätzlich angeordnet?
Antwort:
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden keine baustellenbezogenen Auflagen standardmäßig angeordnet, es wird aber ausdrücklich auf die Pflichten der Bauherr*innen bei der Bauausführung hingewiesen. Grundsätzlich sind die Bauherr*innen als Betreiber*innen der Baustelle dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Belästigungen zu ergreifen. Im Einzelfall können durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch konkrete Maßnahmen angeordnet werden. Insbesondere beispielsweise die Festlegung bestimmter Immissionsgrenzwerte zur Vermeidung unzumutbarer Lärmentwicklung, die Einschränkung auf lärm- bzw. staubarme Baumaschinen, schalldämpfende Maßnahmen wie Schallschirme, Wasservernebelung, Befeuchtung der Abbruchmaterialien und weitere einzelfallbezogene Maßnahmen.
Frage 2:
Welche städtische Stelle ist für die Anordnung zuständig, welche für den Vollzug und die Kontrollen?
Antwort:
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um eine städtische oder eine private Baustelle handelt.
Bei privaten Bauherr*innen ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission als Bauaufsichtsbehörde zuständig, wenn im Einzelfall konkrete Maßnahmen anzuordnen sind. Zunächst werden bei Beschwerden aber die Bauherr*innen auf ihre Verantwortung hingewiesen und zur Vornahme geeigneter Maßnahmen aufgefordert.
Ist die Stadt selbst Bauherrin, teilt die Lokalbaukommission dem zuständigen Referat die Beschwerden oder Probleme mit und unterstützt die Konfliktlösung gegebenenfalls moderierend.
Frage 3:
Kann auch bei laufendem Baustellenbetrieb nachgebessert werden?
Antwort:
Wie oben bereits ausgeführt, werden in der Regel vor Bauausführung keine konkreten Maßnahmen angeordnet, da die Bauherr*innen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Bauabwicklung und Einhaltung der Schutzvorschriften tragen. Sie sind verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern, welche nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Bauaufsicht ist erst gefragt, wenn es zu Beschwerden oder Problemen in der Bauabwicklung kommt. Dann werden zunächst die Verantwortlichen auf ihre Verpflichtungen hingewiesen und formlos aufgefordert, Abhilfe durch geeignete Maßnahmen zu schaffen. Erst wenn die Verantwortlichen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, greift die Lokalbaukommission als Bauaufsichtsbehörde ein und erlässt die im Einzelfall gebotenen Anordnungen.
Frage 4:
Gibt es für beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit, sich über die Rechte und Pflichten zu erkundigen und grobe Belästigungen anzuzeigen?
Antwort:
Bei Belästigungen und Beeinträchtigungen, welche auf Baustellen zurückzuführen sind – Lärm, Staub, Erschütterung und Licht – empfiehlt es sichzunächst, sich direkt an die verantwortliche Bauleitung vor Ort zu wenden. Wenn dort keine Gesprächsbereitschaft besteht und die Belästigungen anhalten, können sich betroffene Bürger*innen an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission wenden. Informationen sind auch im Internetauftritt bereit gestellt (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Lokalbaukommission/Kundeninfo/Baulaerm.html).
Frage 5:
Wie wird konkret bei der Großbaustelle an der Bayernkaserne reagiert, um Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen?
Antwort:
Bei der städtischen Großbaustelle in der ehemaligen Bayernkaserne hat das Kommunalreferat konkret folgende Maßnahmen ergriffen, um die Anwohner*innen vor einer erhöhten Staubbildung zu schützen:
Brecheranlage zur Aufbereitung/Zerkleinerung des mineralischen Abbruchmaterials:
Der Brecher verfügt über ein integriertes Wassersprühsystem, das während der Arbeiten dauerhaft in Betrieb ist. Zusätzlich wird das lagernde Material um die Brecheranlage einmal pro Tag mittels Schlauch benässt.
Abbruch:
Während der Abbrucharbeiten wird dauerhaft mittels Schlauch bewässert, um den anfallenden Staub zu binden.
Straßen:
Je nach Witterung werden auch die Straßen innerhalb des Kasernengeländes mittels Wasserfass bewässert. Bei trockenem Wetter wird das Gelände ganztägig mit dem Wasserfass befahren. Zusätzlich werden künftig die Heidemannstraße, der Helene-Wessel-Bogen im Bereich der Baustelle und die befestigten Straßen innerhalb des Geländes regelmäßig in zweiwöchentlichem Turnus, bei erhöhtem Bedarf zusätzlich, durch eine Kehrmaschine gereinigt. Die Angebote hierfür werden derzeit eingeholt. Da die Vermutung nahe liegt, dass die Arbeiten des Kommunalreferats in der Bayernkaserne nicht die Hauptursache der erhöhten Staubbelastung für die Anwohner*innen sind, da bis zum Beginn der Arbeiten im Bereich BayernOst (Areal östlich angrenzend an die Heidemannstraße) und auch in der letzten Trockenperiode im Sommer 2020 bei vergleichbarem Arbeitseinsatz keine uns bekannten Klagen zur Staubbelastung eingegangen sind, haben wir uns auch mit dem Bauherrn der östlich angrenzenden Abbruch-baustelle „BayernOst“ in Verbindung gesetzt. Der Bauherrnvertreter hat dem Kommunalreferat hier zugesichert, effektive Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Lokalbaukommission wird dies beobachten und – sofern notwendig - Anordnungen treffen.