Corona-Maßnahmen an Schulen kindgerechter gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 13.4.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich der Oberbürgermeister bei der Staatsregierung für folgende Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler einsetzt:
„1. Anbieten von Corona-Antigen-Speicheltests zur Nutzung an den Münchner Schulen als Alternative zu den Nasen-/Rachentests
2. Bei erfolgtem negativen Selbsttests zurückfahren anderer Maßnahmen, wie z.B. die Maskenpflicht, zumindest auf dem Schulhof und während des Sportunterrichts
3. Pausenzeiten beim Maskentragen während der Schulzeit verpflichtend festlegen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem GSR Folgendes mitteilen:
Zu 1.
Bei Corona-Speicheltests werden Virusteile im Speichel nachgewiesen. Hierzu müssen die Proband*innen eine Speichel- bzw. Spuckprobe abgeben. In der Regel (so auch bei den beiden erwähnten Tests) spucken die Proband*innen in ein kleines Gefäß oder Spucktütchen. Nach Zugabe eines Reagenz wird es auf einen Träger getropft. Dort wird innerhalb von einigen Minuten ein Ergebnis angezeigt.
Spucken geht mit einer Tröpfchen- und Aerosolbildung einher. Zusätzlich können die Auffanggefäße umfallen. Daher muss bei der Verwendung von Spucktest abschließend unbedingt eine Säuberung der Arbeitstische erfolgen. Aerosolbildung und die erforderliche Säuberung im Anschluss an den Test begründen Zweifel an der Eignung von Speicheltests in Gruppenräumen bzw. Klassenzimmern und somit im schulischen Kontext.
Zu 2.
Antigen-Schnelltests stellen nur eine Momentaufnahme dar und können falsch negativ sein. Sie verhindern keine Infektion mit SARS-CoV-2, sondern decken eine solche auf. Damit können sie zur Verkürzung von Infektionsketten beitragen, insbesondere wenn sie regelmäßig durchgeführt werden. Selbst bei täglicher Testung kann keinesfalls auf die Einhaltung der Rahmenhygienepläne und der AHA+L Regeln verzichtet werden (Ein-halten eines Mindestabstands, Beachten von Hygieneregeln, Tragen einer (Alltags-) Maske und das regelmäßige Lüften von Lehrerzimmern und Klassenräumen). Die Hygieneregeln für den Sportunterricht sind im Rahmenhygieneplan vom 4.6.2021 klar geregelt und sollten aus oben genannten Gründen eingehalten werden. Dabei ist im Freien eine Sportausübung unter gewissen Bedingungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) möglich.
Zu 3.
In der 13. Bayerische Infektionsschutzverordnung (BayIfSMV) vom
5.6.2021 ist ausdrücklich vorgegeben, dass auf dem gesamten Schulgelände sowohl für das schulische Personal als auch für die Schüler*innen die Maskenpflicht zwingend einzuhalten ist.
Erfreulicherweise wurde zwischenzeitlich von Seiten des Bayerischen Kultusministeriums (KM) eine Lockerung der Maskenpflicht erlassen.
So kann seit dem 15.6.2021 an allen bayerischen Schulen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Freien (z.B. auf dem Pausenhof), unabhängig von der Inzidenz, verzichtet werden.
Seit dem 23.6.2021 wurde die Maskenpflicht an den Grund- und Förderschulen noch weiter gelockert. So entfällt nun auch die Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schüler*innen sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in der sich die entsprechende Schule befindet.
Zudem wurde mit KMS vom 30.6.2021 beschlossen, dass ab dem 1.7.2021 auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen am Sitzplatz keine Masken mehr tragen müssen, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz unter 25 liegt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.