Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte im Bereich der Landeshauptstadt München. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen Expert*innen als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München hat im Juni gemäß § 196 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet (Stand 31.12.2020) beschlossen. Diese können von Montag, 19. Juli, bis Freitag, 13. August, im Erdgeschoss des Kommunalreferats, Denisstraße 2, eingesehen werden. Öffnungszeiten zur Einsicht sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 15 Uhr. Die Verhaltensregeln zum Schutz vor dem Coronavirus (Abstand, Hygiene, FFP2-Maske) sind zu beachten.
Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte kostenpflichtig online unter www.bodenrichtwerte-muenchen.de abrufbar.
Auskünfte über Bodenrichtwerte können auch bei der Geschäftsstelle abgefragt werden. Dafür beträgt die Gebühr 30 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag. Die Geschäftsstelle ist telefonisch dienstags und donnerstags jeweils von 9.30 bis 11.30 Uhr unter 233-82378 erreichbar.
Ansonsten können Auskünfte per Fax an 233-82440 oder per E-Mail an gutachterausschuss@muenchen.de beantragt werden.
Ein Kartensatz mit den Bodenrichtwerten (Übersichtskarte, 71 Kartenblätter – gesamtes Stadtgebiet M 1:7500, 8 Karten – Innenstadt - M 1:5000 und Straßenverzeichnis) kann bei der Geschäftsstelle für 650 Euro bestellt werden.