Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur VI Gründung einer weiteren Kunst- und Wohngenossenschaft unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 27.4.2018
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Zunächst möchte ich mich für das Fristversäumnis entschuldigen. Aufgrund von internen Abstimmungen sowie der hohen Arbeitsbelastung hat sich die Beantwortung verzögert und es wurde versäumt, eine erneute Fristverlängerung zu beantragen, wofür ich um Nachsicht bitte.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen bei der Stadtverwaltung die Unterstützung der Gründung einer zweiten Kunst- und Wohngenossenschaft nach Muster des „Streitfeld”. Bei der beantragten Unterstützung handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.4.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Vor dem Hintergrund der angespannten Raumsituation für Künstler*innen in München, dem voranschreitenden Wegfall von privaten Atelierflächen und den gleichzeitig steigenden Zahlen aktiver Kunstschaffender in München begrüßt das Kulturreferat weitere Initiativen zur Gründung solcher Genossenschaften wie des „Streitfeld“.
Das „Streitfeld“ selbst ist das erste Projekt der KunstWohnWerke eG, welche als Initiative bezahlbaren und nachhaltigen Wohn- und Arbeitsraum für Künstler*innen und Kulturschaffende in der Großstadt ermöglichen und selbst weitere derartige Projekte anstoßen will. Die Hauptunterschiede beispielsweise zu den städtischen Atelierhäusern liegen hierbei in der Verbindung von künstlerischem Arbeiten und Wohnen sowie im Genossenschaftscharakter mit seiner grundsätzlichen Gemeinschaftsorientierung, Langfristigkeit und Verbindlichkeit. Die Ateliernutzung ist auf Dauerhaftigkeit und erhebliche – auch finanzielle – Eigenbeteiligung angelegt. Aus dieser Dauerhaftigkeit sowie der grundsätzlichen Autonomie von Genossenschaften im Hinblick auf die Auswahl ihrer Mitglieder ergeben sich für eine direkte Unterstützung von Genossenschaftsprojekten durch dasKulturreferat allerdings auch vergabe- und förderrechtliche Schwierigkeiten. Je nach Spezifik der Nutzung (z.B. verschiedener Kunst- und Kulturwirtschaftssparten; Mehrgenerationenprojekte, inklusive Projekte etc.) sind zudem unterschiedliche Bedarfe, Anforderungen und Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
Die rechtlichen, finanziellen und baulich-planerischen Aspekte solcher Vorhaben überschreiten daher die Beratungs- und Förderungs-Kompetenzen des Kulturreferats. Hier ist als Beratungs- und Unterstützungsangebot der Landeshauptstadt vor allem auf die Mitbauzentrale zu verweisen, welche die verschiedenen Rechtsformen, aber auch Besonderheiten wie z.B. Wohnformen im Alter oder inklusive Wohn- und Arbeitsprojekte umfasst und hinsichtlich der Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten individuell und umfassend berät.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehen die Kolleg*innen im Kulturreferat für Beratung und Vernetzung in der Gründungsphase einer solchen Genossenschaft zur Verfügung. Auch das Kompetenzteam für Kultur- und Kreativwirtschaft kann hier beraten und vernetzen. Sobald ein passendes Objekt gefunden wurde, ist die Lokalbaukommission im Baureferat Hauptanlaufstelle.
Finanzielle Förderung durch das Kulturreferat, aber auch den jeweils zuständigen Bezirksausschuss, kann dann im laufenden Betrieb für Veranstaltungen und Projekte beantragt werden. Ebenso kann das Kulturreferat im Hinblick auf Interessenten für Förderateliers oder temporäre künstlerische Residencies vermitteln und konzeptionell beraten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.