Besserer Verkehrsfluss in der Fürstenrieder Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.4.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie haben am 29.4.2021 Folgendes beantragt:
„An der Kreuzung der A96 Ausfahrt Laim stadteinwärts mit der Fürstenrieder Straße wird von der mittleren Fahrspur (aktuell nur geradeaus) auch das Rechtsabbiegen Richtung Süden erlaubt.“
Der Antrag zielt also darauf ab, mittels einer Markierungsänderung das mehrspurige Rechtsabbiegen an gegenständlicher Stelle zu ermöglichen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Aufgrund von Schulwegunfällen in der Vergangenheit, bei dem mehrspurig rechts abbiegende Fahrzeugführer aus der westlichen Ammerseestraße den Vorrang der parallel querenden Fußgänger*innen/Radfahrenden missachtet haben, musste durch Änderung der Fahrspuraufteilung in der westlichen Ammerseestraße ein mehrspuriges Rechtsabbiegen unterbunden werden. Zusätzlich wurde die gegenständliche Fußgänger-/Radfurt rot eingefärbt und mittels eines Gelbblinkers deutlicher ins Bewusstsein der dortigen Fahrzeugführer*innen gebracht. Das Verkehrsgeschehen an dieser Stelle ist seit dieser Maßnahme wieder weitgehend unauffällig.
Die derzeitige Fahrspuraufteilung mit einer Rechtsabbiegespur, einer Geradeausspur und einer Geradaus-Links-Spur in der westlichen Ammerseestraße stellt letztlich die Konsequenz der oben erwähnten Ausgangssituation dar.
Das Mobilitätsreferat kann deshalb aus unfallpräventiven Gründen einer Änderung der aktuellen Fahrspuraufteilung in der westlichen Ammerseestraße nicht zustimmen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.